Gratisausgabe vom 6. Juli 2026









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Guten Morgen, 

und, haben Sie schon alle 24 AVV-Änderungsanträge gesichtet, die der AVV-Treuhänder letzte Woche versendet und auf der

Webseite des AVV-Büros

veröffentlicht hat?

Tun Sie es bald

! Die Rückmeldefrist beträgt nur zwei Monate. Hinweise oder Einsprüche zu den geplanten Änderungen nimmt der Treuhänder also nur bis Ende August 2026 entgegen! Und auch in diesem Jahr gilt: Schweigen gilt als Zustimmung zu den geplanten AVV-Änderungen. 

Die Änderungen laufen im Kern auf eine Art "Frühjahrsputz" hinaus, vor allem in den technischen Anlagen 9 und 10 AVV. Veraltete Inhalte und Dopplungen sollen gestrichen oder bereinigt werden. Noch nicht enthalten ist allerdings die Version 2.0 von "ECM im AVV". Hier dauern die Arbeiten noch an. Wie im Vorjahr rechnen wir damit, dass der Antrag "ECM im AVV – 2.0" von den drei AVV-Verbänden Ende September den Unterzeichnern zur Abstimmung vorgelegt wird. 

Eine Einordnung und Kommentierung der AVV-Änderungsanträge planen wir für die nächste Ausgabe des AVV-Newsletters. In der heutigen Ausgabe lesen Sie sich – wenn Sie wollen – wieder schlau in Sachen AVV zu folgenden Themen: 

  1. Der knifflige AVV-Fall Juni 2026: Der Verlader stellt den Wagen nicht zum Revisionsdatum bereit – und jetzt? 

    Das war zwar kein AVV-Fall im engeren Sinn, aber unsere Diskussion im Juni-Fall brachte verblüffend viele Aspekte rund um die Bereitstellung von Güterwagen zu Werkstatt-Terminen ans Licht. Prädikat: lehrreich! 
  2. Urteile im Viareggio-Strafprozess sind rechtskräftig

    Elf Angeklagte aus dem Viareggio-Prozess müssen nach Entscheidung des Obersten italienischen Gerichtshofs definitiv ihre Freiheitsstrafen antreten. Die Einsprüche der Angeklagten wurden am 25. Juni 2026 letzinstanzlich abgewiesen. 
  3. Werkstattwissen einfach erklärt 

    Amir Salihovic
    , ECM-Leiter von JOSEF MEYER Rail Maintenance GmbH, Berlin informiert uns über die teuren Auswirkungen, die der Nestbau der Mauerbiene in der Bremsenentlüftung von Güterwagen haben kann. 
  4. Zusatztermin für
    Schulung ECM- und Halterfunktionen in der Praxis
    .
    Und zwar vom Mittag 22. Juli bis Mittag 23. Juli 2026 – wieder in Köln. Ein Platz  ist noch frei.     

  5. Auch das noch: 

    Der Athener Thukydides lebte im fünften Jahrhundert vor Christi und hat uns heute noch etwas zu sagen.   




In dieser Gratisausgabe erscheinen Beiträge inhaltlich gekürzt. Nur Mitglieder der Premiumausgabe erhalten Zugriff auf:

– das Ergebnis des kniffligen Falls Juni

– den Zugang zur Urteilsbegründung im Viareggio-Prozess, 

– den kompletten Beitrag von Amir Salihovic über die Folgen des Nestbaus von Mauerbienen in der Bremsen-Entlüftung von Güterwagen. 


Wenn Sie die Themen interessant und wichtig für Ihre berufliche Tätigkeit finden, wechseln Sie zur Premiumausgabe. Investieren Sie in Ihre Fachkompetenz und w


ählen Sie zwischen:


  • Abo "
    Runde der AVV-Quartalsleser
    " – Die Premiumausgaben für 145 CHF pro Quartal  

    ODER


  • Abo "
    Liga der AVV-Experten
    " . Enthält zusätzliche Leistungen wie einen Preisnachlass auf Schulungen und Tagungen von BahnVerstand für 730 CHF pro Jahr. 


Infos zu beiden Abonnement-Angeboten im

Webshop von BahnVerstand

. Wussten Sie schon: Mit dem Abo "Liga der AVV-Experten" erhalten Sie Zugriff auf alle bislang erschienenen Premium-Ausgaben UND auf alle Ergebnismitschriften der kniffligen AVV-Fälle. 

Der AVV wird nicht einfacher. 

Sie aber schlauer.

Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
.

Freundliche Grüsse

Christoph Gabrisch – BahnVerstand

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Kniffliger AVV-Fall Juni 2026 – Ergebnis


Der Mieter stellt den Wagen nicht für die Revision bereit – was jetzt?

Im kniffligen AVV-Fall Juni stellte ein Verlader einen Wagen nicht termingerecht für die Revision bereit. Begründung: Er wisse gar nicht, wo sich der Wagen gerade befinde. Ausserdem sei die Wagenrevision doch Sache des Vermieters und nicht seine. Nanu?   

In der Diskussion tauschten die Teilnehmer ihre Erfahrungen aus, sowohl als Mieter als auch als Vermieter von Güterwagen. Wir lernen: Die Vielfalt der entsprechenden Regelungen in den Mietverträgen der Güterwagen ist verblüffend gross. Lehrreich waren auch die Ausführungen für den Fall, wenn ein Verlader einen Wagen
mit abgelaufenem Revisionsdatum 
zum Transport aufliefert.

Das wissen Sie alles schon? Dann müssen Sie die Ergebnis-Mitschrift nicht lesen. Wenn Sie sich für die Ergbnisse des kniffligen AVV-Falls Juni 2026 aber interessieren, klicken Sie jetzt auf den blauen Button.


nur für Premiumleser

Ergebnismitschrift kniffliger AVV-Fall Juni 2026

 –  

inklusive Verlinkung auf den Video-Mitschnitt


Lieber Leser der Gratisausgabe, 

Eigentlich würde ich mir wünschen, dass die Ergebnisse dieser Diskussionen möglichst breit im Sektor verfügbar sind. Tatsächlich bleiben die Protokolle und Videoaufzeichnungen aber Lesern der Premiumausgabe vorbehalten. 

Wenn Sie bei kniffligen AVV-Fragen selbst auch von den Erfahrungen und Einschätzungen anderer Praktiker profitieren möchten, dann investieren Sie in Ihre Fachkompetenz und

wechseln jetzt zur Premiumausgabe

. 


AVV verstehen. Ärger vermeiden. 


Der knifflige AVV-Fall des Monats 

Die Teilnahme ist kostenlos. 


Der Nutzen ist unbezahlbar!

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Freiheitsstreifen für 11 Angeklagte aus dem Viareggio-Strafprozess rechtskräftig 


Der
Palazzo di Giustizia 
in Rom ©WikiCommons

Am 25. Juni 2026 hat das Oberste Gericht Italiens die Freiheitsstrafen für 11 der ursprünglich 16 Angeklagten im Viareggio-Prozess rechtskräftig bestätigt. Die Angeklagten, darunter der frühere CEO der Italienischen Staatsbahn,
Mauro Moretti,
sowie Bahnmanager aus Deutschland und Österreich hatten zuletzt Einspruch gegen das Urteil des Berufungsgerichts Florenz vom Sommer 2022 eingelegt. Diesen Einspruch hat das Oberste Gericht Italiens nun zurückgewiesen. Damit ist das Urteil von 2022 rechtskräftig und die Angeklagten müssen Freiheitsstrafen von jeweils rund fünf Jahren antreten. 

Wie die erste Strafkammer des Berufungsgerichts Florenz im Jahr 2022 in ihrer Begründung darlegte, war das schwere Eisenbahnunglück von Viareggio im Sommer 2009 mit 32 Toten, zahlreichen Verletzten und hohem Sachschaden das Ergebnis einer Verkettung ungünstiger Umstände, aber letztlich schuldhaft verursacht durch fahrlässiges Verhalten der Verantwortlichen. Auslöser des Unfalls war der Bruch einer Radsatzwelle an einem Kesselwagen. Dieser Bruch wiederum sei Folge von
Fahrlässigkeit
,
fehlender Fachkenntnis, der 
Nichteinhaltung anerkannter Regeln der Technik, von Interessenkonflikten der Kontrollverantwortlichen sowie letztlich der unzureichender Kontrolle der Werkstattarbeit und Fehlhandlungen von Mitarbeitern in der Werkstatt Jungenthal gewesen, 
so die Florentiner Richter.  


Leser der Premiumausgabe

können die komplette Urteilsbegründung aus dem Jahr 2022 im italienischen Orginal durch Klick auf den blauen Button aufrufen: 


nur für Premiumleser:

Urteilsbegründung von 2022 zum "Disastro ferroviario die Viareggio"  im italienischen Original einsehen 

Für alle Linienverantwortlichen im Bahngeschäft ist dieses Urteil eine Mahnung. Eine mangelhafte Organisation von Zuständigkeiten und Verantwortung in unternehmenseigenen Arbeitsprozessen ist für sich genommen nicht strafbar. Aber das gilt nur, solange nichts passiert! Sobald pflichtwidrige Mängel in der Unternehmensorganisation einen Unfall mitverursachen, werden die Vorgesetzten in die Pflicht genommen, nicht etwa allein die Mitarbeiter in der Werkstatt.
Deren Fehlverhalten kann den Vorgesetzten zugerechnet werden, wenn diese durch Mängel in der Organisation, Zuständigkeiten und Kontrolle nicht dafür gesorgt haben, dass solche Fehler verhindert werden. 
Das wusste übrigens schon Thukydides, siehe Zitat ganz unten.

Der 72 jährige frühere Chef der italienischen Staatsbahn
Mauro Moretti
hat der Deutschen Verkehrszeitung zufolge angekündigt, die Haftstrasse anzutreten "
ohne nach gesundheitlichen Ausreden zu suchen
". 

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Werkstatt-Wissen – einfach erklärt

Eine Bienenart kann die Luftdüsen der Güterwagen-Bremse verstopfen

von Amir Salihovic, ECM-Leiter von JOSEF MEYER Rail Maintenance GmbH, Berlin

Eine verstopfte G-Düse an einem Steuerventil wird häufig als gewöhnliche Verschmutzung eingeordnet. Tatsächlich steckt dahinter jedoch immer wieder ein überraschender Verursacher: die Mauerbiene. Verstopfte Bremsdüsen können erhebliche Reparaturkosten auslösen – alle Beteiligten im Sektor sollten dieses besondere Fehlerbild kennen, ernstnehmen und sich idealerweise etwas einfallen lassen, wie dieser Mangel unterbunden werden kann.    

 © Wikipedia, Artikel „Mauerbienen“ (Stand: Juni 2026)

Anders als wir es von Honigbienen kennen, bauen Mauerbienen keine Wabennester, sondern bauen für Ihren Nachwuchs Nester in bestehende Hohlräume hinein, wie z.B. Löcher in Totholz – oder eben Bohrlöcher in Güterwagen. Mauerbienen bauen ihre Nester in den Monaten April und Mai eines Jahres. Einmal gebaut, bleiben die Niströhren normalerweise bis zum Schlüpfen des Nachwuchses im folgenden Frühling dicht verschlossen. Komplett dicht verschlossen! 

An Güterwagen finden Mauerbienen geeignete Hohlräume für den Nestbau an den Steuerventilen der
Bauart Westinghouse C3W IV
oder den
Oerlikon-Steuerventilen der Bauart Est 3e/3f
. Diese haben eine Bohrung an der Befestigungsschraube des G-P-Hebels. Über diese Bohrung entlüftet die Bremse in der Stellung „G“. Ist diese Bohrung jedoch verstopft, löst die Bremse nicht, es kann zu Bremsschäden kommen! 

In unserer Werkstatt in Berlin haben wir schon mehrere Fälle verstopfter G-Düsen durch Mauerbienen-Nester erlebt.
Wir möchten mit diesem Beitrag das Bewusstsein für dieses besondere Schadenbild schärfen. 
Fangen wir an mit vier Fällen, die uns an verschiedenen Wagenarten aufgefallen sind.   

Beispiel 1  

Diesen Wagen haben wir im August in die Werkstatt bekommen. Die Besonderheiten: 

  • Rlps-Wagen mit der Bremsbauart O-GP (LL)
  • Steuerventil der Bauart Oerlikon Est 3f
  • Schadensbild:
    Wagen ausgesetzt, Bremse bezettelt, Radsätze thermisch überbeansprucht

Beispiel 2  

Diese drei Wagen haben wir Anfang Februar in die Werkstatt bekommen. Die Besonderheiten: 

  • drei Tads-Wagen mit der Bremsbauart O-GP (LL)
  • Steuerventil der Bauart Oerlikon Est 3f
  • Schadensbild:
    Alle drei Wagen nach längerer Abstellung nach der WTU ausgesetzt – Bremse löst in Stellung G nicht

… 


… Ja schade, nur Leser der Premiumausgabe erfahren hier, 

  • Welche weiteren Beispiele von Mauerbienen-Nestbau an Güterwagen Amir Salihovic erlebt und mit Bildern vorbildlich dokumentiert hat, 
  • Welche Ansätze derzeit im Sektor verfolgt werden, um dem Nestbau der Mauerbiene entgegenzuwirken und was diese Ansätze taugen
  • Was Amir Salihovic  den Herstellern, ECM- und EVU Verantwortlichen zum Umgang mit verstopften Entlüftungslöchern empfiehlt. 

    Lieber Gratisleser,

    das Wissen um den Mauerbienen-Nestbau an Güterwagen, um Ansätze zur Vermeidung und Empfehlungen für die Akteure sind mehr als ein "nice-to-know" für Sie. Nutzen Sie die ungekürzten Informationen der Premiumausgabe und vermeiden Sie Bremsschäden und Ausfallzeiten für ihre Wagenflotte aufgrund der Nistlöcher an ihren Wagen. Allein mit dieser Information rechnet sich ein Premium-Abo sofort. 

    Investieren Sie in Ihre Fachkompetenz und wechseln Sie
    jetzt
    zu einer der beiden




    Premium-Versionen des AVV-Newsletters.


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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026

Das Programm steht – jetzt anmelden!  

Experten-Gespräch in Basel im September 2025 ©BahnVerstand

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Beim bevorstehenden
Basler Tag der AVV-Praxis
am Donnerstag,
10. September 2026
diskutieren wir zwei Themenblöcke:

  1. W
    ie setzen wir die Vertragsänderungen 2026 in der Praxis um?    
  2. Wie kann die AVV-Governance reformiert werden?

Die in dieser Form einzigartige Veranstaltung von
 BahnVerstand
richtet sich an AVV-Experten von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten, die sich für ein funktionierendes Miteinander im Sektor einsetzen. Freuen Sie sich auf anregende Vorträge und die Möglichkeit zum persönlichen Austausch u.a. mit folgenden Referenten:  

Karl-Heinz Fehr
, VPI, Hamburg

P
rof. Dr. Rainer Freise
, Transport- und Wagenrecht, Darmstadt 

Christian Kühnast
, DB Cargo, Mainz 

Burkhard Lerche
, DB Cargo,Mainz

Dr. Axel Marquardt, 
Captrain, Dortmund  

Valérie Nicaise
, Ermewa, Paris

Roger Schüpfer
, Schweizer Bundesamt für Verkehr, Ittigen

Alain Voltz
, Rail Logstics Europe, Saint Ouen

Das Programm mit weiten Informationen öffnen Sie durch Anklicken des blauen Buttons. 


Zum Programm

Sie bekommen beim
Basler Tag der AVV-Praxis 
wertvolle Impulse und die Gelegenheit, sich mit AVV-Experten aus der Branche persönlich zu vernetzen. Für die sechste Auflage unserer Fachtagung rechnen wir mit 60 Teilnehmern. 

Zur Tagung anmelden können Sie sich durch Anklicken des nächsten blauen Buttons. Der führt Sie auf das Buchungsformular auf der BahnVerstand- Website.
Sie melden sich am besten jetzt gleich an 
oder doch spätestens bis zum Anmeldeschluss am 6. September 2026.

Ich freue mich auf unsere Begegnung in Basel!   


Zur Anmeldung

Basler Tag der AVV-Praxis 2026

Ort: Volkshaus Basel, Rebgasse 12-14, 4051 Basel (Nähe Claraplatz / Messe) 

Wann: Donnerstag, 10. September 2026, 8:30 bis 16:30 Uhr 

Teilnahmeentgelt: ab 450 CHF zzgl. 8.1 % MwSt.

Veranstalter: BahnVerstand

Nachweise: Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus. 

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ECM-Kurs mit Dr. Axel Marquardt 

Zusatztermin  
22.-23. Juli 2026 in Köln 

Ein Platz ist noch frei! 

ECM-und Halterfunktionen in der Praxis  

Der Kurs "
ECM- und Halterfunktionen in der Praxis" 
behandelt wesentliche Anforderungen der ECM-Verordnung:  

  • Beauftragung einer ECM durch den Halter
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen 
  • Anforderungen an Datenhaltung und Dokumentation bei Halter und ECM
  • Auswahl geeigneter Dokumentationssysteme
  • Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern und Lieferanten
  • Übergabe der Fahrzeugdokumentation nach Abschluss der ECM-Leistung

Wir verbinden Grundlagenvermittlung mit praktischen Anwendungsfällen. Bringen Sie eigene Praxisbeispiele oder Fragen mit. Sie sollen nach der Schulung mit umsetzbaren Erkenntnissen zurückkehren können.

Eckdaten 

Maternushaus, Tagungszentrum des Erzbistums Köln,

Kardinal-Frings-Straße 1-3 (800 m vom Kölner Hbf) 

Mittwoch, 22. Juli 2026

  • ab 12:00 Uhr Begrüssung und Imbiss 
  • 13:00 – 18:00 Uhr Schulung  
  • optional 
    – ab 19:00 Uhr Abendessen im Brauhaus "Früh am Dom" 

Donnerstag, 23. Juli 2026

  • 9:00 – 13:00 Uhr Schulung
  • 13:00 Uhr Abschluss-Mittagessen 

Leistungen

  • Schulung inkl. Möglichkeit zur Diskussion eigener Praxisfragen
  • Tagungsverpflegung  
  • Teilnahmebescheinigung

Referent 

Der promovierte Maschinenbau-Ingenieur
Dr. Axel Marquardt 
arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Eisenbahnsektor. Seine Erfahrung reicht von der Lokomotiv-Herstellung über die Instandsetzung bis zur Tätigkeit als Eisenbahnbetriebsleiter und Auditor. Aktuell ist er Referent der unabhängigen Bewertungsstelle der Captrain Deutschland GmbH.

Veranstalter

BahnVerstand GmbH – Engelbergstrasse 24 – CH-4600 Olten 

Teilnehmerzahl

Maximale Teilnehmerzahl: 18 Personen.   

Teilnahmeentgelte (netto in EUR)

1.200 EUR  
Schulung inkl. Tagungsverpflegung

1.320 EUR 
wie oben mit gemeinsamen Abendessen
 im "Früh am Dom"

Übernachtung

Die Übernachtung organisieren und bezahlen die Teilnehmer selbst. Bis 10. Juni 2026 (HEUTE!) ist ein Kontingent für "BahnVerstand" reserviert (Einzelzimmer mit Frühstück ab 64 EUR)


Jetzt anmelden! 



Ich möchte mich für den ECM Kurs am



22. und 23. Juli 2026 in Köln anmelden

Sie überlegen noch? Die Teilnehmer des Juni-Kurses haben durch den Kurs ihr Wissen zum Thema ECM "
deutlich verbessert
", oder "
sehr stark verbessert
". Siehe Feedback-Ergebnis anbei. 

Jetzt Sie!  


Feedback der Kurs-Teilnehmer "ECM- und Halterfunktionen in der Praxis" Juni 2026 

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Auch das noch

Thukydides (um 460 v.Chr. – um 396 v.Chr.) 
©Wikimedia Commons

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Der Athener
Thukydides
war ein Historiker der Antike. Wir verdanken ihm die Überlieferung der Geschichte des Peloponnesischen Krieges und viele Überlegungen zu den allgemeinen Wirkkräften der Natur, des Menschen und der Motive menschlichen Handelns. Er darf in diesem Newsletter zitiert werden, da auch er sich in seiner Geschichtsschreibung methodisch dem Ideal neutraler Wahrheitssuche verpflichtet sah. Den Sinn seiner Aufzeichnungen sah auch er darin, der Nachwelt ein "Besitztum für immer" zu hinterlassen. Guter Mann.  

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AVV-Newsletter

ISSN 3042-464X.

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Christoph Gabrisch 

BahnVerstand GmbH,  Engelbergstrasse 24, 4600 Olten 

info@bahnverstand.ch

Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148

Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters

Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch

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