AVV-Newsletter · Gratisausgabe · Oktober 2026
Der AVV wird nicht einfacher. Sie aber schlauer.
Längere Fachtexte werden auch heute noch gelesen – wenn sich für den Leser die Zeit lohnt, die er mit der Lektüre verbringt.
Damit es sich lohnt, soll der Text Wissenswertes bieten, gut lesbar sein und Fragen beantworten, die für den Leser relevant sind. An diesen drei Ansprüchen orientieren sich meine Gastautoren und ich beim Schreiben des AVV-Newsletters. Ob uns das immer gelingt, dürfen Sie entscheiden.
Ihre Einschätzung? Schreiben Sie an Leserbrief@bahnverstand.ch.
Heute im AVV-Newsletter
- Der knifflige AVV-Fall Oktober 2026: Was können Sie tun, wenn Ihr Vertragspartner seine Pflichten aus dem AVV nicht erfüllt?
- JNS „Broken Wheels“ Berichtsversion 5.0: Frank Sadowski ordnet die neuen Risikomassnahmen ein und zeigt, was auf Halter und ECM zukommt. Nur für Premium-Leser vollständig.
- Werkstatt-Wissen – einfach erklärt: Tino Handrischeck erklärt, warum Zugverbände meist an der Schraubenkupplung reissen und wo andere Schwachstellen liegen können. Nur für Premium-Leser vollständig.
- In eigener Sache: Siegburger Fachtagung Eisenbahnfahrzeug-Instandhaltung am 11. und 12. November 2026.
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Quartalsabo ansehen Liga der AVV-ExpertenDer knifflige AVV-Fall · Oktober 2026
«He, Du verstösst gegen den AVV!» – und jetzt?
Der AVV enthält zahlreiche Regeln für Bahnen und Wagenhalter. Eine Regel fehlt allerdings: Was können Sie tun, wenn Ihr Vertragspartner seine Pflichten aus dem AVV einfach nicht erfüllt?
Mit dieser Frage beschäftigen wir uns in unserem Oktober-Fall. Anhand eines konstruierten Falls untersuchen wir, welche Möglichkeiten eine AVV-Partei hat, wenn ihr Vertragspartner seine Pflichten aus dem AVV nicht erfüllt. Unser Beispiel: Eine AVV-Güterbahn erklärt sich für nicht zuständig, die Lauffähigkeit eines schadhaft ausgesetzten Wagens wiederherzustellen. Der Wagenhalter oder seine ECM sollen sich doch bitte darum kümmern!
In unserer Online-Diskussion wollen wir erfahren, welche Erfahrungen insbesondere Wagenhalter mit solchen Situationen gemacht haben. Wir diskutieren, welche gegenseitigen Kostenforderungen in solchen Fällen berechtigt sind und welche Möglichkeiten eine AVV-Partei grundsätzlich hat, wenn ihr Vertragspartner seine Pflichten aus dem AVV nicht erfüllt.
Die Teilnahme an der Online-Diskussion „Der knifflige AVV-Fall des Monats“ ist kostenlos. Auch Leser der Gratisausgabe sind herzlich eingeladen.
Diskutieren Sie mit, erfahren Sie, wie Kollegen aus anderen Unternehmen und Ländern mit solchen Situationen umgehen, und gewinnen Sie einen Eindruck davon, was in der Praxis üblich ist.
Mit einem Klick auf den Button öffnen Sie die Fallbeschreibung. Den Einwahllink zur MS-Teams-Besprechung finden Sie gleich oben im Dokument.
Oktober-Fall 2026 inklusive Einwahllink öffnenDer knifflige AVV-Fall des Monats: Die Teilnahme ist kostenlos. Der Nutzen ist unbezahlbar.
JNS „Broken Wheels“ · Berichtsversion 5.0
„Höhere Laufkreisdurchmesser reduzieren die Anzahl Sonderabrufe in die Werkstatt“
Einordnung der Risikomassnahmen von Frank Sadowski, Senior Manager Instandhaltungsentwicklung bei Wascosa und Leiter der Technischen Kommission des VPI.
Die Version 5.0 des Berichts des Joint Network Secretariat (JNS) „Broken Wheels“ vom August 2026 empfiehlt zusätzliche Massnahmen zum Erkennen und Vermeiden von Radrissen und Radbrüchen. Gegenüber früheren Berichtsversionen werden weitere Radsatzbauarten einbezogen und neue Fristen für Untersuchungen der Laufflächen eingeführt. Dieses Fristenregime stellt ECM und Wagenhalter, aber auch Instandhaltungsanbieter vor neue technische und organisatorische Aufgaben.
Seit dem Unfall im Gotthard-Basistunnel beschäftigt sich der europäische Schienengüterverkehr intensiv mit der Gefahr von Radbrüchen an Güterwagen. Der JNS-Bericht vom August 2026, Berichtsversion 5.0, ist in dieser Debatte ein wichtiger Meilenstein. Er stellt einen Konsens von mehr als 80 Teilnehmern des international besetzten JNS dar. Auch die Vertreter der Wagenhalter haben diesen Konsens mitgetragen, obwohl die neuen Risikokontrollmassnahmen überwiegend auf ihrer Seite zusätzlichen Aufwand verursachen.
Was sind die wesentlichen Empfehlungen der Berichtsversion 5.0?
1. Ausweitung auf zusätzliche Radtypen
Dazu zählen Db-004sa, BA 390, RI 025, R32, BA 304 und BA 005. Das JNS hat sich bei der Auswahl auf folgende technische Kriterien verständigt:
- 100 Prozent laufflächengebremste Räder,
- Nennraddurchmesser von 920 mm,
- Achslast von mindestens 22,5 Tonnen – mit Ausnahme der BA 005 – sowie
- eine kritische Geometrie von Felge und Steg: Stegdicken zwischen 20 und 22 mm und ein Restquerschnitt von weniger als 0,23 dm².
2. Neue Risikokontrollmassnahmen
In diesem Beitrag konzentriert sich Frank Sadowski auf die Massnahmen 1.1 und 1.2. Sie bedeuten für Wagenhalter und ECM die grösste Veränderung und sind zugleich erhebliche Aufwandstreiber. Die bisherigen JNS-Massnahmen betrafen nur bestimmte Radsätze und wurden nun auf alle klotzgebremsten Bauarten ausgeweitet.
Hinter der neuen Massnahme 1.1 stehen laufleistungsbasierte Grenzwerte für die Inspektion der betroffenen Räder. Die Logik dahinter: Wird die Restquerschnittsfläche des Radkranzes kleiner, verkürzt sich das zulässige Laufleistungsintervall.
Hier geht es für Leser der Premiumausgabe weiter.
Im weiteren Verlauf erläutert Frank Sadowski,
- welchen Gestaltungsspielraum ECM für ihre Instandhaltungsplanung haben,
- wie sich zusätzliche Sonderabrufe von Wagen für Inspektionen vermeiden lassen,
- worauf beim Aufbau eines Monitorings der Laufleistungen zu achten ist und
- welche Fristen für die Umsetzung gelten.
Wer Verantwortung für Güterwagen trägt, sollte diese Argumente kennen und sich eine eigene Meinung bilden.
Zur Premiumausgabe wechseln und weiterlesenAutor: Frank Sadowski
Werkstatt-Wissen · einfach erklärt
Wo reisst die Kette? Genau, an ihrem schwächsten Glied!
von Tino Handrischeck, Leiter ITL-Güterwagenwerkstatt, Pirna
Zugtrennungen zählen zu den spektakulären Ereignissen im Bahnbetrieb. Die Ursachen sind vielfältig. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Ursachen infrage kommen und wie die Werkstatt Schwachstellen erkennen kann. Gerade bei älteren Güterwagen können technische Altbestände ein Risiko darstellen.
Wenn wir an eine Zugtrennung denken, sehen wir vor unserem geistigen Auge eigentlich immer eine Trennung zwischen den Wagen.
Warum reisst ein Zugverband in der Regel immer an der Kupplung?
Die technischen Vorgaben für Zugkräfte zählen zu den frühen technischen Harmonisierungsvorschriften im Schienenverkehr. Schon im Zweiten Weltkrieg definierte eine technische Richtlinie des Welteisenbahnverbands UIC (UIC-Merkblatt 520) die Mindeststandards für Zugeinrichtungen an Schienenfahrzeugen. Für Standardfahrzeuge – egal, ob Güterwagen, Reisezugwagen oder Gepäckwagen – galt: Die Standard-Zugeinrichtung muss eine Mindestbruchkraft von 1000 kN aufweisen, die Standard-Schraubenkupplung eine Mindestbruchkraft von 850 kN.
Die Schraubenkupplung sollte schwächer ausgelegt sein als die restliche Zugeinrichtung. So wird sie zur definierten „Sollbruchstelle“ im Zugverband. Clever, oder nicht? So kommt es, dass ein Zug in der Regel an der schwächsten Stelle auseinanderreisst – an der Schraubenkupplung.
Wann reisst ein Zugverband manchmal auch woanders?
Nur Leser der Premiumausgabe erfahren hier,
- warum ein Zug an Stellen auseinanderreissen kann, an denen das eigentlich nicht passieren sollte,
- welche Risiken in jahrzehntealten, bislang unauffälligen Zugeinrichtungen schlummern,
- worauf Werkstätten bei der Revision älterer Wagen besonders achten sollten und
- warum selbst verstärkte Zugeinrichtungen nicht automatisch vor einer Zugtrennung schützen.
Sie finden das interessant und das Thema ist für Ihre Arbeit relevant? Dann wechseln Sie zur Premiumausgabe und lesen Sie den vollständigen Beitrag von Tino Handrischeck.
Zur Premiumausgabe wechseln und weiterlesenIn eigener Sache
Siegburger Fachtagung Eisenbahnfahrzeug-Instandhaltung
11. und 12. November 2026 · Kranz Parkhotel Siegburg
Sie sind selbst in der Instandhaltung von Rollmaterial tätig oder haben einen Kollegen, der das tut? Dann ist das hier etwas für Sie.
Am 11. und 12. November 2026 treffen sich in Siegburg Verantwortliche aus der Instandhaltung von Loks, Wagen, Triebzügen und Gleisbaumaschinen. Vertreter von Herstellern, Lieferanten, Leasinggebern, EVU und Werkstätten tauschen sich über die Qualität ihrer Zusammenarbeit und Verbesserungsmöglichkeiten aus.
Die Tagung ist mehr als ein üblicher Vortragskongress: Sie ist ein vertraulicher Raum für einen ehrlichen Austausch. Offen sprechen wir darüber, was gut funktioniert – und darüber, was besser werden muss. Der Austausch findet im sprichwörtlichen „Geist von Siegburg“ statt.
Was Sie in Siegburg erwartet
- Ein besseres Verständnis für die Aufgaben, Zwänge und Perspektiven anderer Akteure im Sektor.
- Praxisberichte von Kollegen, die vor ähnlichen Aufgaben stehen wie Sie.
- Neue Lösungsansätze für Ihre tägliche Arbeit.
- Kontakte zu Sektor-Kollegen für einen Austausch auch über die Tagung hinaus.
Worum geht es inhaltlich?
- Vorträge und Diskussion zu den Schwerpunkten „Digitalisierung und Cyber-Security“ sowie „Beispiele gelingender Zusammenarbeit“.
- Eine Podiumsdiskussion, in der Vertreter verschiedener Wertschöpfungsstufen ihre Perspektiven auf das Miteinander in der Instandhaltung austauschen.
- Optionale Weiterbildungsangebote am Vortag: „ECM- und Halterfunktionen in der Praxis“ sowie „Cyber-Risiken in der Instandhaltung – warum alle Akteure betroffen sind“.
- Durch die Tagung führt erneut Babette Müller-Reichenwallner.
Eckdaten Siegburg 2026
Ort: Kranz Parkhotel, Siegburg
Mittwoch, 11. November 2026: 09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 12. November 2026: 09:00 bis 13:00 Uhr, Abschluss mit gemeinsamem Mittagessen
Teilnahme: ab 925 € zzgl. MwSt.
Optionale Angebote am Dienstag, 10. November: zwei Schulungen ab 13:00 Uhr, anschliessend Apéro und gemeinsames Abendessen.
Weiterbildungen am Vortag, 10. November 2026
ECM- und Halterfunktionen in der Praxis
Dr. Axel Marquardt liefert einen Überblick, wofür Halter und ECM-Funktionen in der Praxis jeweils verantwortlich sind. Welche Verantwortlichkeiten ergeben sich aus der ECM-Verordnung und was passiert, wenn die ECM-Funktionsorganisation auf die Aufbauorganisation eines Unternehmens trifft?
Cyber-Risiken in der Instandhaltung – warum alle Akteure betroffen sind
Claudius Multmeier von PROSE gibt einen Einblick in Cyber-Risiken der Instandhaltung. Welche Gefährdungen bestehen für die Akteure, wie können sie sich schützen und welche europäischen und nationalen Regelungen sollten sie kennen?
Beide Kurse vermitteln theoretische Grundlagen und deren beispielhafte Anwendung in der Praxis. Die Teilnehmer sind eingeladen, eigene Fragen aus ihrem Arbeitsalltag mitzubringen. Beide Weiterbildungen sind ein exklusives Zusatzangebot für Teilnehmer der Siegburger Fachtagung und nur gemeinsam mit der Tagung buchbar.
Programm und Anmeldung Teilnehmerstimmen ansehenIn diesem Sinne: Wir sehen uns in Siegburg!
Christoph Gabrisch · BahnVerstand
AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH · Engelbergstrasse 24 · 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn · CHE-260.248.148
Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters
Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Schreiben Sie an Leserbrief@bahnverstand.ch.
