Guten Morgen,
ich habe in der letzten Ausgabe dieses Newsletters zu früh “gegackert”. Damals berichtete ich, das Joint Network Secretariat (JNS) habe sich im Rahmen der Normal Procedure auf gemeinsame Sicherheitsempfehlungen im Nachgang des Unfalls im Gotthard-Basistunnel verständigt. Das war im Kern zwar nicht falsch – aber doch verfrüht.
Die überarbeiteten JNS-Empfehlungen zu Sicherheitsmassnahmen für das bessere Erkennen von Radrissen und zum Vermeiden von Radbrüchen sollen neu planmässig Ende August 2026 veröffentlicht werden. Ein Grund dafür ist die auf über 80 Teilnehmer angewachsene Grösse des JNS. Eine abschliessende Einigung muss entsprechend viele Perspektiven und Interessen zusammenführen und das braucht Zeit.
Ich habe aber eine Idee, wie Sie die Zeit bis Ende August sinnvoll überbrücken können. Sie ahnen es schon: Mit der Lektüre dieser Ausgabe! Lesen Sie sich auch heute schlau in Sachen AVV mit folgenden Themen:
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Der knifflige AVV-Fall Juli 2026: Hat das EVU das Gewahrsam am zurückgewiesenen Wagen übernommen oder nicht?
Den Juli-Fall hat ein EVU eingereicht, das beim Anfahren im Rangiergleis ein klopfendes Rad am Güterwagen bemerkte und den Transportauftrag daraufhin abbrach. War die anschliessend erfolgte Zurückweisung des Wagens durch das EVU nach Art. 11 AVV-konform oder nicht?
Leser der Premiumausgabe erfahren die Auflösung.
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GCU Broker in der Praxis
Unter dem Titel "
Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme – neue digitale Prozesse für den Güterwagensektor
" informiert
Christian Kühnast
über die für 2027 geplante Abbildung zweier neuer Meldewege.
Leser der Premiumausgabe
erfahren, hinter der geplanten Erweiterung des Funktionsumfangs mehr steckt als nur ein zusätzliches technisches
feature.
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Die Köpfe hinter dem AVV - der Fragebogen für AVV-Unterzeichner
Wer sind die AVV-Unterzeichner und was denken sie über den Vertrag? Diesmal hat
Mario Nasdala
von
Ermewa
unseren Fragebogen ausgefüllt. Wir müssen uns Mario Nasdala als glücklichen Menschen vorstellen, wenn wir lesen, wann ihm seine Arbeit besonderen Spass macht…
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Selten war mehr Bewegung im AVV. Wer den Überblick behalten will, was sich ändert im Vertrag und an der AVV-Organisation, kommt auch 2026 nach Basel zu unserem einzigartigen Austauschformat.
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Auch das noch
Meine Sommerferien im Haus im Waldviertel. Und meine Bitte: Wenn auch Sie ein immobiles Erbe in Ihrer Familie von Generation zu Generation weiterreichen und nicht mehr genau sagen können, warum sie das tun, schreiben Sie mir!
Hinweis:
In dieser Gratisausgabe erscheinen Beiträge inhaltlich gekürzt. Nur Mitglieder der Premiumausgabe erhalten Zugriff auf:
- das Ergebnis des kniffligen Falls Juni
- den kompletten Artikel zur geplanten Erweiterung des Funktionsumfangs des GCU Brokers,
- die kompletten Antworten von Mario Nasdala im Fragebogen.
Wenn Sie die Themen interessant und wichtig für Ihre berufliche Tätigkeit finden, wechseln Sie zur Premiumausgabe dieses Newsletters. Sie haben die Wahl zwischen zwei Modellen:
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Abo "
Runde der AVV-Quartalsleser
" – Die Premiumausgaben für 145 CHF pro Quartal
ODER
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Abo "
Liga der AVV-Experten
" . Es enthält zusätzliche Leistungen wie einen Preisnachlass auf Weiterbildungen und Tagungen von BahnVerstand für 730 CHF pro Jahr.
Infos zu beiden Abonnement-Angeboten im
Webshop von BahnVerstand
.
Mit dem Abo "Liga der AVV-Experten" erhalten Sie Zugriff auf alle bisherigen Premium-Ausgaben UND auf alle Ergebnisse der kniffligen AVV-Fälle. Investieren Sie in Ihre Fachkompetenz und wechseln Sie zu Premium!
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
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Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Kniffliger AVV-Fall Juli 2026 - Ergebnis
Den Wagen habe ich nicht übernommen - doch, hast Du wohl!
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Im kniffligen AVV-Fall Juli stritten ein Wagenhalter und eine Güterbahn, ob die Güterbahn den Wagen in ihren Gewahrsam übernommen hat (und deswegen die Lauffähigkeit des Wagens wiederherstellen soll) oder nicht.
Der Fall war lehrreich, da im arbeitsteilig organisierten Schienengüterverkehr eine Güterbahn immer öfter einzelne Wagen transportieren soll, von denen sie die Vorgeschichte nicht kennt; "
Der steht schon länger im Gleis XY, keine Ahnung, wer ihn da hingestellt hat. Jetzt brauchen wir ihn aber wieder"
Im konkreten Fall hörte die Güterbahn bei der ersten Rangierbewegung das Klopfgeräusch einer Flachstelle. Sie brach das Manöver ab und informierte den Auftraggeber, dass mit dem Wagen etwas nicht stimmt. Sie weigerte gemäss Artikel 11 AVV die Übernahme des Wagens.
Ob die Akteure richtig gehandelt haben und wie das AVV-konforme Handeln ausgesehen hätte, erfahren die Leser der Premiumausgabe.
Auszug aus dem Ergebnisprotokoll:
… nur für Premiumleser
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Der knifflige AVV-Fall des Monats
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Nutzen ist unbezahlbar!
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GCU Broker in der Praxis
Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme – neue digitale Prozesse für den Güterwagensektor
Ein Beitrag von
Christian Kühnast, DB Cargo
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Der GCU Broker unterstützt seit vielen Jahren den standardisierten Datenaustausch zwischen Wagenhaltern und EVU. Künftig soll die Plattform um zwei weitere Funktionen erweitert werden:
Betriebsfreigabe
und
Wiederinbetriebnahme
. Beide Prozesse unterstützen die Zusammenarbeit zwischen Wagenhaltern und EVU nach der Wiederherstellung der Lauffähigkeit (Instandsetzung) von Güterwagen und tragen dazu bei, Anforderungen der ECM-Verordnung digital und nachvollziehbar umzusetzen.
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Zwei wichtige Prozess-Schritte nach der Instandsetzung
Ist eine Reparatur oder Instandhaltungsmassnahme an einem Güterwagen abgeschlossen, ist damit dessen Weg zurück in den Betrieb noch nicht automatisch beendet. Bevor der Wagen wieder eingesetzt werden kann, müssen Entscheidungen getroffen und die erforderlichen Informationen zwischen den beteiligten Vertragspartnern ausgetauscht werden.
Genau an dieser Stelle setzen die neuen Funktionen des GCU Brokers an.
Mit der Funktion «
Betriebsfreigabe
» können Informationen über den erfolgreichen Abschluss einer Instandhaltungsmassnahme digital bereitgestellt und weitergegeben werden. Damit wird dokumentiert, dass die technischen Voraussetzungen für den nächsten Prozessschritt erfüllt sind.
Die Funktion «
Wiederinbetriebnahme
» unterstützt anschliessend die Kommunikation der Entscheidung, einen Güterwagen wieder für den betrieblichen Einsatz freizugeben. Dadurch entsteht ein standardisierter digitaler Informationsfluss für einen Prozess, der heute vielfach noch per E-Mail, Telefon oder mit individuellen Dokumenten abgewickelt wird.
ECM-Anforderungen praktisch umsetzen
Die ECM-Verordnung definiert klare Verantwortlichkeiten und fordert eine nachvollziehbare Dokumentation sicherheitsrelevanter Entscheidungen. Insbesondere nach Instandhaltungsmassnahmen muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen Bewertungen durchgeführt und die Ergebnisse den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Die neuen Funktionen des GCU Brokers tragen dazu bei, diesen Informationsaustausch zu standardisieren. Wagenhalter und Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten einen einheitlichen Kommunikationsweg für die Übermittlung der relevanten Informationen zur Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme.
Dadurch lassen sich Medienbrüche reduzieren und die Transparenz der Kommunikation erhöhen. Gleichzeitig können die Informationen schneller verfügbar gemacht werden. Dies ist insbesondere bei zeitkritischen Fahrzeugfreigaben von Bedeutung.
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Lieber Leser der Gratisausgabe, w
enn Sie mit dem GCU Broker arbeiten, sollten Sie geplante Änderungen kennen. In der Premium-Ausgabe erfahren Sie, wie die Umsetzung vorgesehen ist, weshalb sie mehr ist als eine einfache Zusatzfunktion und wie der weitere Fahrplan aussieht. Als Abonnent der
Liga der AVV-Experten
erhalten Sie ausserdem Zugriff auf das komplette Archiv aller bisherigen Premium-Ausgaben.
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Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den geplanten Funktionen Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme im GCU Broker? Wir freuen uns über den fachlichen Austausch im Kreis der Wagenhalter, EVU und AVV-Anwender. Schreiben Sie uns an
Leserbrief@bahnverstand.ch
Autor:
Christian Kühnast
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Köpfe hinter der AVV
"
Um Kosten abzuwenden, werden an sich eindeutige Regelungen zu häufig uminterpretiert
"
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Einer, der den AVV unterzeichnet hat: Mario Nasdala, Ermewa ©privat
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Steckbrief Mario Nasdala
Bei der Eisenbahn seit
2017
Unternehmen
Ermewa SA
Funktion
AVV-Koordinator
AVV-Verantwortlicher seit
November 2023
Arbeitsort
Hamburg und Berlin
Frühaufsteher oder am Abend geht es erst richtig los?
Frühaufstehen
Wann haben Sie zuletzt etwas zum ersten Mal gemacht und was war das?
2
020 wurde gemeinsam mit der DEKRA ein Gutachten erstellt, das bestätigt, wie 16 Radsätze sicher auf einem Lkw verladen werden können. Dieses Verladekonzept bedient also 4 Wagen komplett.
In welchen Momenten/ bei welcher Tätigkeit macht Ihnen die Arbeit am meisten Spass?
Durchgängig, das ganz Jahr.
Meine Erfahrungen mit dem AVV
1. Was erinnert Sie in Ihrem Unternehmen im Alltag am häufigsten daran, dass Sie den AVV unterzeichnet haben?
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Lieber Leser der Gratisausgabe, die Antworten von Mario Nasdala können Sie als Leser der Premium-Ausgabe lesen. Wenn Sie wissen wollen, wie erfahrene Praktiker unserer Branche auf die aktuellen Herausforderungen im AVV blicken, lohnt sich der Wechsel zu Premium.
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10.09.2026
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Wer bin ich und wenn ja, wie viele…
Meine Begrüssung zum Basler Tag der AVV-Praxis 2025
©BahnVerstand
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Beim bevorstehenden
Basler Tag der AVV-Praxis
am Donnerstag,
10. September 2026
diskutieren wir zwei Themenblöcke:
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W
ie setzen wir die Vertragsänderungen 2026 in der Praxis um?
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Wie kann die AVV-Governance reformiert werden?
Die in dieser Form einzigartige Veranstaltung von
BahnVerstand
richtet sich an AVV-Experten von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten, die sich für ein funktionierendes Miteinander im Sektor einsetzen. Freuen Sie sich auf anregende Vorträge und die Möglichkeit zum persönlichen Austausch u.a. mit folgenden Referenten:
Karl-Heinz Fehr
, VPI, Hamburg
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rof. Dr. Rainer Freise
, Transport- und Wagenrecht, Darmstadt
Christian Kühnast
, DB Cargo, Mainz
Burkhard Lerche
, DB Cargo,Mainz
Dr. Axel Marquardt,
Captrain, Dortmund
Valérie Nicaise
, Ermewa, Paris
Roger Schüpfer
, Schweizer Bundesamt für Verkehr, Ittigen
Alain Voltz
, Rail Logstics Europe, Saint Ouen
Das Programm mit weiten Informationen öffnen Sie durch Anklicken des blauen Buttons.
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Sie bekommen beim
Basler Tag der AVV-Praxis
neben wertvollen Impulsen Gelegenheit, sich mit AVV-Experten aus der Branche persönlich zu vernetzen. Für die sechste Auflage unserer Fachtagung rechnen wir mit rund 60 Teilnehmern.
Zur Tagung anmelden können Sie sich durch Anklicken des nächsten blauen Buttons. Der führt Sie auf das Buchungsformular auf der BahnVerstand- Website.
Sie melden sich am besten jetzt gleich an
oder doch spätestens bis zum Anmeldeschluss am 6. September 2026.
Ich freue mich auf unsere Begegnung in Basel!
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Basler Tag der AVV-Praxis 2026
Ort: Volkshaus Basel, Rebgasse 12-14, 4051 Basel (Nähe Claraplatz / Messe)
Wann: Donnerstag, 10. September 2026, 8:30 bis 16:30 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 450 CHF zzgl. 8.1 % MwSt.
Veranstalter: BahnVerstand
Nachweise: Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus.
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Auch das noch
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Archiv-Foto vom Haus der Familie Gabrisch in Messern im Waldviertel. Der Tisch auf dem Bild steht heute im Flur
©Gabrisch
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Für mich beginnen jetzt die Sommerferien! Gemeinsam mit meiner Frau und Hund Bonnie fahren wir in das Haus meiner Familie. Das Haus (siehe Foto) steht nord-westlich von Wien, unweit der tschechischen Grenze.
Gekauft hat es meine Urgrossmutter im Jahr 1928. Sie war damals bereits betagt und überschrieb das Haus zu Lebzeiten an ihre beiden Töchter. Eine von ihnen, Marie-Auguste, war meine Oma. Sie lebte damals mit meinem Grossvater - einem Eisenbahner! – und ihrer jungen Familie im mährischen Brünn. Anfang 1990er Jahre vererbte meine Oma das Haus an ihre beiden Söhne. Einer von ihnen war mein Vater Rudolf. Heute gehört das Haus mir (oder ist es umgekehrt?) und ich kann mir Gedanken machen, wie wir 2028 das 100-jährige Familienhaus-Jubiläum begehen.
Eigentlich ist es unvernünftig, ein
i
mmobiles Familienerbe seit einem Jahrhundert
von Generation zu Generation weiterzureichen. Niemand von uns lebt ja mehr in der Gegend. Dass das so ist, hat in unserem Fall mit einem Stück europäischer Geschichte zu tun. Und zwar so:
Die Siegermächte einigten sich im Sommer 1945 im
Potsdamer Abkommen
über unter anderem auf die "
Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile
" aus den befreiten Ländern. Für meine Familie hatte das konkrete Folgen:
- im März 1939 nach der Besetzung der Tschechoslowakei durch Hitler-Deutschland bekam die Familie meiner Grossmutter die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Nach Kriegsende musste die Familie - da alle deutsche Staatsangehörige – Brünn verlassen. Zuflucht fand sie zunächst im rund 100 Kilometer entfernten Haus im Waldviertel.
- Doch auch dort konnte sie nicht bleiben. Österreich konnte und wollte nach dem zweiten Weltkrieg keine 400.000 deutsche Vertriebene aus Tschechien auf seinem Staatsgebiet aufnehmen. Anfang 1946 musste die Familie daher weiterziehen und landete in Esslingen bei Stuttgart. Dort fand mein Grossvater rasch eine neue Anstellung bei der Bahn.
- Nur die Schwester meiner Oma blieb nach 1945 im Haus im Waldviertel wohnen. Als sogenannte "Altösterreicherin" war sie von der Zwangsumsiedlung nicht betroffen.
In den folgenden Generation nahm die Mobilität nicht ab, mein Vater gründete unsere Familie in der Nähe von Düsseldorf, sein Bruder in München. Heute lebt mein ältester Bruder bei Bremen, der mittlere Bruder im Elsass, meine Cousine in Stuttgart und ich in Freiburg im Breisgau.
Nur das Haus ist über die Zeit an der gleichen Stelle stehen geblieben und erinnert uns daran, wo ein Teil unserer Familiengeschichte seinen Anfang nahm. Gleichzeitig hält es uns mit Verwalteraufgaben ständig auf Trab. Damit das Haus nicht die meiste Zeit leer steht, vermieten wir es derzeit auch
als Ferienhaus
.
Lieber Leser, tragen Sie in Ihrer Familie vielleicht ebenfalls ein immobiles Erbe von Generation zu Generation weiter und fragen sich manchmal, warum Sie das tun, warum sie daran festhalten? Dann schreiben Sie mir gerne an meine
private E-Mail-Adresse
. Das wird sicher ein interessanter Erfahrungsaustausch!
Allen anderen wünsche ich einen schönen Sommer. Ich kehre am 24. August 2026 aus den Ferien zurück.
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters
Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch
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