Gratisausgabe vom 30. September 2025
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Guten Morgen Tina Nuebling,
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die heutige Ausgabe begrüsst Sie mit einem neuen Header. Die Idee dazu entstand in Gesprächen mit Lesern der Premiumausgabe. Gefällt es Ihnen? Die positive Erfahrung mit diesen Rückmeldungen ermutigt mich, heute Sie als Leser der Gratisausgabe um Feedback zu bitten; Feedback bringt uns weiter!
In dieser Ausgabe informiere ich Sie zudem:
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Was kam raus bei unserer Online-Diskussion "
kniffliger AVV-Fall" September?
Darf EVU 2 einen Wagenzettel entfernen, den EVU 1 angebracht hat? (Spoileralarm: Es darf). Und reist die Bezettelung auch auf den digitalen Kanälen als temporäres Attribut des Wagens mit? (Spoileralarm: Tut sie nicht).
Leser der Premium-Ausgabe
erfahren heute alle Ergebnisse samt Begründungen – und können den Video-Mitschnitt nachschauen.
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Wie beurteilt
Peter Füglistaler
, der langjährige Leiter des Schweizer BAV, die Kritik der Wagenhalterverbände an der BAV-Verfügung vom 11. September 2025? Die Antwort erfahren die
Leser der Premiumausgabe
in seinem heutigen Gastbeitrag.
Füglistaler
kennt die Vorgeschichte der Verfügung, die bereits vor dem GBT-Unfall ihren Anfang nahm.
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Wo nimmt
Michael Knorr
die Zuversicht her, im Sommer 2025 einen neuen mobilen Instandhaltungsservice für Güterwagen zu gründen mit Hauptsitz in Magdeburg? Wenn Sie in diesen Tagen mal wieder eine gute Nachricht lesen wollen – lesen Sie dieses Interview!
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Neu: das
Quartalsabonnement "
Runde der AVV-Quartalsleser
"
. Die Premiumausgabe des AVV-Newsletters ist jetzt auch im flexiblen Quartals-Abo erhältlich. Das Einstiegsangebot richtet sich an Leser der Gratisausgabe, ist aber auch eine Option für Sie, lieber Premiumleser.
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Die
Siegburger Fachtagung Eisenbahnfahrzeug-Instandhaltung
am 12. und 13. November 2025 hat in diesem Jahr den Fokus erweitert auf
alle Eisenbahnfahrzeuge
und neue Wahlmöglichkeiten im Programm. Als Mitglied der Liga der AVV-Experten profitieren Sie vom 10-prozentigen Preisnachlass auf das Teilnehmerentgelt. Schau mal an!
Und schliesslich habe ich ein redaktionelles Anliegen an Sie, lieber Leser. Wir möchten in diesem Newsletter künftig öfter eine
Stimme aus der Halterschaft
zu Wort kommen lassen.
Bitte sprechen Sie selbst Halter
in Ihrem Umfeld an, ob Sie nicht einen Beitrag im AVV-Newsletter veröffentlichen möchten? Jede Wortmeldung bringt frische Perspektiven, stärkt den Austausch – und macht den Newsletter noch interessanter für alle Beteiligten. Und wenn Sie selbst Lust haben, mitzuwirken:
melden Sie sich gerne direkt bei mir!
Hinweis: Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Die ungekürzte Premiumausgabe können Sie auf
zwei Arten
beziehen:
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über das neue Quartalsabonnment unter dem Namen "
Runde der AVV-Quartalsleser
" Das Angebot umfasst den Bezug der Premiumausgabe des AVV-Newsletters, sonst nichts. Es kostet 145 CHF netto pro Quartal
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über die Mitgliedschaft in der "
Liga der AVV-Experten
", die neben der Premiumausgabe des AVV-Newsletters weitere Leistungen und Vergünstigungen enthält, wie z.B. einen Rabatt für die Schulungen oder Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr-
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand
.
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief@bahnverstand.ch
.
Herzliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Ihr Feedback für BahnVerstands AVV-Newsletter
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Lieber Leser,
Ihre Meinung zählt!
Was gefällt Ihnen am AVV-Newsletter? Was fehlt Ihnen? Mit dieser Online-Umfrage wollen wir herausfinden, wie wir den AVV-Newsletter für Sie noch nützlicher oder lesenswerter machen können, welche Themen oder Aspekte Sie allenfalls vermissen.
Die Umfrage dauert vier Minuten – längeres Überlegen ist aber erlaubt! Die Umfrage läuft vom
30. September 2025 bis 8. Oktober 2025
.
Sie können die Umfrage anonym ausfüllen. Ein Dankeschön in Form eines schwarzen "AVV-Experte"-Polohemds (siehe Bild oben) kann aber nur gewinnen, wer am Ende freiwillig seine E-Mail Adresse angibt.
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Der knifflige AVV-Fall September 2025 – Ergebnis
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In unserer Online-Diskussion im September ging es um folgende Konstellation:
Wagenmeister von EVU 2 entfernt den Wagenzettel, den zuvor der Wagenmeister von EVU 1 angebracht hatte
. Darf er das? Welche Konstellationen gibt es in der Praxis – und wie geht man jeweils korrekt vor?
Lieber Leser, hier nochmal der Hinweis: Sie dürfen alle mitmachen beim kniffligen AVV-Fall des Monats. Der Zugang steht allen Lesern des AVV-Newsletters offen, auch den Lesern der Gratisversion. Es gilt:
Ihre Teilnahme ist kostenlos – der Nutzen ist unbezahlbar!
Die Diskussion im September zeigte dann, wie schnell aus etwas Einfachem etwas Kompliziertes werden kann: Es ging los mit Fragen zum vorschriftsgemässen Umgang mit Wagenzetteln. Darf EVU 2 allenfalls eine Beanstandung von EVU 1 überstimmen? Weil die Beanstandung gar nicht vorhanden ist? (Fehldiagnose!) Wenn EVU 2 das darf, wie laufen dann die Informationen zwischen den Beteiligten und wo ist das geregelt (Spoiler: es ist nicht geregelt) Und handhaben die EVU dies in der Praxis einheitlich? (noch ein Spoiler: Nein, das tun sie nicht)
Einmal warm geredet, kamen Beispiele für vorschriftswidriges Verhalten zur Sprache. Davon gibt es verblüffend viele; Terminals beladen den Muster–K- bezettelten Containertragwagen neu (
"Sorry, nicht gesehen…"
) oder die Truppe für die mobile Instandsetzung findet vor Ort keinen Wagen, wohl aber einen zerknüllten Wagenzettel am Boden…
Die Teilnehmer waren sich am Ende der Diskussion einig:
…
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren an dieser Stelle das Ergebnis und bekommen Zugang zum Ergebnisprotokoll sowie zum Video-Mitschnitt der Online-Diskussion.
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Den nächsten kniffligen AVV-Fall des Monats diskutieren wir online am
Donnerstag 16. Oktober 2025 um 15:30 Uhr.
(Hier doppelklicken und den Kalendereintrag herunterladen)
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Die Schweiz setzt die Messlatte für die Sicherheit im Schienengüterverkehr
Gastbeitrag von Peter Füglistaler
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Peter Füglistaler, ehemaliger Leiter des Schweizer BAV
©Public Transport Solutions
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Der
Verband der Güterwagenhalter in Deutschland
(VPI)
zeigt sich in seiner Pressemitteilung vom 15. September 2025 schockiert: Die Verfügung des
Bundesamtes für Verkehr
über zusätzliche Sicherheitsmassnahmen bei Güterwagen sei unverhältnismässig und führe zu nichts weniger als
enormen wirtschaftlichen Schäden für den Schienengüterverkehr. Dadurch würden die Verkehrswende und ein wirksamer Klimaschutz gefährdet. Diese Haltung des VPI macht mir Angst, genauso wie die Stellungnahmen der
europäischen Wagenhalter (UIP)
und des
Schweizer Verbands der verladenden Wirtschaft (VAP)
. Aber der Reihe nach.
Am 10. August 2023 entgleiste im Gotthardbasistunnel ein Güterzug. Der Tunnel war zwei Wochen gesperrt und für über ein Jahr nur einspurig befahrbar. Die Unfallkosten waren mit 150 Mio. Franken enorm und müssen von SBB Cargo getragen werden, obwohl ihr kein Verschulden zukommt. Grosses Glück war, dass nur der Tunnel beschädigt wurde und das stabile Stahltor ein Entlaufen der Wagen auf die Gegenfahrbahn verhinderte.
Die
Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle
(SUST)
kam in ihrem Zwischenbericht vom 22. September 2023 und in ihrem Schlussbericht vom 27. Mai 2025 zu einem eindeutigen Ergebnis: Ursache war ein Radscheibenbruch als Folge einer thermischen Überbelastung der Lauffläche, wodurch senkrechte Ermüdungsrisse entstanden. Die Rissentwicklung hatte sich über eine längere Zeitspanne langsam entwickelt. Der Unfallwagen war am 26. Oktober 2017 durch eine zertifizierte Instandhaltungswerkstatt gewartet worden und der Radsatz hatte seitdem 173’000 km zurückgelegt. Die SUST empfahl der
Eisenbahnagentur der Europäischen Union
(ERA),
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Die
Entities in Charge of Maintenance (ECM)
aufzufordern, die Massnahmen zur Risikobegrenzung im Betrieb, die durch die
JNS Task Force
vorgeschlagen wurden, auf alle Radsatztypen, die mit Verbundstoffbremssohlen gebremst werden, zu erweitern.
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Die Kriterien der Instandhaltungsvorgaben für Radsätze, die mit Verbundstoffbremssohlen gebremst werden hinsichtlich Intervall und Methodik anzupassen.
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Zudem sollte eine Studie über den Einfluss von Verbundstoffbremssohlen auf die thermischen Beanspruchungen der Räder in Auftrag gegeben werden.
Das
Bundesamt für Verkehr
reichte am 22. September 2023 bei der
ERA
einen Antrag für ein JNS-Verfahren ein. Am 24. Oktober 2023 wurde die
JNS Task Force
‘Accident Gotthard base tunnel – broken wheels’ ins Leben gerufen. Der
Abschlussbericht
vom 4. April 2025 beschreibt detaillierte Massnahmen und empfiehlt dem
Gemeinsamen AVV-Komitee
, den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) anzupassen. Bereits am 11. Juli 2024 wurde ein Vorentwurf veröffentlicht.
Die Ursachen sind seit Mitte 2024 bekannt und die Massnahmen definiert. Jeder verantwortliche Wagenhalter mit einem funktionierenden Risikomanagement hätte von sich aus aktiv werden müssen.
…
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren an dieser Stelle, wo sich nach Einschätzung von
Peter Füglistaler
die aktuellen Schwächen in der Sicherheitsaufsicht im Schienenverkehr zeigen, ob Sicherheitsmassnahmen gut aufgehoben sind im AVV, die Vorgaben der BAV Verfügung überzogen sind und was seiner Meinung nach den Halterverbänden eher Angst machen sollte. Hier aber noch sein Schlusswort ungekürzt für Sie, Leser der Gratisausgabe:
…
Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die Schweiz einmal mehr Standards im Schienenverkehr setzt, wie sie es mit dem Verbot lärmiger Güterwagen bereits getan hat (schon damals mit einer ablehnenden Reaktion der Wagenhalter). Nur ein sicherer und ökologischer Schienengüterverkehr hat eine Zukunft.
+++
Lieber Leser, was geht Ihnen nach der Lektüre des Gastbeitrags von
Peter Füglistaler
durch den Kopf? Nicken Sie zustimmend – oder denken Sie vielleicht: “Moment mal, das Wichtigste fehlt!” Ihre Zustimmung, Ergänzungen oder Widerspruch senden Sie bitte an
Leserbrief@bahnverstand.ch
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"Am Ende geht es immer um Verlässlichkeit und Vertrauen"
Interview mit Michael Knorr, Gründer eines Instandsetzungs-Service für Güterwagen
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MIchael Knorr, Geschäftsführer der
FE Rail & Repair GmbH, Magdeburg
© Privat
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Nichts ist gut im Schienengüterverkehr; überall Probleme, alles doof? Erfrischend anders sieht das
Michael Knorr
, der in diesem Jahr den Instandsetzungsservice
FE Rail & Repair GmbH in Magdeburg
gegründet hat. Ich spreche gerne mit zuversichtlichen Menschen, die anpacken
– das gibt auch mir Energie. Ich freue mich, dass Michael trotz Gründungsstress dieses Interview führen konnte.
BahnVerstand: Michael, als wir uns auf der Transportmesse in München getroffen haben warst Du noch bei TRANSWAGGON – TWA angestellt. TWA geniesst im Sektor einen ausgezeichneten Ruf – auch als ein richtig guter Arbeitgeber. Was hat dich bewogen, deine sichere Position aufzugeben und den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen – mit allen bekannten Risiken?
Michael Knorr: Bei TWA konnte ich in den letzten neun Jahren in diversen Bereichen Erfahrungen sammeln. Von der Sachbearbeitung über die Qualitätssicherung bis zur Bereichsleitung. Schon vor vielen Jahren kam mir in meiner vorherigen Tätigkeit bei der AJAX Loktechnik in der mobilen Instandsetzung der Gedanke, mich selbstständig zu machen. Nach vielen Gesprächen und einem Angebot zur Unterstützung bei der Werkstatt-Infrastruktur hier in Magdeburg habe ich nach einigen schlaflosen Nächten gedacht „Jetzt oder nie“. Was mir dabei geholfen hat? Ich kenne beide Seiten sehr gut, also die des Halters und die der Werkstätten und habe daher eine klare Vorstellung davon, wie mobile Instandhaltung heute aussehen sollte. Nach einer intensiven Planungs- und Tüftelphase haben wir am 2. Juni 2025 offiziell gegründet. Aktuell arbeiten wir an der ECM- und VPI-Zertifizierung – das ist gerade in vollem Gange. Die ISO-Zertifizierungen für Qualitätsmanagement und für Umweltmanagement haben wir bereits geschafft. Das war ein großer Meilenstein für uns! Unser Hauptstandort wird – dank der zur Verfügung gestellten Infrastruktur – in Magdeburg sein.
…
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren an dieser Stelle welche Leistunge Michael Knorr mit FE Rail & Repair anbieten wird, an wen sich das Angebot richtet, was er anders machen wird als andere Anbieter und welche Fehler er im Umgang mit seinen Kunden sicher nicht machen will.
Wir geben hier noch das Ende vom Interview wieder, in dem Michael seine Gedanken zu AVV-Abläufen bei Unterwegsreparaturen mit Ihnen teilt.
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Wie bewertest Du das Konstrukt der AVV-Reparatur?
Grundsätzlich ist die Idee vom AVV gut: Ein Wagen fällt aus und das EVU stößt unmittelbar die Reparatur an und die Werkstatt wird gemäss Anlage 10 AVV aktiv. Das sorgt theoretisch für eine schnelle Abwicklung und eine kurze Ausfallzeit des Wagens. In der Praxis sehe ich aber, dass bei Unterwegsschäden von Güterwagen viele Diskussionen entstehen. Das liegt meines Erachtens daran, dass das AVV-Konstrukt nicht wirklich zu den heutigen ECM-Anforderungen passt.
Ich bin der Meinung, dass der AVV dringend an die ECM-Regularien angepasst werden muss. Die Instandhaltungsvorgaben sollten sich an den Anforderungen der ECMs orientieren – und nicht umgekehrt. Das würde nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch verhindern, dass sich Werkstätten, Halter und EVU immer wieder in Auslegungsfragen verheddern. Positiv beim AVV ist für mich der neue Ansatz, Instandhaltungspakete in Form von Modulen zu definieren. Die Module regeln jetzt klar, was im Rahmen einer bestimmten Instandhaltungsmaßnahme gemacht werden muss – das schafft Transparenz und Verlässlichkeit. Gleichzeitig fände ich es sinnvoll, wenn in Anlage 10 AVV auch Querverweise auf vertiefende Leitfäden zugelassen oder sogar vorgesehen wären – etwa auf die VPI-EMG. Denn die AVV-Kriterien gehen oft nicht so tief wie z. B. die Vorgaben der EMG – etwa bei der Bremsprüfung nach einem Radsatzschaden. Die VPI-EMG 07 liefert dort eine deutlich präzisere Prüftiefe als etwa die Bremsprüfung nach UIC Merkblatt 543-1. Was aber am Ende durchzuführen ist, ist oft nicht klar definiert – und genau das führt zu unnötigen Abstimmungen und Diskussionen. Meine Meinung zu AVV-Reparaturen: Es braucht eine klare, praxisgerechte Harmonisierung zwischen AVV und ECM-Vorgaben, damit alle Beteiligten – EVU, Halter und Werkstätten – mit klaren Prozessen und ohne Interpretationsspielraum arbeiten können.
Hast Du sonst noch einen Wunsch? Was sollte am AVV Deiner Meinung nach geändert werden?
Aus meiner Sicht braucht es im AVV dringend ein eigenes Kapitel zur mobilen Instandsetzung. Dieser Bereich ist heute zu wichtig – und zu speziell – als dass er weiterhin nur nebenbei mitgeregelt wird. Viele Begriffe und Abläufe sind nicht klar definiert, was in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten führt.
Ein neues Kapitel im AVV müsste vor allem drei Dinge leisten:
- Definitionen vereinheitlichen und mit den ECM-Anforderungen abstimmen damit klar ist, wer was zu tun hat und welche Standards gelten.
- Verantwortlichkeiten deutlich zuweisen – etwa, dass die EVU für die Wiederherstellung der Lauffähigkeit verantwortlich sind und auch die Beauftragung der Werkstatt vornehmen müssen. Der Halter soll dann zeitnah durch das EVU informiert werden – so, wie es heute oft schon gelebt wird, aber eben nicht überall.
- Die Kostentragung eindeutiger regeln: Wer beauftragt, bezahlt – ganz einfach. Es kann nicht sein, dass Werkstätten auf Rechnungen sitzen bleiben, nur weil sich Halter und EVU später nicht einig sind, wer eigentlich die Kosten zu tragen hat.
Auch die berühmt-berüchtigte 850-Euro-Grenze gehört auf den Prüfstand. Diese Pauschale ist oft nicht praxistauglich, denn allein die An- und Abfahrtskosten können diesen Rahmen sprengen. Hier wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, klare Pakete zu definieren, in denen Leistungen, Umfang und Kostenrahmen transparent geregelt sind. Ein verbindlicher Arbeitskatalog mit konkreten Modulen wäre da hilfreich, wie er in anderen Bereichen längst üblich ist.
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Danke für das Interview und alles Gute für die Zukunft, Michael!
Ich danke dir, Christoph. Es ist toll, dass ich hier meine Gründung vorstellen konnte. Jetzt muss ich allerdings wieder los – ich habe gerade echt viel zu tun!
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Lieber Leser, was denken Sie über die Vorschläge von Michael Knorr zur Abwicklung der AVV-Reparaturen – Stimmen Sie zu? Lehnen Sie sie ab? Melden Sie sich bei mir und wir starten die Debatte:
Leserbrief@bahnverstand.ch
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In eigener Sache
Das Quartals-Abo der Premiumausgabe. Werde Mitglied in der "Runde der AVV-Quartalsleser"!
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Ein Jahr nach Einführung der Liga der AVV-Experten gibt es bei BahnVerstand ein neues Angebot: die
Runde der AVV-Quartalsleser
. Dieses Angebot richtet sich an alle, die sagen: "
Ich will einfach die ungekürzte Premium-Ausgabe des AVV-Newsletters lesen und sonst nichts.
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Was umfasst das Angebot?
- quartalsweise kündbares Abo der Premium-Ausgabe des AVV-Newsletters
- Preis: 145 CHF netto pro Quartal
- automatische Verlängerung um weitere drei Monate (falls keine Kündigung erfolgt)
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das Angebot enthält
ausschliesslich
die Premiumausgabe des AVV-Newsletters – keine weiteren Zusatzleistungen.
Für wen ist das Angebot gedacht?
Wir haben von einigen Lesern erfahren, dass sie den Schritt in die
Liga der AVV-Experten
(noch) zu groß finden. Sie möchten erst einmal nur die ungekürzte Premiumausgabe lesen. Und genau das ist mit dem Beitritt in die
Runde der AVV-Quartalsleser
jetzt möglich.
Gehören Sie dazu? Jetzt den blauen Button klicken und im BahnVerstand-Shop das neue Quartalsabo sichern.
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Veranstaltungshinweis 12. und 13. November 2025
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Die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen wird nicht im Alleingang besser – sondern in Siegburg!
Lieber Leser, vielleicht sitzt nur ein paar Meter weiter – oder in der nächsten Etage – ein Kollege oder eine Kollegin, die sich mit der
Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen
beschäftigen? Dann tun Sie ihnen (und uns) einen Gefallen:
Leiten Sie jetzt diesen Veranstaltungshinweis weiter. Es lohnt sich.
Danke!
Vom
12. bis 13. November 2025
treffen sich wieder alle, die Verantwortung für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen tragen: Hersteller, Lieferanten, Leasinggeber, Bahnen, Werkstätten und Service-Dienstleister. Gemeinsam sprechen wir offen über das, was in der Zusammenarbeit funktioniert und das, was besser werden muss. Keine Messe, sondern ein grosses Kamin-Gespräch. Keine Selbstdarstellung, sondern echter Austausch im
Geist von Siegburg
!
Neu im Jahr 2025: Wir weiten den Fokus auf
alle Eisenbahnfahrzeuge
aus und beschränken uns nicht mehr auf Lokomotiven. Denn viele Instandhaltungsfragen und -lösungen betreffen auch Gleisbau-, Dienstfahrzeuge und Güterwagen. Es ist Zeit, diesen zusätzlichen Perspektiven einen festen Platz in Siegburg zu geben.
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Das Tagungsprogramm für Mittwoch, den 12. und Donnerstag, den 13. November entnehmen Sie dem
Tagungsflyer
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Gruppendiskussion in Siegburg im November 2024 ©BahnVerstand
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Eckdaten
für Siegburg 2025
Ort:
Kranz Parkhotel
, Siegburg
Tagung: 12. November 2025, 10 Uhr bis 13. November 2025, 13 Uhr
Optionale Angebote am Vortag, Dienstag, 11. November 2025:
- ECM-Schulung ab 13 Uhr
- gemeinsames Abendessen ab 18 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 910 € zzgl. MwSt.
Mehr Informationen und zur Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
Noch unsicher?
In diesem Kurzvideo erfahren Sie, was
Dr. Jens Engelmann
von der Osnabrücker
railiable GmbH
an unserem Tagungsformat schätzt.
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Und warum die Tagung in Siegburg einen festen Platz in seinem Jahreskalender hat, erklärt hier
Rainer Beller
von
Beacon.
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In diesem Sinne: W
ir sehen uns in Siegburg!
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Auch das noch
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Gesehen auf der Wanderung von St. Peter nach St. Märgen im Schwarzwald. Und das Schöne an den Herbstspaziergängen ist doch: man findet nebenbei eine Menge gutschmeckender Pilze! Also nie ohne Messer und Korb loslaufen.
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