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Gratisausgabe vom 29. Oktober 2025
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Guten Morgen, Tina Nuebling,
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starker Regen plus starker Wind = Sauwetter. Und genau das haben wir gerade und wir verbringen wieder mehr Zeit drinnen. Zu den besten Drinnen-Aktivitäten zählt das Lesen: Man kommt damit wenigstens gedanklich weit herum. So auch heute, mit dieser Ausgabe unseres AVV-Newsletters.
Thematisch konzentrieren wir uns auf die beiden spät versendeten AVV-Änderungsanträge "ECM im AVV" und "Grundlegende Reform von Anlage 9". Beide sind – falls Sie von den AVV-Unterzeichnern angenommen werden – von Bedeutung auch für die AVV-Prozesse in Ihrem Unternehmen. Für mich ein Anlass, in dieser Ausgabe daran zu erinnern, dass BahnVerstand auch "der mit AVV-Schulungen und -Organisationsberatung ist" und nicht nur "der mit dem Newsletter und den Tagungen"!
Gedanklich weit herum kommen Sie heute mit diesen Beiträgen:
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Das Ergebnis unserer
Klausur zum kniffligen AVV-Fall
des Monats.
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Die beiden spät zur Abstimmung vorgelegten AVV-Änderungen "
ECM im AVV
" sowie "
Grundlegende Reform Anlage 9 AVV
" Eine Zusammenfassung ergänzt um meinen Kommentar (
nur für Premiumleser)
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Schulungen und Organisationsberatung
von BahnVerstand zum Thema AVV – Wann sich eine Schulung oder Beratung für Ihr Unternehmen lohnt.
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Die Einschätzungen von
Christian Kühnast,
Leiter der Arbeitsgruppe "
ECM im AVV
" über die späte Einigung und die Konsequenzen für Wagenhalter und Güterbahnen - wie sollen sich die Parteien organisatorisch auf Anfang 2026 aufstellen? (
nur für Premiumleser
)
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das Gespräch mit
Jean-Marc Blondé
über die späte Einigung auf die grundlegende Reform von Anlage 9, bei der ganze Textpassagen herausfallen und alte Begriffe durch neue ersetzt werden. Welchen Rat gibt der langjährige Leiter der Arbeitsgruppe "TÜ" den AVV-Unterzeichnern für die Umsetzung auf den Weg? (
nur für Premiumleser
)
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Das
Quartalsabonnement
für die Premiumausgabe des Newsletters. Abonnenten werden zu Mitgliedern der
"
Runde der AVV-Quartalsleser
"
.
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Letzte Tickets für die Fachtagung in Siegburg "
Eisenbahnfahrzeug-Instandhaltung
"
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Die ungekürzte Premiumausgabe können Sie auf zwei Arten
beziehen:
-
über das Quartalsabonnement "
Runde der AVV-Quartalsleser
" Es umfasst den Bezug der Premiumausgabe des AVV-Newsletters, sonst nichts. Es kostet 145 CHF netto pro Quartal
-
über die Mitgliedschaft in der "
Liga der AVV-Experten
", die neben der Premiumausgabe des AVV-Newsletters weitere Leistungen und Vergünstigungen enthält, wie z.B. einen Rabatt für die Schulungen oder Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand
.
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
.
Herzliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Fünf Jahre kniffliger AVV-Fall des Monats – Was läuft gut – was wollen wir künftig anders machen?
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Den kniffligen AVV-Fall des Monats gibt es seit genau fünf Jahren und in der
Jubiläumsausgabe am 16. Oktober 2025
haben wir das Format selbst diskutiert. Was läuft gut, wie wollen wir das Format weiterentwickeln?
12 Teilnehmer haben diskutiert. Bei organisatorischen Punkten - Dauer, Häufigkeit, Einladung - lautete das Votum eindeutig:
Beibehalten!
Bei den Inhalten hingegen kamen konkrete Themen-Vorschläge für künftige Fälle auf den Tisch. Das Ergebnis der Klausur teilen wir heute mit
allen
Lesern des AVV-Newsletters. Erstens, damit allen Lesern klar ist, welche Fälle wir behandeln wollen und zweitens, damit möglichst alle Leser die Scheu verlieren, einen eigenen Praxis-Fall einzureichen. Wie das ist, einen AVV-Fall einzureichen, beschreibt
Andrea Zeiner
, Claims Managerin bei
Rail Cargo Austria
:
"
Ich habe vor einiger Zeit einen AVV-Fall eingereicht, den ich gerade auf dem Tisch hatte – es ging um Verschubstöße. Was ich gut fand: Ich habe Christoph meine Unterlagen geschickt, und er hat daraus das Vorprotokoll erstellt. Die Vorbereitung beschränkte sich daher für mich darauf, die Unterlagen noch einmal zu sichten und das Vorprotokoll zu kontrollieren. Obwohl das Fazit in diesem konkreten Fall nicht ganz einheitlich ausging, konnten wir aus der Diskussion doch Vieles auch für andere, ähnlich gelagerte Fälle mitnehmen. Für uns hat es sich gelohnt, den Fall einzureichen und die Ansichten der internationalen Kollegen zu der Problematik zu hören.
Und schön war auch:
Alle anderen konnten aus unserem Fall mitlernen.
Was soll beim Format der knifflige AVV-Fall bleiben
- wie wollen wir das Format weiterentwickeln?
Beibehalten
wollen wir insbesondere:
- Der knifflige AVV-Fall ist die einzige unabhängige AVV-Plattform, auf der alle AVV-Parteien vertreten sind - das soll so bleiben.
- Der Mehrwert der Diskussion liegt nicht nur im Ergebnis, sondern auch im strukturierten Lösungsansatz dorthin.
Verbesserungswünsche
gab es u.a. hier:
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Mehr Präsenz von Haltern/ECM
; EVU-Vertreter sollen daher ihrer Ansprechpartner auf der Halterseite verstärkt zur Teilnahme einladen.
Themenvorschläge für
künftige Fälle
:
- Fragen zur Anwendungspraxis des GCU-Brokers
- Praxis-Fälle im Spannungsfeld ECM-Prozesse versus AVV-Prozesse
- Umgang mit Wagenmietern, auch wenn diese keine AVV-Partei sind
Lieber Leser, über den blauen Button können Sie das Ergebnis unserer Klausur abrufen. Bitte lesen Sie es mit dem Gedanken,
zu welchem Thema Sie selbst demnächst einen Fall einreichen wollen.
Nach wie vor gilt: Die Teilnahme am kniffligen AVV-Fall ist kostenlos. Das Ergebnis ist unbezahlbar.
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Jetzt keinen AVV-Fall mehr verpassen und den Kalender abonnieren!
Das Kalender-Abo für den kniffligen AVV-Fall des Monats trägt alle Termine direkt in Ihren Arbeitskalender ein - inklusive Einwahl-Link zum Online-Call.
So geht es:
Kalenderlink kopieren (nicht anklicken):
https://cloud.bahnverstand.ch/remote.php/dav/public-calendars/ntAAyerg4wtbPTBS?export
und in Ihre Kalender-App einfügen.
Apple Kalender (macOS):
"
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Outlook:
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Fertig. Ab jetzt werden neue Termine automatisch übernommen.
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Worum geht es bei den AVV-Änderungsanträgen
"ECM im AVV" und
"Grundlegenden Reform der Anlage 9"?
von Christoph Gabrisch
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Anfang Oktober hat das AVV-Büro zwei Änderungsanträge verteilt, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. "W
hat the Datum
?!" werden sich viele Empfänger gedacht haben - Änderungsanträge für das Folgejahr kamen bisher nie später als Anfang Juli.
Der späte Versand hatte zwei Gründe:
- die Einigung im Sektor auf die Anträge erfolgte ungewöhnlich spät.
-
ab 2025 gilt erstmals die verkürzte Rückmeldefrist von zwei statt drei Monaten. (
Diese Verkürzung hatte ich übrigens selbst als damaliger UIC Referent vorgeschlagen
)
Was steht drin und was bedeuten die Änderungen für Ihre tägliche Arbeit?
Schauen wir uns das der Reihe nach an:
1. ECM im AVV
Als Leser des AVV-Newsletters kennen Sie die Vorgeschichte des Antrags gut; Auslöser war die Kritik des Schweizer Bundesamts für Verkehr. Das BAV hatte bemängelt, der AVV passe nicht (mehr) zum EU-Regelwerk. Kritisiert wurde:
- Die Zusammenarbeit zwischen ECM und AVV-EVU bei Unterwegsreparaturen ist nicht klar definiert
- Art. 12 AVV erkläre nicht eindeutig, was alles zu den "vorgeschriebenen Kontrollen" des EVU zählt.
Der Appell des BAV an die AVV-Verantwortlichen lautete: "
Fix it!
Unter Leitung von
Christian Kühnast
(DB Cargo; siehe Interview in dieser Ausgabe) startete Ende 2022 eine international besetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern aller drei AVV-Verbände ERFA, UIC und UIP. Ziel waren Vertragsänderungen, damit die AVV-Prozesse sauber zum EU-Regelwerk passen. Wie berichtet, standen sich in dieser Arbeitsgruppe über lange Zeit zwei Lager gegenüber
- "Bewahrer der Unterwegsreparatur" und
- "Reformer der Unterwegsreparatur"
was eine Einigung regelrecht unmöglich zu machen schien. Weisser Rauch, also die Einigung kam erst Mitte September 2025 zustande. Der
vorgelegte Änderungsantrag
ist ein Kompromiss, den die beiden Lager gefunden haben.
Was das Team "Bewahren" durchsetzen konnte:
...
...
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren an dieser Stelle, was "Bewahrer" und "Reformer" jeweils haben durchsetzen können und zu welchen Prozessschritten AVV-weite Empfehlungen noch zu erarbeite sind.
...
2. Grundlegende Reform Anlage 9
Auch dieser Antrag kommt für Sie als regelmässiger Leser des AVV-Newsletters nicht überraschend. Auch hier war der leitende Gedanke, dass die aktuelle Version von Anlage 9 AV nicht mehr mit den aktuellen Gegebenheiten zusammenpasst. Viele Begriffe, Verweise und Regelungen in Anlage 9 (bis hin zum Titel der Anlage) stammen noch aus der Zeit der Staatsbahnen und des damaligen Regelungsrahmens für den internationalen Schienengüterverkehr.
Der nun
vorliegende Antrag
(Begründungstext nur auf Englisch) verfolgt das Ziel, die
Begriffe und Inhalte zu modernisiere
n, damit die Referenzierungen auf das alte RIV-Regime beseitigt werden. Damit soll Anlage 9:
- zukunftsfest werden,
- und verständlich werden für neue Bahn-Mitarbeiter, die keine Erinnerungen an "Staatsbahnzeiten", das alte RIV-Regime haben.
...
...
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren hier, was genau sich ändert in Anlage 9, warum gleich zwei Titel der Anlage 9 verändert werden und wie Anlage 9 künftig darüber aufklärt, was sie
nicht ist.
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Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand
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Christoph Gabrisch bei einer unternehmensinternen AVV-Schulung -
und ja, die Schulungen gibt es auf Deutsch und Englisch
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AVV-Experten aufgepasst,
BahnVerstand bietet maßgeschneiderte
AVV-Schulungen
und
Beratung
,
passgenau für die Fragestellungen Ihres Unternehmens.
Bei einer
AVV-Schulung
fänden Sie es gut, wenn der Anbieter
- auch Nicht-Juristen im Team erklären kann, worauf es ankommt?
- berechtigte und unberechtigte Kostenforderungen unterscheiden hilft
- alle Fragen Ihres Teams aus der AVV-Praxis beantworten kann?
Dann sprechen Sie mich an. Die AVV-Schulungen von BahnVerstand gibt es Online oder als Inhouse-Schulung bei Ihnen (am häufigsten). Auf Deutsch und Englisch. Ergebnis: Am Ende der Schulung sind alle Kollegen auf dem gleichen Wissensstand. Alle wissen, was im AVV-Prozess zu tun ist, damit die Kollegen nach hinten raus keine Schwierigkeiten bekommen. Inklusive
Schulungsnachweis
.
In Sachen
AVV-Organisation
sind Sie sich gerade nicht sicher...
- ob die AVV-Zuständigkeiten bei Ihnen wirklich klar geregelt sind,
- ob nach dem jüngsten Weggang von Know-How-Trägern Lücken entstanden sind und
- ob Sie für die anstehenden AVV-Änderungen gut aufgestellt sind?
Dann sprechen Sie mich an. BahnVerstand weiss, worauf es bei der AVV-Arbeitsorganisation ankommt. Am Ende der AVV-Fitness-Beratung wissen alle Beteiligte, wer welche AVV-Verantwortung trägt und wer welche AVV-Aufgaben hat. Klingt einfach? Gerade bei der Ist-Aufnahme erleben wir hier fast immer Überraschungen.
Klicken Sie auf den Button und schreiben Sie mir kurz Ihre aktuelle Situation.
Ich komme mit einem
konkreten Vorschlag
zurück
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Gespräch mit Christian Kühnast von DB Cargo:
ECM im AVV:
Vom Bohren sehr dicker Bretter
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Christian Kühnast
, AVV Koordinator bei
DB Cargo
, hat seit Herbst 2023 die internationale Arbeitsgruppe «ECM im AVV» geleitet. Im Auftrag des gemeinsamen AVV-Komitees hatte die Gruppe den Auftrag, den AVV-Vertragstext an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Europa anpassen, insbesondere an die ECM-Verordnung 779/2019. Lange sah es nicht nach einem Abschluss aus: Bis Sommer 2025 schien eine Einigung noch in weiter Ferne. Aber im September 2025 passierten dann gleich
zwei kleine Wunder
. Zum einen konnte sich die Gruppe mit Vertretern aus zwölf Unternehmen auf einen Änderungsvorschlag verständigen. Zum anderen stimmten auch alle Delegationen im Gemeinsame AVV-Komitee dem Vorschlag zu. Das AVV-Büro hat daraufhin am 5. Oktober 2025 allen AVV-Unterzeichnern den Änderungsantrag zur Abstimmung zugeschickt. (Rückmeldefrist 6. Dezember 2025 – geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2026). Wir mögen kleine Wunder und wollten von
Christian Kühnast
wissen, wie er das geschafft hat. (Zum Inhalt des Vorschlags siehe oben die Infobox)
BahnVerstand: Christian, im Sommer 2024 hattest du unsere Leser über den Stand Deiner Arbeitsgruppe „ECM im AVV“ informiert. Damals hattest du gehofft, die AVV-Anpassungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen. Stand heute – die Zustimmung der Unterzeichner vorausgesetzt – scheint Ihr Euer Ziel erreichen zu können. Meinen Glückwunsch! Wie habt ihr den Antrag quasi in der Nachspielzeit noch auf den Weg gebracht? Den Versandtermin Anfang Juli hattet ihr ja verpasst.
Christian Kühnast: Vielen Dank, Christoph! Dieser Abstimmungsprozess im Sektor war der bisher langwierigste und intensivste in meiner über zehnjährigen Amtszeit. Wir haben in verschiedenen Schleifen immer wieder neue Lösungsmodelle vorgestellt, diskutiert, verworfen und geändert, bis wir schließlich in der Verlängerung doch noch das Ziel erreicht haben.
Das Ziel unserer Vertrags-Anpassungen war schon länger gesetzt, aber durch externe Positionspapiere wie die Clarification Note der ERA und die anschließende Kommentare seitens BAV haben sich unsere Arbeiten verzögert. Die Arbeit war insbesondere herausfordernd, da Halter und EVU unterschiedliche Positionen vertraten und auch die ECM-Verordnung beim Thema „Untervergabe“ Spielraum bot. Es war für den Erfolg also nötig, dass sich beide Seiten sukzessiv annäherten. Und das ging eben Schritt für Schritt. In der Version vom Mai hätte beispielsweise die EVU-Seite noch die Wiederinbetriebnahme durchführen müssen. Hierzu gab es jedoch das Veto vieler EVU, da nicht überall die notwendigen Qualifikationen vorliegen, um ECM-Prozesse übernehmen zu können. Daher mussten wir noch einmal nachsitzen und haben uns in einer kleinen Fachrunde ausgetauscht, wie wir noch einen Konsens erzielen können.
Der externe Druck war groß, da sowohl die Verbände ERFA, UIC und UIP als auch die AVV-Mitglieder und die Aufsichtsbehörden auf das Ergebnis warteten.
Schlussendlich konnten wir den letzten kritischen Punkt lösen, indem wir festlegten, dass die
Wiederinbetriebnahme durch den Halter erstellt
wird. Dazu müssen wir noch neue Prozesse implementieren und den GCU-Broker als IT-Schnittstelle ausbauen, um den zusätzlichen Kommunikationsfluss zu unterstützen.
Du bist AVV-Koordinator von DB Cargo - Ihr habt als ehemalige Staatsbahn ja beide AVV Rollen unter einem Dach, Ihr seid Halter und EVU zugleich. Wie habt Ihr Euch denn unternehmensintern hierzu verständigt?
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Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren hier,
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wie sich die beiden AVV-Rollen unter dem Dach von DB Cargo verständigt haben,
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warum UIC Mitgliedsbahnen z.T. sehr unterschiedliche Ausgangslagen und Interessen im Thema AVV haben,
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warum Sie, lieber Leser, dem Antrag zustimmen sollen,
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was im Sektor aktuell diskutiert wird, wie die Interessen aller AVV-Unterzeichner künftig besser einbezogen werden können,
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welchen Tipp Christian Kühnast gibt, wie sich die Rollen AVV-Halter und AVV-EVU organisatorisch jetzt am besten auf die AVV-Änderungen zum 1.1.2026 vorbereiten.
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Gespräch mit Jean-Marc Blondé, SBB Cargo
Die grundlegende Reform von Anlage 9 kommt!
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J
ean-Marc Blondé
leitete von 2008 bis Oktober 2025 die UIC-Arbeitsgruppe
„Technische Übergangsuntersuchung” (AG TÜ)
. Diese technische Arbeitsgruppe ist für die Aktualisierung der Anlagen 9 und 11 AVV zuständig. Aktuell übergibt er die Leitung der Arbeitsgruppe an seinen Nachfolger
Stefan Zebracki von DB Cargo.
Ich habe mit Jean-Marc über seinen beachtlichen Erfolg am Ende seiner Amtszeit gesprochen: Die grundlegende Reform der Anlage 9 wurde am 6. Oktober 2025 den AVV-Unterzeichnern zur Abstimmung zugesendet. Für diese Reform hat sich Jean-Marc in den letzten drei Jahren ins Zeug gelegt. Ich habe ihn gefragt, was unsere Leser über diese Reform wissen sollten, warum sie für die Reform stimmen sollten und wie sie sich am besten auf die operative Umsetzung der Änderung ab dem 1. Januar 2026 vorbereiten können.
BahnVerstand: Jean-Marc, eure Arbeitsgruppe hatte bereits im Frühjahr einen Vorschlag für eine „grundlegende Reform der Anlage 9 AVV“ ausgearbeitet. Dieser wurde dann aber nicht gemeinsam mit den übrigen 17 AVV-Änderungsanträgen Anfang Juli den Unterzeichnern zur Abstimmung vorgelegt. Stattdessen wurde dein Antrag erst am 6. Oktober 2026 verschickt. Wie kam es dazu?
Der Änderungsantrag wurde nach mehreren Erklärungen der Gesetzeslage, Antworten auf Briefe und Fragen in Ad-hoc-Gruppen schließlich in der Arbeitsgruppe der Anlage 9 freigegeben. Bei der UIC-Freigabe kam es zum Veto einer Bahn, da eine Lücke im Regelwerk für den Austausch außerhalb Europas festgestellt wurde. Nach einiger Zeit und erneuten Erklärungen wurde ein Lösungsansatz gefunden: Diese Thematik kann über ein IRS geregelt werden. Danach wurde das Veto zurückgezogen und die Reform der Anlage 9 konnte gemeinsam mit dem Änderungsantrag des AVV-Haupttextes "ECM im AVV" zur Wahl durch die Unterzeichner mitgesendet werden.
Über meine Tätigkeit für die UIC habe ich damals mitbekommen, wie intensiv du dich für diese Reform eingesetzt hast. Ich kann mir vorstellen, dass du erleichtert bist, dass dein Antrag jetzt in der Abstimmung ist. Was hat dich angetrieben, warum war dir dieser Antrag so wichtig?
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Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren hier über den Hintergrund der Reform, also darüber:
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wo Anlage 9 weiterhin auf Verhältnisse aus Zeiten der Staatsbahnen und der Einstellverträge referenzierte,
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warum eine Zugabgangsuntersuchung heutzutage etwas anderes ist als zu Staatsbahnzeiten (vor 2006)
-
warum Jean-Marc Blondé Ihnen empfiehlt, diesen Änderungsantrag anzunehmen,
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Worauf Sie als AVV-EVU bei der organisatorischen Umsetzung achten sollten
-
und was Jean-Marc Blondé seinem Nachfolger, dem neuen Leiter der Arbeitsgruppe Anlage 9 mit auf den Weg gibt.
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Veranstaltungshinweis
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Die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen wird nicht im Alleingang besser – sondern in Siegburg!
Lieber Leser, vielleicht sitzt nur ein paar Meter weiter ein Kollege, der sich mit der
Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen
beschäftigt? Dann
l
eiten Sie jetzt diesen Veranstaltungshinweis weiter.
Danke!
Vom 12. bis 13. November 2025 treffen sich wieder alle, die Verantwortung für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen tragen: Hersteller, Lieferanten, Leasinggeber, Bahnen, Werkstätten und Service-Dienstleister. Gemeinsam sprechen wir offen über das, was in der Zusammenarbeit funktioniert und das, was besser werden muss. Keine Messe, sondern ein grosses Kamin-Gespräch. Keine Selbstdarstellung, sondern echter Austausch im
Geist von Siegburg
!
Neu im Jahr 2025: Wir weiten den Fokus auf
alle Eisenbahnfahrzeuge
aus und beschränken uns nicht mehr auf Lokomotiven. Denn viele Instandhaltungsfragen und -lösungen betreffen auch Gleisbau- und Dienstfahrzeuge und Güterwagen. Es ist Zeit, diesen zusätzlichen Perspektiven einen festen Platz in Siegburg zu geben.
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Das Tagungsprogramm für Mittwoch, den 12. und Donnerstag, den 13. November entnehmen Sie dem
Tagungsflyer
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Gruppendiskussion in Siegburg im November 2024 ©BahnVerstand
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Eckdaten
für Siegburg 2025
Ort:
Kranz Parkhotel
, Siegburg
Tagung: 12. November 2025, 10 Uhr bis 13. November 2025, 13 Uhr
Optionales Angebot am Vortag, Dienstag, 11. November 2025:
- gemeinsames Abendessen ab 18 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 910 € zzgl. MwSt. Mehr Informationen und zur Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
Noch unsicher?
In diesem Kurzvideo erfahren Sie, was
Dr. Jens Engelmann
von der Osnabrücker
railiable GmbH
an unserem Tagungsformat schätzt.
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Und warum die Tagung in Siegburg einen festen Platz in seinem Jahreskalender hat, erklärt hier
Rainer Beller
von
Beacon.
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In diesem Sinne: W
ir sehen uns in Siegburg!
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Auch das noch
Heute werden Sie etwas besonders Tolles erleben. Wirklich!
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Kennen Sie diesen psychologischen Trick? Sagen Sie sich
morgens:
„Heute werde ich etwas besonders Tolles erleben – ich achte mal darauf.“
Nicht, weil dieser Wunsch von einer kosmischen Wunsch-Maschine erfüllt werden soll, sondern weil dieser Satz unseres Gehirn aufhorchen lässt und den Suchprozess nach tollen Erlebnissen startet:
„Aha – ja, was genau passiert denn heute Tolles?“
Psychologen um
Martin E. Seligmann
haben dafür im Jahr 1998 den Begriff
Priming
eingeführt. Die Erkenntnis: selbst eine bewusst gesetzte positive Erwartung kann die Wahrnehmung unseres Gehirns lenken. Wir können unser Gehirn "primen". Das funktioniert ja auch
mit dem bewussten Lächeln vor dem Spiegel - damit können Sie Ihren eigenen Gute-Laune-Index steigern, selbst wenn Sie eigentlich nicht gut drauf sind. Sie
können Ihr Gehirn also durch bewusste Handlungen überlisten. Wie dumm und wie clever wir Menschen doch sind!
Das gebe ich Ihnen mit für diese Woche -
mögen Sie jeden Tag was Tolles erleben!
Erzählen Sie mir, ob es bei Ihnen funktioniert. Ich freue mich auf Ihre Zuschriften.
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Sie haben diese E-Mail an tina.nuebling@bahnverstand.ch erhalten, weil Sie sich für den Newsletter angemeldet haben. Sie können ihn hier
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