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Gratisausgabe vom 29. Juli 2025
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Guten Morgen Tina Nuebling,
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auch in der heutigen Ausgabe erwarten Sie exklusive Informationen zum Thema AVV:
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Wissen Sie, was beim
Anbringen und Entfernen von Wagenzetteln
zu beachten ist?
Diese Frage erörterten 24 Online-Teilnehmer in der
Juli-Ausgabe des kniffligen AVV-Falls
. Wie erkenntnisreich diese Diskussion war und wie deutlich sich die Vorgaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden, erfahren Sie hier. A
ls Premium-Leser erhalten Sie den Link zum Protokoll und zum Video-Mitschnitt.
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Warum
die Ablösung der Wagenmeister durch Prüfer Wagen ein Problem für den Sektor schafft,
und wie man dieses lösen kann, beleuchtet unser Kolumnist
Dr. Axel Marquardt
in der heutigen Ausgabe von
Marquardts Meinung
.
Die gute Nachricht ist, er hat eine Idee, wie wir dieses Problem überwinden können. Spoiler-Alarm: Nichtstun wird nicht ausreichen.
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In unserer Reihe „Die Köpfe hinter dem AVV“ spreche ich heute mit
Karl-Heinz Fehr
, Justiziar des Wagenhalterverbands
VPI
. Er erklärt, wie er
UIP-Rapporteur im Gemeinsamen AVV-Komitee
wurde. Wenn Sie erfahren wollen, was ein Rapporteur mit Reitsport zu tun hat (nichts!) und was im Hintergrund passiert (viel!), damit Sie als AVV-Unterzeichner nur gut abgestimmte AVV Änderungsvorschläge zu sehen bekommen, dann lesen Sie dieses Interview.
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Basler Tag der AVV-Praxis
am 11. September 2025. Weil viele von Ihnen unter hohem Kostendruck stehen, schlage ich Ihnen Argumente vor, mit denen Sie Ihren Reiseantrag nach Basel durchbekommen. (
Beitragswiederholung vom 15. Juli 2025)
Bitte beachten Sie: Die ungekürzte Vollversion des Newsletters - zusammen mit weiteren Leistungen - erhalten
Premiumkunden
von BahnVerstand. Alle Infos zum Premium-Programm "Liga der AVV-Experten" finden Sie im
Webshop von BahnVerstand
. Die Mitgliedschaft im Premium-Programm erstreckt sie über ein Jahr (365 Tage ab Kauf) und kostet 730 Schweizer Franken netto.
Der AVV wird nicht einfacher. Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder ein guter Gedanke? Immer gerne an
info@bahnverstand.ch
.
Ihr
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Der knifflige AVV-Fall des Monats Juli 2025
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Diese Online-Diskussion war sehr gross! 24 Teilnehmer aus der DACH Region staunten nicht schlecht, wie viele Erkenntnisse sie auch aus diesem kniffligen Fall mitnahmen. Etwa, dass die Regelungen zum
Anbringen und Entfernen von Wagenzetteln
in Deutschland, Österreich und der Schweiz deutlich voneinander abweichen. Weil so viele interessante Wortmeldungen kamen, mussten wir sogar einige Aspekte ausklammern und auf einen Folgetermin vertagen.
Als Aha-Erkenntnisse gebe ich Ihnen als Premium-Leser mit auf den Weg:
- Nationales Behörden-Regelwerk regelt den Einsatz von Rotzetteln. Im AVV gibt es ihn nicht. Problematisch wird es, wenn sich nationales Regelwerk und AVV überlagern. Etwa dann, wenn ein EVU die Übernahme verweigert weil der Güterwagen in einem schlechten Zustand ist. Im Protokoll lesen Sie, wie man das korrekt abwickelt.
- In der Schweiz darf der Technische Kontrolleur des EVU in bestimmten Fällen sogar einen vom Bundesamt für Verkehr angebrachten Rotzettel entfernen oder ersetzen.
- In Österreich haben sich im Jahr 2024 die Regeln für den Umgang mit den sogenannten Gebrechen-Zetteln geändert. Die bisher hohen Kompetenz-Anforderungen an Zettel-Entferner wurden gestrichen (was bei Bahnen allerdings neue Fragen aufwirft...).
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Im Deutschland wurde im Jahr 2019 die VDV-Schrift 758 „Prüfen von Güterwagen im Eisenbahnbetrieb” neu herausgegeben. Seither ist das
EVU nicht mehr grundsätzlich zuständig,
eine Geschwindigkeit für die Werkstatt-Überfuhr eines Wagens festzulegen. Aber kann das EVU nicht unter bestimmten Umständen diese Aufgabe dennoch übernehmen? Ja, kann es. Wie das geht, lesen Sie im Protokoll.
- Und schliesslich: Rotzettel landen nach Reparatur und Betriebsfreigabe des Wagens im Papierkorb - sie haben ihren Zweck erfüllt. Warum der Instandhaltungsbericht der mobilen Equipe gemäss VPI Leitfaden allerdings nicht die vollwertige Betriebsfreigabe einer Werkstatt ersetzt? Sie ahnen es schon; auch diese Antwort lesen Sie im Protokoll.
Lieber Leser, das Protokoll und den Video-Mitschnitt senden wir an die Leser der Premium-Ausgabe dieses Newsletters.
Wenn auch Sie an den Ergebnissen interessiert sind, haben Sie
zwei Möglichkeiten
: Sie kaufen die
Premium-Version
oder
Sie nehmen
an den Fall-Diskussionen
selbst teil
und erfahren so unmittelbar die Ergebnisse. Die
Teilnahme
am kniffligen AVV-Fall des Monats ist
weiterhin kostenlos
. Sie haben also eine Wahl.
+++
Mit dem Juli-Thema haben wir die AVV-Komfortzone verlassen und uns einer Frage aus dem Eisenbahnbetrieb gewidmet, die
vor
der eigentlichen Schadenabwicklung liegt. Der Erkenntnisgewinn dieser Diskussion war so groß, dass am Ende einhellig der Wunsch kam:
„Gerne mehr davon!“
Daher sammeln wir ab jetzt auch Fragen/Themen aus dem AVV-Vorfeld.
Sie haben da ein Thema
, das Sie gerne in unserem Format diskutieren wollen? Dann her damit! Senden Sie Ihren Themenvorschlag an
info@bahnverstand.ch
+++
Das
Kalender-Abo für den kniffligen AVV-Fall des Monats,
zeigt Ihnen die Termine in Ihrem Arbeitskalender an. Und der Einwahl-Link ist auch schon drin.
Kopieren
Sie dazu den Kalenderlink:
https://cloud.bahnverstand.ch/remote.php/dav/public-calendars/ntAAyerg4wtbPTBS?export
und fügen ihn in Ihrer Kalender-App ein. Im
Apple Kalender: "
Ablage → Neues Kalenderabonnement → Link einfügen". Im
Outlook-Kalender: "
Kalender öffnen → „Kalender hinzufügen“ → „Aus dem Internet“ → Link einfügen". Sollte das nicht klappen, bitte bei Tina Nübling
assistenz@bahnverstand.ch
melden!
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Die Kolumne Marquardts Meinung
Den "Wagenmeister" durch "Prüfer Wagen" abzulösen, ist ein Problem für den Sektor
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Für das sichere Durchführen von Zug- und Rangierfahrten sind viele begleitende Tätigkeiten erforderlich. Diese werden von den Sicherheitsverantwortlichen des EVU auf die jeweiligen Betriebsverfahren abgestimmt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet das Prüfen der Güterwagen auf „Betriebssicherheit” und „Verkehrstauglichkeit”. Diese Aufgaben wurden in der Vergangenheit von sogenannten „Wagenmeistern“ ausgeführt.
Zum
Wagenmeister
wurden in der Regel betriebserfahrene Schlosser aus Wagenwerkstätten ernannt, die zusätzlich Kenntnisse der Verladerichtlinien und des Transportrechts erwarben. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Instandsetzung von Güterwagen waren Wagenmeister in der Lage, einen viele bei der Prüfung festgestellten Schäden selbst am Wagen im Zug zu beheben. Hierzu führten Wagenmeister häufig benötigte Ersatzteile, wie beispielsweise K-Ringe, bei der Prüfung der Wagen mit. Nach Abschluss ihrer Reparatur und ggf. durchgeführter Prüfungen stellten die Wagenmeister selbst die Lauffähigkeit des Güterwagens fest. Diese betriebliche Praxis gewährleistete über mehr als 100 Jahre hinweg die schnelle Wiederverfügbarkeit der Güterwagen bei „
Kleinschäden
“ für den Betrieb. Verantwortlich für die Qualifikation und Auswahl der Wagenmeister war der Eisenbahnbetriebsleiter.
Nach Einführung der ECM-Verordnung änderte sich zunächst nichts, da die Wagenmeister weiterhin entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt wurden. Ob die Reparaturen im Verantwortungsbereich des EVU oder des neu eingeführten ECM lagen, interessierte zunächst nahezu niemanden. Wichtig war weiterhin die schnelle Wiederverfügbarkeit der Güterwagen bei Kleinschäden.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine eindeutigere Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen EVU einerseits und ECM andererseits. Parallel dazu schieden Wagenmeister aus dem aktiven Dienst aus, sodass die Nachfrage nach geeignetem Personal wuchs. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Qualifikation „
Prüfer Wagen
” geschaffen. Die fachlichen Anforderungen und betrieblichen Erfahrungen eines
Prüfers Wagen
unterscheiden sich signifikant von denen eines Wagenmeisters. Auch mehrmonatige Schulungen motivierter Quereinsteiger können die Kompetenz und Betriebserfahrung eines Wagenmeisters nicht ersetzen.
An dieser Stelle würde ich gerne einmal die Risikobetrachtungen der EVU vor dem erstmaligen Einsatz von Prüfern anstelle von Wagenmeistern einsehen!!
In den Anfangsjahren machte sich der Unterschied noch nicht stark bemerkbar. Wagenmeister, die als Prüfer eingesetzt wurden, führten überwiegend weiterhin Kleinreparaturen durch.
Diese Reparaturen erfolgten nun, für die Wagenmeister unbewusst, im Verantwortungsbereich des ECM.
Die EVU erwarteten vom Wechsel der Qualifikation der Beauftragten keine Effekte auf die Verfügbarkeit der Wagen.
Umfang und Inhalt der Kleinreparaturen haben sich durch den Wechsel der Verantwortlichkeit vom EVU zum ECM nicht geändert. Ebenso nahezu unverändert geblieben sind die Anforderungen an die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter zur Beseitigung der Kleinschäden.
In den letzten Jahren haben die EVU zunehmend Verfügbarkeitseinschränkungen an den Güterwagen infolge von Kleinschäden festgestellt.
Ein nicht unerheblicher Teil dieser Einschränkungen ist dabei auf die zurückliegende Entscheidung der EVU, Prüfer-Wagen einzusetzen, zurückzuführen.
Meine Meinung: Diese Entwicklung gefährdet das gesellschaftliche Ziel, den Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene zu vergrößern. Es ist an der Zeit, dass alle Verantwortlichen pragmatische Lösungen finden, die auf den täglichen Betrieb der Eisenbahnen abgestimmt sind. K
leinreparaturen sollten wieder betriebsnah durch qualifizierte und kompetente Mitarbeiter ausgeführt werden.
Die regulatorischen Anforderungen an die Informations- und Dokumentationspflichten aller Beteiligten stellen technisch keine Probleme dar.
Das langfristige Ziel aller am Eisenbahnverkehr beteiligten interessierten Parteien muss eine allgemeine, für den gesamten Sektor anwendbare Regelung sein.
Meiner Meinung nach können bilaterale Regelungen zwischen EVU, Halter und ECM, die als beabsichtigte Änderungen mittels des CSM-Prozesses eingeführt werden, die Zeit bis zur Einführung einer Sektorregelung überbrücken. Dies könnte bereits kurzfristig zu einer Verringerung der Anzahl der von den EVU auszusetzenden Güterwagen führen.
Hierzu müssen die am Transport Beteiligten eine gemeinsame Risikobewertung durchführen. Alle Verantwortlichen müssen in die Bewertung einbezogen werden. Die Verantwortungs- und Überwachungsbereiche müssen auf Mitarbeitende anderer, am Transport beteiligter Unternehmen erweitert werden. Diese Maßnahmen können bei ergebnisorientiertem Handeln und zielorientiertem Auslegen der Regularien durch alle Beteiligten kurzfristig umgesetzt werden.
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Liebe Leser, für Kommentare, Rückfragen oder Gegenreden erreichen Sie unseren Autor Dr. Axel Marquardt unter
Marquardt@BahnVerstand.ch
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Schön sind sicherlich jene Momente, in denen es nach langen und mitunter zähen Diskussionen schließlich doch gelingt, einen Kompromiss auszuhandeln
"
Interview mit Karl-Heinz Fehr, UIP Rapporteur im gemeinsamen AVV-Komitee
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Karl-Heinz Fehr, Jusitiziar des Verbands der Güterwagenhalter in Deutschland - VPI ©VPI Pressestelle
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Karl-Heinz Fehr
ist Rechtsanwalt und arbeitet als
Justiziar des Verbands der Güterwagenhalter in Deutschland (VPI)
sowie der
VPI VERS GmbH
, einer Tochtergesellschaft des VPI. Die VPI VERS GmbH gibt den VPI European Maintenance Guide (ehemals VPI-Instandhaltungsleitfaden) mit Empfehlungen zur Güterwagen-Instandhaltung heraus und hält ihn aktuell. Über 600 Bezieher in ganz Europa nutzen ihn, Tendenz steigend. Innerhalb des VPI ist Karl-Heinz Fehr auch als „
Mister AVV
” bekannt. Er gibt die VPI-Schulungen zum Vertragswerk und arbeitet zudem als sogenannter Rapporteur der UIP im Gemeinsamen AVV-Komitee. Wir beide kennen uns, unter anderem, weil ich zuletzt selbst im Gemeinsamen AVV-Komitee als Rapporteur der UIC mitgewirkt habe. Was genau Karl-Heinz Fehr für die laufende Aktualisierung des AVV leistet, erfahren Sie im Interview aus der Reihe "
Die Köpfe hinter dem AVV
".
Karl-Heinz, Du bist Rapporteur der UIP im Gemeinsamen AVV-Komitee. Du übernimmst diese Rolle neben deiner Hauptbeschäftigung beim Verband VPI. Damit unsere Leser das einordnen können, erzähle uns etwas über deine Hauptbeschäftigung erzählen: Für welche Leistungen bezahlt dich heute der VPI?
Die Tätigkeit im Verband ist vielfältig, das macht sie interessant. In den seltensten Fällen weiß man am Morgen, was einen den Tag über erwartet. Als Jurist fallen einem naturgemäß zunächst alle Themen in den Schoß, die rechtliche Bezüge aufweisen. Die Spanne reicht von den „üblichen“ administrativen Dingen wie formal korrekten Beschlussfassungen in den Gremien bis zu vereins- und gesellschaftsrechtlichen Fragen wie beispielsweise die Gründung unserer Tochter-GmbH VERS vor über fünf Jahren. Noch spannender sind Beteiligungen an Anhörungen und Fachgremien bei der Gesetzes- und Verordnungsgebung im Eisenbahnrecht. Schließlich gibt es viele Spezialfragen aus den Kreisen der Mitgliedsunternehmen zum nationalen und europäischen Eisenbahnrecht, die beantwortet werden wollen. Das nationale und internationale Eisenbahnrecht bildet den Schwerpunkt der Tätigkeit und stellt einen nicht ganz trivialen Bereich des öffentlichen Rechts mit Bezügen zum Zivilrecht dar. Und damit sind wir beim AVV, der als privatrechtlicher Vertrag das öffentliche Recht in Teilen ergänzt oder präzisiert, wo es zulässig und sinnvoll ist.
Nach über 16 Jahren beim VPI reizt mich nach wie vor der Kontakt zu den vielen Menschen der Branche, die die unterschiedlichsten Funktionen bekleiden. Mit den Themen ändern sich jeweils auch die Ansprechpartner, mit denen wir es zu tun haben. Aber auch der Teamgeist, den wir großschreiben, spielt eine wichtige Rolle. Die kleine Organisationseinheit, die wir bei VPI und VERS immer noch sind, erlaubt es auch, Einblicke in die Themen der Kollegen zu erhalten, die sich in den Tiefen der Technik abspielen. Ich glaube – bei aller Bescheidenheit – sagen zu dürfen, dass ich mir einen gewissen technischen Sachverstand aneignen konnte, der mir auch in so mancher juristischen Diskussion weitergeholfen hat.
Kommen wir auf deinen Titel zu sprechen. Du bist „Rapporteur”. Das klingt ungewöhnlich, eher so nach Reitsport. Was genau umfasst der Titel „Rapporteur” in Bezug auf das Gemeinsame AVV-Komitee?
Das eher selten verwendete Wort „Rapporteur” ist französisch und bedeutet so viel wie „Berichterstatter”. Die Rollenbezeichnung stammt meines Wissens aus der UNO, also den Vereinten Nationen. Später wurde die Bezeichnung auch im Europaparlament eingeführt. Was bei der UNO, im Europaparlament wie im AVV gleichermaßen gilt: Der Rapporteur arbeitet im Ehrenamt und wird nicht separat bezahlt. Diese Leistung stellt der VPI unentgeltlich der UIP und dem Sektor zur Verfügung.
Bedeutet das, dass du dem Gemeinsamen AVV-Komitee Bericht erstattest? Ist das schon alles?
Nun ja, als Rapporteur der UIP berichte ich tatsächlich an das Gemeinsame AVV-Komitee, beispielsweise über den Stand der Erarbeitung und Abstimmung von AVV-Änderungsvorschlägen. Hier ist es wichtig, den Überblick über die teils sehr speziellen Anträge aus den technischen Anlagen des AVV nicht zu verlieren. Zu meinen Aufgaben gehört das Protokollieren der Sitzungen, das Nachfassen von Beschlüssen und die Prüfung der Korrekturwünsche auf redaktionelle Textfehler im Vertrag. Glücklicherweise gehören dem Gemeinsamen AVV-Komitee drei Rapporteure an – jeweils einer von den drei Verbänden ERFA, UIC und UIP –, sodass wir die Aufgaben der Rapporteure im Prinzip auf mehrere Schultern verteilen können.
Wieso nur im Prinzip?
Tatsächlich führen die Rapporteure der drei Verbände nicht alle exakt die gleichen Aufgaben aus. Das hat sich im Laufe der Zeit so entwickelt. Ein Großteil der jährlichen technischen AVV-Änderungsanträge stammt aus den UIC-Arbeitsgruppen zu den Anlagen 9 und 10 AVV. Die Antragsdokumente zu bewirtschaften liegt daher hauptsächlich beim UIC-Rapporteur. Er muss innerhalb der UIC dafür sorgen, dass eine gemeinsame Position erreicht und kommuniziert wird. Ist dies geschafft, gelten die Anträge als reif für die Abstimmung in und zwischen den drei Verbänden ERFA, UIC und UIP. Dann kommen die beiden anderen Rapporteure, also mein Kollege Conor Feighan von der ERFA und ich, ins Spiel. Ein nicht immer einfacher Abstimmungsprozess beginnt. Du, Christoph, konntest das in den letzten vier Jahren als UIC-Rapporteur selbst erleben. Ein weiteres Betätigungsfeld der Rapporteure sind die „editorial corrections“, also redaktionelle Korrekturwünsche, die zu einem großen Teil aus den UIC-Arbeitsgruppen stammen. Die Aufgaben der drei Rapporteure sind also nicht identisch, aber ähnlich. Über die Jahre hat sich hier eine sehr konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit etabliert.
Im AVV-Vertragstext tauchen die Worte "Rapporteur" oder "Berichterstatter" nicht auf. Deine Aufgabe ist insofern nicht formal definiert, anders als die des Treuhänders oder der Mitglieder des Gemeinsamen Komitees. Wie kamen die Rapporteure überhaupt in die Welt? Weißt du etwas über die Anfänge?
Das Gemeinsame Komitee ist das höchste Steuerungsgremium des AVV. Entsprechend der Bedeutung des AVV als regelmäßig einziges vertragliches Bindeglied zwischen Wagenhaltern und EVUs mit heute über 820 Unterzeichnern ist auch das Gemeinsame Komitee hochkarätig besetzt. Das ist ein nicht zu unterschätzender Wert dieses Gremiums. Denn wenn die Entscheidungsträger der Branche gemeinsam am Tisch sitzen, haben die im Gremium getroffenen Entscheidungen eine entsprechende Durchschlagskraft. Um diesen vielbeschäftigten Entscheidern mit ihren stets übervollen Kalendern eine effiziente Teilnahme zu ermöglichen, muss ein verlässlicher und auf das Wesentliche konzentrierter Informationsfluss sichergestellt sein. Sofern zwischen den Sitzungen Themen von Brisanz auftauchen, übernimmt der Rapporteur auch die Rolle des Feuermelders. Er sollte aber auch einschätzen können, was nur ein „falscher Alarm“ ist. Die Rolle des Rapporteurs wurde bereits frühzeitig im Gemeinsamen Komitee eingeführt.
Wie viel Prozent deiner Arbeitszeit verwendest du für deine Aufgabe als Rapporteur der UIP?
Wenn man so will ist der AVV ein Saisongeschäft. Auch wenn wir keinen Spargel ernten, ist die Zeit bis Mitte Juni die Hochphase der AVV-Abstimmungen. Die Juni-Sitzung des Gemeinsamen Komitees ist die wichtigste des Jahres, denn in dieser Sitzung werden die Änderungsvorschläge genehmigt, die zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten sollen. Dies bedarf intensiver Vorarbeit und Kommunikation zwischen den Verbänden. Da werden es schon mal 80% der Arbeitszeit sein, die dafür draufgehen. Übers Jahr gemittelt sind es etwas weniger als die Hälfte. Die inhaltliche Arbeit muss kontinuierlich weiterlaufen. Darin ist allerdings auch die UIP-interne Arbeit enthalten, also die inhaltliche und administrative Arbeit in der UIP-GCU-Expert Group. Es lässt sich nicht immer ganz trennscharf unterscheiden, was reine Rapporteurs- und was UIP-interne Arbeit ist.
Wir sind hier ja unter uns: Was gefällt dir an deiner Rolle als Rapporteur gut und was ist aus deiner Sicht eher nervig?
Schön sind sicherlich jene Momente, in denen es nach langen und mitunter zähen Diskussionen schließlich doch gelingt, einen Kompromiss auszuhandeln, mit dem alle, wenn auch nicht zufrieden, doch zumindest soweit einverstanden sind, dass sie die Lösung mittragen können.
Nervig? Wenn eben das einmal nicht gelingt.
Vor wenigen Tagen hat das AVV-Büro alle AVV-Unterzeichner angeschrieben und um Rückmeldung zu den AVV-Änderungsanträgen für die AVV-Vertragsversion 2026 gebeten. Was möchtest du den AVV-Unterzeichnern für die laufende Abstimmungsperiode mit auf den Weg geben?
Schaut euch die Vorschläge genau an! Wenn Dinge unklar geblieben sind, fragt eure Vertreter in den Verbänden, was es damit auf sich hat, bevor ihr einen Widerspruch platziert. Es steckt stets sehr viel sorgfältige Abwägung und Abstimmung zwischen den Branchenvertretern darin. Häufig wurde die vorgebrachte Kritik bereits diskutiert und bewertet und ist schließlich in dem Antrag berücksichtigt worden.
Karl-Heinz, ich danke dir für diesen Einblick in deine AVV-Aufgaben!
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Lieber Leser, Sie denken gerade, es wäre mal an der Zeit, Karl-Heinz Fehr für seine Dienste für den AVV ein kleines Dankeschön zu senden? Das dachte ich mir. Ihr Dankeschön - oder Ihre Fragen zu diesem Interview erreichen Karl-Heinz Fehr unter
Fehr@vpihamburg.de
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Basler Tag der AVV-Praxis - Programm
- Beitragswiederholung vom 15. Juli -
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Worüber die drei Teilnehmer vom Basler Tag AVV-Praxis auf dem Bild von 2024 wohl gerade nachdenken? Wir wissen es nicht, es sieht aber so aus, als hätten sie viel Gedanken-Futter erhalten. Das Gute an unserer Tagung ist ja: Sie bekommen als Teilnehmer
richtig
viele Anregungen
. Sei es aus den
Vorträgen
oder aus den
Kleingruppen-Diskussionen
am Nachmittag. Und dann bewegen Sie die Anregungen in Ihrem Kopf. "
Was davon kann ich bei mir umsetzen
?" Oder - "
die Anregung ist nicht schlecht, sie bringt mich aber auf einen anderen Gedanken und der passt viel besser zu meiner Situation!"
, kurz - sie
lassen sich inspirieren
! Und Sie vertiefen Ihre Kontakte zu AVV-Experten aus dem Sektor. Im stimmungsvollen Ambiente des Basler Volkshaus.
Tina Nuebling, auch Sie sollten dieses Jahr nach Basel kommen
:
Basler Tag der AVV-Praxis
11. September 2025
Volkshaus Basel
Rechte klären, Pflichten verstehen –
AVV-Praxis für die letzte Meile und ECM-Regeln
Weil mir einige von Ihnen gesagt haben, dass Ihr Unternehmen aktuell unter hartem Kostendruck steht, mache ich Ihnen einen Vorschlag,
wie Sie Ihrem Chef Ihre Tagungsteilnahme schmackhaft machen können.
Versuchen Sie es mit diesen Argumenten:
Ich erwarte mir eine Klärung, wie wir das Thema
AVV auf der letzten Meile
bei uns vertraglich so aufsetzen müssen, damit wir das Pingpong-Spiel bei Wagenschäden im Anschluss beenden und wir bei der Abwicklung dieser Schäden schneller werden.
Ich erwarte mir, dass ich in Basel ein Bild gewinne, was konkret in Sachen Wagenverwendungsregeln 2026 auf uns zukommt. Noch wichtiger ist mir: Ich will mich in Basel mit Sektor-Kollegen dazu austauschen, wie wir uns organisatorisch auf 2026 vorbereiten müssen. Damit wir nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig machen.
Und wenn Ihr Chef Sie jetzt noch immer fragend anschaut, seien Sie schnell. Und zeigen ihm den
Tagungsflyer
. Darauf sieht er das
hochkarätige Podium
und das
lösungsorientiert strukturierte Programm
. Wenn ihr Chef jetzt anfängt zu nicken, sagen Sie noch:
"Für mich ist die Teilnahme eine Investition in meine Fachkompetenz.
Und eine Teilnahmebescheinigung bekomme ich am Ende auch noch"
Haben Sie Erfolg gehabt? Dann klicken Sie jetzt den blauen Button und melden sich an. Ich freue mich auf Sie in Basel!
Christoph Gabrisch
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Auch das noch
Warum immer mehr Wissen nicht automatisch immer tieferes Verständnis bedeutet.
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Wenn Bürohund Bonnie aus dem Fenster schaut, macht sie genau das - sie schaut. Ihr Wahrnehmungsbereich ist das, was sie sieht, hört und mit feiner Hundenase wittert. Und dann entscheidet Sie anhand einer (geheimen) Checkliste, ob Sie einen vorbeilaufenden Hund anbellt oder nicht.
Wir menschen ticken anders. Unser Wahrnehmungsbereich ist nicht auf den Nahbereich beschränkt. Dank Telekommunikation und kleinen schwarzen Apparaten reicht er - wenn wir es wollen - rund um den Globus. Die Wertpapierkurse an der Börse Tokyo lesen wir in Echtzeit, wie auch das Ergebnis der Bürgermeisterwahl auf einer indonesischen Insel...
Mit dem Wahrnehmungsbereich wächst unser Wissen. Aber damit wird unser Wissen in der Regel flacher. Statt echtem Verstehen haben wir Halbwissen, behelfen uns mit Mustern, mit denen wir uns die Welt zusammenreimen. (Das glauben Sie nicht? Dann zeichnen Sie mal aus dem Kopf ein Fahrrad mit Kette und Pedalen...)
Meine Empfehlung: Jeder von uns sollte ein Wissensgebiet haben, in dem er sich richtig gut auskennt, in dem er tiefgreifendes Fachwissen hat. Einen Bereich, wo er
nicht nur mitreden, sondern auch mitdenken
kann. Wenn Sie diesen AVV-Newsletter lesen, entwickeln Sie Ihre sogenannten
T-Shape-Skills
weiter und verlängern ihren vertikalen Balken mit AVV-Verständnis in Theorie und in Praxis. Und das ist gut.
Was sagt Bonnie dazu?
Sehe ich genauso!
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Sie haben diese E-Mail an tina.nuebling@bahnverstand.ch erhalten, weil Sie sich für den Newsletter angemeldet haben. Sie können ihn hier
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