Guten Morgen Tina Nuebling,
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wir sollen uns auf unsere Stärken besinnen – das haben uns die Staats- und Regierungschefs der Mittelmächte beim WEF in Davos gesagt. Die Welt so anerkennen, wie sie ist. Den grossen Herausforderungen nicht ausweichen und pragmatisch zusammenarbeiten, statt die Ungerechtigkeit der Welt zu beklagen.
Mal ehrlich: Haben die das bei BahnVerstand abgeschrieben? Denn genau das macht ja auch das Programm von BahnVerstand aus:
Die Regeln der Güterwagenverwendung so beschreiben, wie sie sind. Aufzeigen, wie diese Regeln in der Praxis korrekt und pragmatisch anzuwenden sind. Die Akteure im Sektor über die richtige Anwendung der Regeln ins Gespräch bringen. Damit am Ende reibungsloser über Unternehmensrollen hinweg zusammengearbeitet wird. Und damit Streit über die richtige Auslegung der Regeln nicht (mehr) entsteht.
Auf diese Ziele zahlen auch die Beiträge in der heutigen Ausgabe des AVV-Newsletters ein. Also: mutig voran, AVV-Experten!
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Die Flachstelle kann ich gar nicht verursacht haben
Beim kniffligen AVV–Fall Januar 2026 erklärten zwei prominente Sektor-Juristen den Teilnehmern, welche Anforderungen an einen Beweis zu stellen sind, wie eine Güterbahn – theoretisch – darlegen kann, dass der Schaden nicht von ihr verschuldet wurde. Und warum
verschulden
und
verursachen
nicht dasselbe sind. (
nur für Premiumleser)
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Floris Foqué, Treuhänder und Leiter des AVV-Büros in Brüssel, gibt einen Einblick in seine Arbeit:
Er sagt: "Als Treuhänder sehe ich mich im Dienst aller Unterzeichner". Lassen Sie sich überraschen, was zu den Aufgaben des Treuhänders zählt – und was erstaunlicherweise nicht! (n
ur für Premiumleser)
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GCU Broker in der Praxis
Thomas Heydenreich
startet die neue Artikelserie zu Anwenderfragen rund um den GCU Broker. Es geht um mögliche Gründe, weshalb ein Schadenprotokoll manchmal den Weg zum Wagenhalter nicht findet – und wie der Wagenhalter Abhilfe schaffen kann.
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Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand:
Sie haben die Wahl: Wollen Sie lieber eine AVV-Schulung oder eine AVV-Organisationsberatung von BahnVerstand oder vielleicht doch am besten beides? Ich helfe Ihnen bei der Entscheidung.
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Save the date - Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Diesmal zu zwei Themen. Wie setzen wir die jüngsten AVV-Änderungen (ECM im AVV) in der Praxis um? Und: Wie muss sich die Governance des AVV verändern, um die Repräsentation der vielen AVV-Unterzeichner zu erreichen, die heute nicht Mitglied bei ERFA, UIC oder UIP sind?
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Für den Bezug der ungekürzten Premiumausgabe gibt es zwei Abonnement-Modelle. Welches Modell ist für Sie das Richtige?
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das Abonnement "
Runde der AVV-Quartalsleser
" Es umfasst den Bezug der Premiumausgabe des AVV-Newsletters, sonst nichts. Es kostet 145 CHF netto pro Quartal ODER
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das Abonnement "
Liga der AVV-Experten
", das neben der Premiumausgabe weitere Leistungen enthält, wie z.B. einen Rabatt auf Schulungen und Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand.
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
.
Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Kniffliger AVV-Fall Januar 2026
Flachstelle und "Bremse in Ordnung" – Kann die Güterbahn
beweisen
, dass sie den Schaden nicht verursacht hat?!
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Das war eine bemerkenswerte Ausgabe unseres Formats; die beiden prominenten Wagenrechts-Juristen
Professor Dr. Rainer Freise
und
Dr. Frank Wilting
haben sich eingewählt und die allgemeinen Rechtsgrundsätze erläutert, die für die Bewertung dieses Falls wichtig sind.
Es ging um einen Bremsschaden an einem einzigen Güterwagen im Zugverband. Die Güterbahn hatte ziemlich ausführlich begründet, warum sie den Schaden nicht verschuldet haben konnte, dass offensichtlich ein Defekt an der Bremse vorgelegen haben muss. Zudem verwies die Güterbahn auf die Geltung «weiterer Rechtsquellen neben dem AVV».
Die rund 25 Teilnehmer der Online-Diskussion waren sich am Ende der 90-minütigen Diskussion überwiegend einig in der Bewertung,
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Die Argumente der Güterbahn
reichten nicht
als Beweis
des Nichtverschuldens
aus
. (Siehe im Protokoll die Anforderungen an einen gerichtsfesten Beweis)
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Einen Schaden zu
verursachen
oder einen Schaden zu
verschulden
sind zwei Paar Schuhe - Eine Güterbahn kann ihr Nicht-Verschulden theoretisch schon beweisen, in der Praxis ist diese Beweisführung aber so aufwändig, dass sie häufig unterbleibt.
- Die Regelungen des AVV haben im vorliegenden Fall Vorrang vor allgemeinen internationalen oder nationalen Gesetzen (sei es Haftpflicht- oder Transportrecht)
Durch Klicken auf den blauen Button öffnen – nur Premiumleser - das Ergebnisprotokoll mit Link zur Video-Aufzeichnung der Online-Diskussion.
Lieber Leser der Gratisausgabe,
das Premium-Modell öffnet Ihnen Zugang zu dem, was in der Praxis zählt: wie AVV-Regeln korrekt anzuwenden sind. Stochern Sie nicht mehr "im Nebel", sondern entscheiden Sie sicher. Vermeiden Sie lange Fallbearbeitungszeiten, endlose Diskussionen und vermeidbare Kosten.
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Die Köpfe hinter dem AVV
AVV-Treuhänder Floris Foqué: "Als Treuhänder sehe ich mich im Dienst aller Unterzeichner"
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Floris Foqué ist seit Anfang 2012 AVV-Treuhänder und leitet seither das AVV-Büro in Brüssel. Die meisten AVV-Unterzeichner kennen ihn als Absender der jährlichen AVV-Rechnungen oder aus seinen E-Mails, in denen er die vorgeschlagenen Vertragsänderungen für das kommende Jahr zur Abstimmung vorlegt.
Doch was genau macht ein AVV-Treuhänder im Alltag? Welche Verantwortung liegt in der Leitung des AVV-Büros?
Sie lesen hier die deutsche Übersetzung. Das
englische Originalinterview
können Sie durch Anklicken öffnen.
Floris, vielen Dank, dass Du unseren Lesern einen Blick hinter die Kulissen Deiner Arbeit ermöglichst. Zum Start interessiert mich:
Ist die Tätigkeit als AVV-Treuhänder eigentlich ein Vollzeitjob?
Nein, die Aufgabe des Treuhänders ist grundsätzlich eine
Teilzeittätigkeit
, die ich mit anderen beruflichen Aktivitäten kombiniere. Ich arbeite auf Basis eines Festpreisvertrags als unabhängiger Berater, was mir die nötige Flexibilität gibt, Zeit und Arbeitsaufwand effizient zu steuern. Diese Flexibilität ist auch erforderlich, denn obwohl die Rolle formal keine Vollzeitstelle ist, gibt es Phasen – etwa rund um Vertragsänderungen oder den Jahresabschluss –, in denen sie sich durchaus wie eine Vollzeitstelle anfühlt. Entscheidend ist am Ende, dass die Arbeit korrekt, zuverlässig und fristgerecht erledigt wird.
Kann man sagen: Als Treuhänder bist Du der „Chef des AVV“?
(
Lacht
) Nein, so würde ich mich keinesfalls bezeichnen – und das AVV-Mandat tut das auch nicht. (…)
Ja schade, nur Leser der Premiumversion erfahren an dieser Stelle
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was zu den Aufgaben des Treuhänders zählt und was nicht
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wie man überhaupt AVV-Treuhänder wird,
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wie das Zusammenspiel der Akteure rund um die Redaktion und Veröffentlichung des AVV aussieht,
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an wen sich AVV-Unterzeichner bei Auslegungsfragen wenden können
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welche Rolle der AVV-Treuhänder für den Betrieb des GCU Brokers hat und
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was er von der aktuellen Qualität der Daten hält, die zwischen Bahnen und Wagenhaltern bereitgestellt werden.
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GCU Broker in der Praxis
"Warum kommt die Schadenmeldung nicht bei mir an?!
von Thomas Heydenreich
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Den Auftakt unserer neuen Artikelserie "
GCU Broker in der Praxis
" macht
Thomas Heydenreich,
Anwendungsberater und First-Level-Support GCU Broker, Schwerpunkt Wagenhalter, Hamburg. Zum Einstieg gibt es eine Frage aus dem echten Leben: Was kann ich als Wagenhalter tun, wenn ein Schadenprotokoll vom EVU über den GCU Broker nicht bei mir ankommt? Die gute Nachricht: Mit zwei Prüfungen sollten Sie das Problem aus der Welt schaffen.
Das Problem: „Ich habe nichts bekommen!“
Als Wagenhalter kennen Sie diese Situation vermutlich nur zu gut: Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) versichert glaubhaft, eine Schadensmeldung zu einem Ihrer Wagen über den GCU Broker versendet zu haben. Doch in Ihrem Posteingang oder Ihrem System herrscht Funkstille. Die Meldung ist nicht angekommen. Das führt zu unnötigem Kommunikationsaufwand, Telefonaten und erheblichen Verzögerungen im weiteren Verlauf. Und zugleich kommt bei Ihnen die Frage auf:
Hat der GCU Broker eventuell meine Schadensmeldung „verschluckt“?
Wie der GCU Broker arbeitet
Um die Ursache zu verstehen, lohnt ein kurzer Blick auf die Verarbeitungs-Logik des GCU Brokers. Egal, ob eine Schadensmeldung als PDF hochgeladen oder digital per Schnittstelle übertragen wird – der GCU Broker verarbeitet diese Informationen immer nach der gleichen Logik.
Der GCU Broker berücksichtigt nicht den Namen des Wagenhalters, der im Schadenprotokoll aufgeführt wird. Der
GCU Broker analysiert ausschliesslich die Wagennummer
aus der Schadensmeldung (bei PDF-Uploads findet er diese im Dateinamen). Diese gleicht er mit der AVV-Datenbank ab und fragt: „Wem gehört dieser Wagen aktuell?“ Erst wenn der Halter über die im GCU-Broker hinterlegten Wagennummern identifiziert ist, leitet der Broker die Meldung über Schnittstellen oder per E-Mail an die für diesen Halter hinterlegten Kontakt-Adressen weiter.
Zwei Ursachen, warum Zustellungen von Schadensmeldungen scheitern können
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Der Wagen ist nicht im GCU-Broker registriert
Das ist Ursache Nummer 1. Ist ein Wagen im GCU Broker nicht registriert, läuft die Logik ins Leere. Das System kann keinen Empfänger ermitteln. Für Wagenhalter bedeutet das: Er muss seinen gesamten Wagenpark vollständig und aktuell im System einpflegen.
Ohne Registrierung in der AVV-Datenbank kann der Halter für diese Wagen keine Schadenmeldungen erhalten
. Die gute Nachricht für Wagenhalter, die die RSRD²-Datenbank nutzen: die Aktualisierung der Wagennummern im GCU Broker kann auf Wunsch automatisch erfolgen.
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Fehlerhafte oder fehlende Kontaktdaten des Empfängers
Der Wagen ist registriert, aber die Meldung kommt trotzdem nicht an? Dann lohnt sich ein Blick auf die im GCU Broker hinterlegten Kontaktdaten. Für den E-Mail-Empfang müssen gültige E-Mail Adressen hinterlegt sein. Dabei gibt es getrennte Adressen für elektronische Schadensmeldungen und solche, die per PDF hochgeladen wurden. Für den digitalen Empfang muss also immer ein gültiger technischer „Endpoint“ (Schnittstelle) konfiguriert sein.
Mit diesen zwei Prüfungen können Wagenhalter das Problem in der Regel lösen
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Ist der betroffene Wagen im GCU Broker korrekt registriert?
Prüfen Sie die betroffene Wagennummer in der Wagensuche des AVV:
https://gcubureau.org/wagon-search/
und aktualisieren Sie anschliessend gegebenenfalls die Stammdaten.
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Sind die Kommunikationsdaten im GCU Broker korrekt eingepflegt
?
Ist der Wagen registriert, aber das Protokoll kommt trotzdem nicht an, sollten Sie Ihre Einstellungen im GCU Broker prüfen. Im Menü des GCU Brokers müssen Wagenhalter unter Vertragspartei -> Kommunikation im Bereich Kommunikationswege Wagenhalter unter—>WDR PDF und—> eWDR PDF jeweils eine gültige Email-Adresse eintragen.
Fazit
Wenn ein Schadenprotokoll „verschwunden“ scheint, liegt das in aller Regel nicht am GCU Broker, sondern an fehlenden oder falschen Stammdaten. Zwei kurze Prüfungen reichen meist aus: Ist der Wagen korrekt im GCU Broker registriert? Und sind die passenden Kommunikationsdaten des Halters im GCU Broker hinterlegt? Halter, die diese Hausaufgaben machen, sparen sich Rückfragen, Verzögerungen – und unnötigen Ärger im Schadenprozess.
Haben Sie Fragen oder Interesse an weiteren Themen den GCU Broker betreffend? Wir unterstützen Sie gerne, damit Ihre Daten reibungslos fließen. Kontaktieren Sie uns unter:
GCUBrokerPraxis@bahnverstand.ch
Autor: Thomas Heydenreich
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In eigener Sache – Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand
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BahnVerstand
unterstützt Güterbahnen und Wagenhalter mit praxisnahen Schulungen und individueller Beratung rund um den AVV. Egal, ob Sie Ihr Team auf denselben Wissensstand bringen wollen oder die Fitness Ihrer AVV-Organisation verbessern wollen: Bei den Angeboten von BahnVerstand weiss danach jeder, was zu tun ist.
AVV-Schulungen genau passend zu Ihrer Situation
Sie möchten, dass alle beteiligten Kollegen in Ihrem Unternehmen den AVV wirklich verstehen? Das bekommen Sie mit einer
AVV-
Schulung
von BahnVerstand. Sie suchen eine AVV-Schulung, bei der,
- Auch die Nicht-Juristen im Team verstehen, worauf es ankommt?
- wirklich alle Fragen Ihres Teams aus der AVV-Praxis beantworten werden?
- bei der Sie am Ende unterscheiden können, welche Kostenforderungen berechtigt sind und welche nicht?
Dann sprechen Sie mich an
. Ich mache die Schulungen Inhouse bei Ihnen oder Online – wie es für Sie besser passt. Die Schulungen halte ich auf Deutsch oder Englisch. Nach der Schulung sind alle Kollegen auf dem selben Wissensstand, wissen, was im AVV-Prozess wann zu tun ist.
Mit Schulungsnachweis.
Organisation der AVV-Aufgaben
In Sachen
AVV-Organisation
sind Sie vielleicht gerade nicht sicher:
- ob die AVV-Zuständigkeiten klar geregelt sind,
- ob durch Personalwechsel Lücken entstanden sind, oder
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ob Ihr Haus vorbereitet ist für die AVV-Änderungen seit Anfang 2026?
Dann sprechen Sie mich an. Ich weiss aus eigener Erfahrung, worauf es bei der AVV-Organisation ankommt, welche Rollen und Aufgaben es gibt und wie dies geschickt organisiert werden kann. Am Ende der AVV-Beratungen wissen alle Beteiligten, welche Rolle und Aufgaben sie im AVV-Prozess haben.
Klicken Sie auf den Button
und schreiben Sie mir kurz, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Ich melde mich mit einem Vorschlag, der passt.
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Jetzt Termin in Ihrem Kalender sichern!
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Experten-Gespräch in Basel im September 2025 ©BahnVerstand
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Was war das bitte für ein Jahreswechsel für die AVV-Unterzeichner?!
Die neue AVV-Version trat am 1.1.2026 mit weitreichenden Änderungen in Kraft, gerade mal drei Wochen, nachdem der Änderungsantrag "ECM im AVV" mit hauchdünnem Ergebnis angenommen wurde; unerwartet viele AVV-Unterzeichner hatten sich gegen diesen Antrag ausgesprochen.
AVV-Experten – Wir müssen reden!
Der
Basler Tag der AVV-Praxis
bietet sich hierfür besonders an. Am Donnerstag,
10. September 2026
diskutieren wir zwei Themenblöcke:
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W
ie setzen wir die Vertragsänderungen 2026 in der Praxis um?
Was müssen Güterbahnen, Werkstätten und Wagenhalter jetzt tun? Wie setzen sie die neuen vertraglichen Informationspflichten um; Was wünschen sie sich an praktischer Unterstützung?
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Wie kann die AVV-Governance reformiert werden?
Die AVV-Verwaltung passt nicht mehr recht in unsere Zeit; zu viele AVV-Unterzeichner, vor allem Güterbahnen, werden von den AVV-Verbänden ERFA, UIC und UIP nicht repräsentiert. Wie können alle Unterzeichner besser eingebunden werden in die Weiterentwicklung des Vertrags? Welche Ansätze für eine neue AVV-Governance liegen bereits auf dem Tisch?
Die Veranstaltung richtet sich an AVV-Experten von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten, die sich für ein funktionierendes Miteinander im Sektor einsetzen. Neben Fachvorträgen nehmen wir uns Zeit für Kleingruppendiskussionen.
Der Austausch eröffnet Ihnen neue Perspektiven für die Praxis. Und manchmal ist es auch schön, wenn Sie im Gespräch feststellen: Das Meiste machen wir bereits richtig!
Sie bekommen beim
Basler Tag der AVV-Praxis
neben wertvollen Impulsen Gelegenheit, sich mit AVV-Experten aus der Branche persönlich zu vernetzen. Für die sechste Auflage unserer Fachtagung rechnen wir mit rund 60 Teilnehmern.
Save-the-date für Basel:
Klicken auf den blauen Button
unten öffnet den Kalendereintrag. Diesen laden Sie herunter und speichern ihn in Ihrem Kalender. Im Juni 2026 will ich Sie über das Tagungs-Programm informieren.
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Basler Tag der AVV-Praxis 2026
Ort: Volkshaus Basel, Rebgasse 12-14, 4051 Basel (Nähe Claraplatz / Messe)
Wann: Donnerstag, 10. September 2026, 8:30 bis 16:30 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 450 CHF zzgl. 8.1 % MwSt.
Veranstalter: BahnVerstand
Nachweise: Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus.
Mehr Informationen und zur Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
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Auch das noch
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Fotografen-Glück: Alle drei Autoren der neuen Artikelserie "
Werkstattwissen einfach erklärt
" sind auf diesem Bild eingefangen und der Newsletter-Herausgeber (ich) noch dazu. Der seltene Schnappschuss gelang anlässlich des VPI-Neujahrsempfangs am 12. Januar 2026, der mit rund 450 angemeldeten Gästen in Hamburg einen neuen Teilnehmerrekord erzielte. (Ja, ziemlich laut war es in den Sälen…). Zusammen mit der VPI Informationsveranstaltung am Folgetag sollten Sie diesen Termin in Ihrem Jahreskalender fest einplanen, lieber Leser, liebe Leserin!
Auf dem Bild von links nach rechts:
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Philipp Obst
, ECR Lausitz (der Autor des Beitrags zum Wiegeventil)
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Tino Handrischeck
, ITL Pirna
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Amir Salihovic
, Josef Meyer Rail, Berlin
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Christoph Gabrisch
, BahnVerstand
Aufgenommen hat das Bild übrigens
Dennis von der
Osten-Fabeck,
neu Cargo Rail Süd-West GmbH. Ihm gefällt die Artikelserie über Werkstattwissen und überlegt gerade, eine weitere Serie zum Thema "
Zugabgangsuntersuchung in der Praxis
" ins Leben zu rufen.
Fänden Sie das interessant? Hätten Sie Lust, im Autorenkreis mitzumachen?
Schreiben Sie mir an
Leserbrief@bahnverstand.ch
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
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