Guten Morgen,
diese Woche sass ich in der Ruhezone eines ICE der Deutschen Bahn. Ich hatte eine vierstündige Zugfahrt Richtung Norden vor mir (eine AVV-Schulung halten, was sonst) und einer der rund 25 Fahrgäste im Grossraum begann einen Video-Call. Er sprach laut (interessanterweise ein Schweizer Landsmann - wo doch das das Nationalitäten-Vorurteil eher umgekehrt lautet). Es war nervig. Hinzu kam: Aus dem, was und wie er sprach, schlossen mein Unterbewusstsein und ich: Wir hören hier gerade den Chef. Er leitet den VIdeo-Call mit seinen Mitarbeitern und setzt laute und wichtige Akzente. Der wird so schnell nicht aufhören.
Weil es wirklich nervig war, ergriff ich die Flucht… nach vorn. Ich stand auf, kletterte aus meinem mobilen ICE-Büro, versuchte beim Aufstehen kein Geräusch eines alten Mannes zu machen, ging hin und sprach ihn an; "Guten Tag, Sie sollen wissen, alle anderen Mitreisenden hier sind leise , weil wir im Ruhebereich sind. Wenn Sie so weitersprechen wollen, wechseln Sie bitte in den nächsten Wagen".
Er schaute mich verdutzt an, schaute sich um und entdeckte dann die (eigentlich nicht zu übersehende) Wandbeschriftung in allen möglichen Sprachen - Ruhebereich - Psst! und verstand mich augenblicklich. Im Ergebnis war es ihm unangenehm und er wechselte wirklcih den Wagen. Beim Einsteigen hatte er die Schilder schlicht nicht beachtet. Er hat seinen Irrtum bemerkt und dann korrigiert.
Ich erzähle das so ausführlich, weil AVV-Parteien in der Praxis oft Ähnliches erleben: AVV-Partner halten sich nicht an die Regeln, arbeiten nicht AVV-konform. Und wenn Sie noch ein Stück gemeinsame geschäftliche Reise mit diesem Partner vor sich haben, führt kein Weg daran vorbei:
Sie müssen das Fehlverhalten Ihres AVV-Partners
ansprechen
. Sie müssen ihn "rügen" und auf das richtige AVV-konforme Vorgehen hinweisen. Sonst wird sich nichts ändern.
Damit Sie selbst sicher wissen, was AVV-konform ist und was nicht, sind Sie, lieber Leser, auf einem guten Weg. Sie
- informieren sich mit diesem Newsletter über die korrekte Anwendung des AVV in der Praxis
- drängen ihren Chef, die Premiumausgabe des Newsletters zu bewilligen (sie ist es wert!), und
- überlegen, in den nächsten Wochen eine Inhouse-Schulung zur AVV-Praxis bei BahnVerstand anzufragen, damit alle im Team auf einen gemeinsamen und aktuellen Wissensstand kommen.
Es tut gut, die Regeln zu kennen. Nur wer die Regeln kennt, weiss, ob er es in einem konkreten Fall mit einem Regelverstoss zu tun hat oder nicht. Das beruhigt ungemein. Weil Sie dann Ihren AVV-Partner auf das AVV-konforme Vorgehen ansprechen können. (Tun Sie das bitte wirklich - und berichten mir vom Ergebnis). Auch die folgenden Beiträge in dieser Ausgabe wollen dazu beitragen, ihre persönliche Regelkenntnis zu schärfen:
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Alles klar mit Muster K?
Im
kniffligen AVV-Fall am 23. April 2026
werden wir "Muster K-Prozess" mit AVV-Experten von Bahnen und Wagenhaltern diskutieren. Wie ist der Prozess korrekt in der Praxis anzuwenden? Wer muss bei Zuwiderhandlungen tätig werden? Und was fällt uns ein, um diesen Prozess an die Anforderungen unseres heutigen arbeitsteiligen Sektors anzupassen? AVV-Experten - wählt Euch ein!
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Mehr als nur Verwaltung: Was Güterbahnen und Wagenhalter mit dem GCU Broker wirklich anfangen können!
In der Reihe "
GCU Broker in der Praxis
" erfahren wir diesmal von
Christian Kühnast (DB Cargo),
wo Sie Vorteile ziehen können aus der praktischen Anwendung des GCU Brokers, dem digitalen Rückgrat des AVV-Sytems. (
nur für Premiumleser)
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"AVV und ECM werden im Sektor oft verwechselt"
so der Titel meines Interviews in der Railbusiness 13/26. Ich ordne darin aktuelle Fragen der Wagenverwendung ein und gebe eine Prognose für die nächsten AVV-Änderungen. Wer es noch nicht gelesen hat - heute bitte nacholen.
Beitragswiederholung vom 2. April 2026. N
ur für Premiumleser.
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Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand:
Wollen Sie lieber eine AVV-Schulung oder eine -Organisationsberatung von BahnVerstand? Oder am besten beides? (am besten beides!) Hier finden Sie gute Gründe.
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Bei der diesjährigen Auflage unserer Präsenztagung geht es um die Frage, wie Halter und Bahnen die jüngsten Änderungen "ECM im AVV" praktisch umsetzen. Vielleicht liegt bis September schon die nächste "Consultation Note" der ERA zum AVV vor, eine Einschätzung der European Rail Agency, was sie von der AVV Version 2026 hält, wo sie Nachbesserungsbedarf sieht (das tut sie nämlich). Und es wird gehen um die künftige "AVV-Governance": Wie organisieren wir den AVV so, dass alle Unterzeichner angemessen eingebunden sind? Seien Sie dabei!
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Für die ungekürzte Premiumausgabe gibt es zwei Abo-Modelle:
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das Abonnement "
Runde der AVV-Quartalsleser
"
Es umfasst ausschliesslich die Premiumausgabe des AVV-Newsletters für 145 CHF netto pro Quartal
ODER
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das Abonnement
"Liga der AVV-Experten"
, das neben der Premiumausgabe zuzsätzliche Leistungen enthält, wie einen Rabatt auf Schulungen und Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand.
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
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Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Kniffliger AVV-Fall April 2026
"Alles klar mit Muster K?!"
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Beim Muster K-Verfahren erkennt die Güterbahn einen technischen Mangel am beladenen Wagen, der nicht unmittelbar betriebsgefährdend ist, aber rasch repariert werden sollte. Im Interesse eines effizienten Güterverkehrs darf der Wagen noch bis zum Empfänger fahren, nach Entladung soll er aber repariert werden. Sollte der Wagen regelwidrig doch ein weiteres Mal beladen aufgeliefert werden, hat die Güterbahn den Wagen auszusetzen.
Das Verfahren stammt aus Staatsbahn-Zeiten, als die Bahnen selbst für den technischen Zustand auch fremder Güterwagen verantwortlich waren und als es nur eine einzige Bahn pro Land gab. Also der Transport hin zum Empfangskunden und der Transport weg vom Empfangskunden immer vom selben Bahnunternehmen erbracht wurde.
Tempi passati und Grund genug, die Anwendung des Muster K Verfahrens im Licht eines modernen arbeitsteiligen Güterverkehrsmarkts zu beleuchten. Zeit für einen fachkundigen Austausch im Format "der knifflige AVV-Fall des Monats".
Am Donnerstag, 23. April 2026 erörtern wir im ersten Schritt das Regelverfahren. Im zweiten Schritt geht es um Sonderfälle/ Zuwiderhandlungen; wer ist jetzt verantwortlich, was zu tun? Wenn wir es zeitlich hinbekommen, können wir noch einen dritten Schritt machen und Verbesserungsvorschläge zum Muster-K Verfahren diskutieren, die wir womöglich in die Arbeit der AVV-Arbeitsgruppen einspeisen können. Aber der Reihe nach.
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Sie interessieren sich für die richtigen Antworten?
Dann wählen Sie sich
ein in unsere Online-Diskussion am 23. April 2026, 15:30 bis 17:00 Uhr. Alle Leser des AVV-Newsletters können sich einwählen, auch die Leser der Gratisausgabe.
Oder
Sie entscheiden sich für eines der
zwei Bezahl-Abos
für BahnVerstands AVV-Newsletter. Dann erhalten Sie Zugang zum Ergebnisprotokoll, zum Videomitschnitt und - sofern Sie das Abonnement "Liga der AVV-Experten" gewählt haben –
Zugang zu den Ergebnissen aller bisherigen rund 50 kniffligen
AVV-Fälle.
Der knifflige AVV-Fall des Monats
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Nutzen ist unbezahlbar!
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GCU Broker in der Praxis
Mehr als nur Verwaltung: Was Güterbahnen und Wagenhalter mit dem GCU Broker wirklich anfangen können!
von Christian Kühnast, DB Cargo AG
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Wer dem
Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV)
beitritt, verpflichtet sich zu einem Paket aus Rechten und Pflichten insbesondere in Bezug auf Haftung, Instandhaltung und die Zusammenarbeit zwischen Wagenhaltern und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Fall von Unterwegsschäden an den Güterwagen.
Weniger bekannt - oder zumindest in seiner Bedeutung häufig unterschätzt - ist die
Rolle des GCU Brokers
in diesem System.
In vielen Unternehmen gilt er als "administrative Pflicht", als eine formale Plattform zur Registrierung. Tatsächlich jedoch ist der GCU Broker das digitale Rückgrat des AVV-Systems – und bietet deutlich mehr Potenzial, als viele Anwender nutzen.
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Nur Leser der Premiumausgabe
erfahren hier,
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wie sie den GCU Broker als wichtige Unterstützung für Schadenmanagement und Haftungsklärung nutzen können,
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warum der GCU Broker wichtig ist für die eindeutige Zuordnung von Wagen auf ECM und auf Halter
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wie der GCU Broker vom Pflicht-System zu einem strategischen Werkzeug der AVV-Parteien werden kann.
Lieber Leser, wechseln Sie jetzt in die Bezahlversion des Newsletters!
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Haben Sie Fragen oder Interesse an weiteren Themen zum GCU-Broker? Wir unterstützen Sie gerne, damit Ihre Daten reibungslos fließen. Kontaktieren Sie uns unter:
GCUBrokerPraxis@bahnverstand.ch
Autor:
Christian Kühnast.
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Mein Interview für Rail Business
(Beitragswiederholung zur Ausgabe 2. April)
AVV und ECM werden im Sektor oft verwechselt
RailBusiness 13/26 vom 23. März 2026
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Dr. Christoph Gabrisch ©BahnVerstand
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Christoph Müller, RailBusiness:
Der Unterschied zwischen Instandhaltung gemäß ECM und der Unterwegsreparatur gemäß AVV ist zentral für den Schienengüterverkehr.
Mit dem auf Jahresbeginn 2026 aktualisierten AVV wurden auch Begriffe aus der ECM-Verordnung übernommen. Was ist aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Christoph Gabrisch, BahnVerstand: Eine Anpassung des AVV an den geänderten europäischen Rechtsrahmen war auf jeden Fall notwendig. Das Nebeneinander von Gesetz – also der ECM-Verordnung – und Privatrecht – dem AVV – hat viele in der operativen Praxis verunsichert. Gerade beim Umgang mit Unterwegsschäden an Güterwagen war oft unklar, wie regelkonform vorzugehen ist.
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nur
Leser der Premiumausgabe
erfahren,
- wie BahnVerstand die aktuellen Entwicklungen bei den Wagenverwendungsregeln einordnet,
- was AVV-Bahnen und AVV-Wagenhalter seit Anfang des Jahres anders machen müssen - und wo sich beide Seiten immer noch schwer tun.
- was sich für die AVV Vertragsversion 2027 schon jetzt abzeichnet
- wie die BAV-Verordnung zur Senkung der Risiken von Radrissen und Radbrüchen einzuordnen ist und was vom verpflichtenden Einbau von Entgleisungsdetektoren zu halten ist
-
welche Top-3-Themen BahnVerstand bei der Weiterentwicklung des AVV sieht
Lieber Gratisleser, jetzt zu Premium wechseln, es lohnt sich!
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In eigener Sache – Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand
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BahnVerstand
unterstützt Güterbahnen und Wagenhalter mit praxisnahen Schulungen und individueller Beratung rund um den AVV. Egal, ob Sie Ihr Team auf denselben Wissensstand bringen wollen oder die Fitness Ihrer AVV-Organisation verbessern wollen: Bei den Angeboten von BahnVerstand weiss danach jeder, was zu tun ist.
AVV-Schulungen, die zu Ihnen passen
Sie möchten, dass alle beteiligten Kollegen in Ihrem Unternehmen den AVV wirklich verstehen? Das bekommen Sie mit einer
AVV-
Schulung
von BahnVerstand. Sie suchen eine AVV-Schulung, bei der,
- Auch die Nicht-Juristen im Team verstehen, worauf es ankommt?
- wirklich alle Fragen Ihres Teams aus der AVV-Praxis beantworten werden?
- bei der Sie am Ende unterscheiden können, welche Kostenforderungen berechtigt sind und welche nicht?
Dann sprechen Sie mich an
. Ich mache die Schulungen Inhouse bei Ihnen oder Online – wie es für Sie besser passt. Die Schulungen halte ich auf Deutsch oder Englisch. Nach der Schulung sind alle Kollegen auf dem selben Wissensstand, wissen, was im AVV-Prozess wann zu tun ist.
Mit Schulungsnachweis.
Organisation der AVV-Aufgaben
In Sachen
AVV-Organisation
sind Sie vielleicht gerade nicht sicher:
- ob die AVV-Zuständigkeiten klar geregelt sind,
- ob durch Personalwechsel Lücken entstanden sind, oder
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ob Ihr Haus vorbereitet ist für die AVV-Änderungen seit Anfang 2026?
Dann sprechen Sie mich an. Ich weiss aus eigener Erfahrung, worauf es bei der AVV-Organisation ankommt, welche Rollen und Aufgaben es gibt und wie dies geschickt organisiert werden kann. Am Ende der AVV-Beratungen wissen alle Beteiligten, welche Rolle und Aufgaben sie im AVV-Prozess haben.
Klicken Sie auf den Button
und schreiben Sie mir kurz, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Ich melde mich mit einem Vorschlag, der passt.
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Jetzt Termin im Kalender sichern!
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Experten-Gespräch in Basel im September 2025 ©BahnVerstand
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Die neue AVV-Version trat am 1.1.2026 mit weitreichenden Änderungen in Kraft, gerade mal drei Wochen, nachdem der Änderungsantrag "ECM im AVV" mit hauchdünnem Ergebnis angenommen wurde; unerwartet viele AVV-Unterzeichner hatten sich gegen diesen Antrag ausgesprochen.
AVV-Experten – Wir müssen reden!
Der
Basler Tag der AVV-Praxis
bietet sich hierfür besonders an. Am Donnerstag,
10. September 2026
diskutieren wir zwei Themenblöcke:
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W
ie setzen wir die Vertragsänderungen 2026 in der Praxis um?
Was müssen Güterbahnen, Werkstätten und Wagenhalter jetzt tun? Wie setzen sie die neuen vertraglichen Informationspflichten um; Was wünschen sie sich an praktischer Unterstützung?
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Wie kann die AVV-Governance reformiert werden?
Die AVV-Verwaltung passt nicht mehr recht in unsere Zeit; zu viele AVV-Unterzeichner, vor allem Güterbahnen, werden von den AVV-Verbänden ERFA, UIC und UIP nicht repräsentiert. Wie können alle Unterzeichner besser eingebunden werden in die Weiterentwicklung des Vertrags? Welche Ansätze für eine neue AVV-Governance liegen bereits auf dem Tisch?
Die Veranstaltung richtet sich an AVV-Experten von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten, die sich für ein funktionierendes Miteinander im Sektor einsetzen. Neben Fachvorträgen nehmen wir uns Zeit für Kleingruppendiskussionen.
Der Austausch eröffnet Ihnen neue Perspektiven für die Praxis. Und manchmal ist es schön, festzustellen: Hej, das Meiste machen wir bereits richtig!
Sie bekommen beim
Basler Tag der AVV-Praxis
neben wertvollen Impulsen Gelegenheit, sich mit AVV-Experten aus der Branche persönlich zu vernetzen. Für die sechste Auflage unserer Fachtagung rechnen wir mit rund 60 Teilnehmern.
Save-the-date für Basel:
Klicken auf den blauen Button
unten öffnet den Kalendereintrag. Diesen laden Sie herunter und speichern ihn in Ihrem Kalender. Im Juni 2026 will ich Sie über das Tagungs-Programm informieren.
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Basler Tag der AVV-Praxis 2026
Ort: Volkshaus Basel, Rebgasse 12-14, 4051 Basel (Nähe Claraplatz / Messe)
Wann: Donnerstag, 10. September 2026, 8:30 bis 16:30 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 450 CHF zzgl. 8.1 % MwSt.
Veranstalter: BahnVerstand
Nachweise: Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus.
Mehr Informationen und zur Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
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Auch das noch
Wir sehen die Welt, wie wir sie erwarten und nicht, wie sie ist.
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Lieber Leser,
hier ein eindrückliches Beispiel, wie uns unsere Sinne – oder genauer: unser Gehirn – in die Irre führen können. Die Schachbrett-Illusion (Checker-Shadow Illusion) ist eine optische Täuschung. Sie wurde im Jahr 1995 von Edward H. Adelson am Massachusetts Institute of Technology veröffentlicht. Sie zeigt Ihnen und mir: Unser Gehirn nimmt Farben nicht absolut wahr, sondern immer im Kontext.
Im Video können Sie das eindrücklich selbst erfahren (Man versteht den Zusammenhang auch ohne Ton - den können Sie ausschalten).
Jetzt bitte erst das Video ansehen, dann weiterlesen.
Und – ist das nicht spektakulär?! Selbst wenn Sie wissen – und verstanden haben –, dass die Felder A und B exakt dieselbe Farbe haben: Sobald Sie beide im Schachbrett liegen sehen, springt die automatische Mustererkennung Ihres Unterbewusstseins an. Und plötzlich erscheinen die Felder schwarz und weiss. Verblüffend, nicht?
Für mich ist das ein gutes Beispiel für die „Shortcuts“, die unser Gehirn im Laufe der Zeit aufbaut. Diese Abkürzungen sind automatisierte Muster-Erkennungen – man könnte auch sagen: Vorurteile unseres Gehirns. Ein Indiz genügt, und das System meldet: „Kenn ich schon – weiss ich schon, ne, ist schon klar.“
Der Vorteil von Shortcuts: Sie sparen unserem Gehirn viel Energie für Denkleistung und sie ermöglichen schnelles Handeln. Zu Zeiten des Säbelzahntigers war das überlebenswichtig: Wenn es im Unterholz auf eine bestimmte Weise knackt, wurde nicht lange analysiert – dann war rennen/verstecken sofort angesagt.
Wir alle tragen diese energiesparenden Shortcuts in uns. Sie auch. Ich auch Das haben Sie beim Blick auf das Schachbrett im Video selbst erlebt.
Denken Sie an diese Video, wenn Ihnen demnächst ein Sachverhalt „völlig klar“ erscheint – Ihr Gegenüber aber zu einem anderen Schluss kommt. Es könnte daran liegen, dass wir nicht immer sehen, was ist. Sondern das, was wir erwarten.
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters
Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch
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