Guten Morgen,
Wenn Ihr Herz für Fussball schlägt, haben Sie sich wahrscheinlich schon mal über den Video-Assistenten geärgert. Ihr Team startet einen Super-Angriff, toller Pass und dann sehenswerter Torabschluss ins linke untere Eck. In den Jubel hinein meldet sich der Mann aus dem Keller und zeigt auf dem Video, dass der Rechtsaussen im Moment des Zuspiels um eine Stollenbreite im Abseits stand. Auf dem Platz hatte das niemand gesehen, das Tor wurde erst gegeben und anschliessend aberkannt. Für viele Beteiligte auf dem Feld, einschliesslich des Schiedsrichters sorgt diese Millimeter-Genauigkeit beim Auslegen der Regeln zu Unbehagen und auch viele Zuschauer sagen "der Video-Assistent macht das Spiel kaputt".
Was das mit dem AVV zu tun hat? Auch Anlage 9 AVV enthält Spielregeln für Schäden und Folgemassnahmen. Doch wie verbindlich sind diese Regeln im betrieblichen Alltag tatsächlich? Im konkreten Fall haben das Folge-EVU und die italienische Transportpolizei die Rolle des Video-Assistenten übernommen und den Millimeter-Beweis angetreten. Im kniffligen AVV-Fall Mai 2026 wollen wir gemeinsam klären, ob Anlage 9 in erster Linie ein Hilfsmittel für den Wagenmeister ist oder ob sie im Alltag so verbindlich einzuhalten ist wie ein Gesetz.
Ich freue mich, wenn Sie sich am Donnerstag, 21. Mai, um 15:30 Uhr in unsere Online-Konferenz einwählen. Sollten Sie es nicht einrichten können, nutzen Sie die Zeit gerne für die sorgfältige Lektüre unserer weiteren Themen:
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Anlage 9 ein Hilfsmittel oder ein Gesetz für den betrieblichen Alltag?
Im Kern wollen im
kniffligen AVV-Fall
ein gemeinsames Verständnis entwickeln, ob Wagenmeister einen Beurteilungsspielraum haben oder nicht. Sowie die Bonus-Frage beantworten: Darf eine Behörde einer Güterbahn eine Busse auferlegen, weil der Wagenmeister einen Wagen bis zum Endbahnhof laufen liess, auch wenn in Anlage 9 hinter dem verwendeten Schadcode "Aussetzen" (A) steht?
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GCU Broker in der Praxis
Heute erfahren Sie von
Thomas Heydenreich,
warum Sie als Wagenhalter manche Schadenprotokolle direkt über die digitale Schnittstelle erhalten und dann wieder welche als PDF per E-Mail. Warum ist das so? Wie können Sie das vereinheitlichen? (
nur für Premiumleser)
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Wir sollten im Sektor nur noch Begriffe des geltenden gesetzlichen Regelwerks verwenden!
In einem Exklusiv-Interview appelliert
Andreas Mack,
Leiter Sicherheit und Qualitätsmanagement der SBB Cargo International Gruppe an alle Sektorvertreter, nur noch die neuen Begriffe des europäischen Gesetzgebers zu verwenden und Begriffe aus der Vergangenheit auszuschleichen. Die Begriffe müssen richtig sein! (
nur für Premiumleser)
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Zusatztermin für die ECM-Schulung mit Dr. Axel Marquardt
Aufgrund hoher Nachfrage und einer ständig wachsenden Warteliste bieten wir einen Zusatztermin für die Schulung "
ECM- und Halterfunktionen in der Praxis"
an. Am 22. und 23. Juli 2026 als Präsenzschulung in Köln - in deutscher Sprache. Jetzt anmelden!
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AVV-Schulung für EVU als Webinar der VdV-Akademie
Die VdV-Akademie hat neu eine AVV-Schulung speziell für Güterbahnen in ihr Programm aufgenommen. Am Mittwoch, 23. September 2026 werde ich selbst als Dozent in einem vierstündige Webinar die Grundzüge des AVV und die Besonderheiten des Schadenmanagements gemäss AVV erläutern. Klingt interessant? Klingt interessant!
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Auch das noch
Vom Handeln zum Vollziehen - Link auf das Interview mit dem Soziologen Prof. Hartmut Rosa, der die Zunahme von Regeln und das Verschwinden individuellen Handlungsspielraums in unserer Gesellschaft kritisch sieht. Unbedingt anhören oder anschauen! (
nur für Premiumleser)
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Für den Bezug der Premiumausgabe gibt es zwei Abonnement-Modelle. Welches Modell ist für Sie das richtige?
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Abonnement "
Runde der AVV-Quartalsleser
" – Premiumausgaben des AVV-Newsletters für 145 CHF pro Quartal
ODER
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Abonnement "
Liga der AVV-Experten
" . Es enthält neben der Premiumausgabe zuzsätzliche Leistungen, wie einen Preisnachlass auf Schulungen und Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
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Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Kniffliger AVV-Fall Mai 2026
"Hat ein Wagenmeister einen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum?"
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Ist die Anlage 9 AVV nur ein Hilfsmittel für Wagenmeister beim Beurteilen, ob ein Wagen betriebssicher ist? Oder ist sie eine absolut verbindlich einzuhaltende Vorschrift, sozusagen eine Vorschrift mit Gesetzescharakter?
Welchen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum hat ein Wagenmeister bei der Anwendung des «Katalogs der Mängel und Schäden»?
Und wenn wir uns darüber klar geworden sind; Was bedeutet das für die Beziehung zwischen Behörde und Güterbahn? Darf eine Behörde gegen eine Güterbahn eine Busse verhängen, wenn der Wagenmeister einen Wagen weiterfahren liess, obwohl Anlage 9 bei Ausbröckelungen > 60 mm «Aussetzen» vorsieht? Was meinen Sie - würden Sie diese Busse bezahlen oder erstmal nach der genauen Anspruchsgrundlage fragen?
Lesen Sie die Fallbeschreibung (blauer Button) und dann
wählen Sie sich ein
in unsere Online-Diskussion am 21. Mai 2026 ab 15:30 bis ca 17:00 Uhr.
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Sie interessieren sich für die richtigen Antworten?
Hier zeige ich, wie Sie die Lösungen des kniffligen AVV-Falls erhalten:
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Sie wählen sich ein in die Online-Diskussion auf MS-Teams.
Alle Leser des AVV-Newsletters können sich einwählen, auch die Leser der Gratisausgabe dieses Newsletters. Als Teilnehmer bekommen Sie die Ergebnisse live mit. Oder
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Sie entscheiden sich für ein Bezahl-Abo
des Newsletters. Dann erhalten Sie Zugang zum Ergebnisprotokoll und - sofern Sie das Abonnement "Liga der AVV-Experten" gewählt haben – Zugang zu den Ergebnissen aller bisher rund 50 kniffligen AVV-Fälle.
Sie haben die Wahl!
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Der knifflige AVV-Fall des Monats
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Nutzen ist unbezahlbar!
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GCU Broker in der Praxis
Wagenhalter aufgepasst: So steuern Sie Ihre Schadenmeldungen
von Thomas Heydenreich, Hamburg
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Kurzer Rückblick:
Im letzten Artikel haben wir geklärt, warum Schadensmeldungen manchmal nicht beim Wagenhalter ankommen (Stichwort: Wagenregistrierung). Wir hoffen, dass dieser „Frühjahrsputz“ in Ihren Stammdaten bereits erste Früchte trägt und Sie inzwischen eine deutlich höhere Zustellquote haben. Heute gehen wir einen Schritt weiter: Wie kommen die Schadensmeldungen konkret bei Ihnen an – und welche Stellschrauben haben Sie als Wagenhalter selbst in der Hand? Dazu gehen wir von einem typischen Problem beim Empfang von Schadensmeldungen aus:
„
Mal kommen Schadenmeldungen über die Schnittstellen – mal nur per E-Mail mit PDF. Warum ist das so?
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Nur Leser der Premiumausgabe
erfahren hier,
- Wie Sie als Wagenhalter die Eingangskanäle für die Schadenmeldungen via GCU Broker konfigurieren
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Wie Sie - theoretisch - alle Meldungen über den selben Eingangskanal lenken können
Lieber Leser, wechseln Sie jetzt in die Bezahlversion des Newsletters!
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Haben Sie Fragen oder Interesse an weiteren Themen rund um den GCU Broker? Wir unterstützen Sie gerne, damit Ihre Daten reibungslos fließen. Schreiben Sie uns unter:
GCUBrokerPraxis@bahnverstand.ch
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Wir sollten im Sektor nur noch Begriffe des geltenden gesetzlichen Regelwerks verwenden!
Interview mit Andreas Mack, Leiter Sicherheit und Qualitätsmanagement, SBB Cargo International Gruppe, Olten
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Andreas Mack
©BahnVerstand
Am Basler Tag der Eisenbahnsicherheit am 26. März 2026 hielt Andreas Mack, Leiter Sicherheit und Qualität der SBB Cargo International Gruppe, einen viel beachteten Vortrag zur operativen Sicherheitszusammenarbeit von Eisenbahnverkehrsunternehmen, ECM und Infrastrukturbetreibern. Darin machte er auf das Problem aufmerksam, dass wir im Sektor historische Eisenbahn-Begriffe weiterverwenden, obwohl der Bedeutungsgehalt der alten Begriffe nicht mehr deckungsgleich ist mit heutigen gesetzlich geregelten Begriffen und deren Bedeutung bzw. Zweck. An Beispielen zeigte er, wie die Vermischung alter und neuer Eisenbahnbegriffe in der Praxis zu Unschärfen führt und Verantwortlichkeiten verwischt. Mack appellierte an die Zuhörer, die neuen Begriffe konsequent zu lernen und anzuwenden – und die alten Begriffe bewusst nicht mehr zu verwenden. Denn Sprache prägt unser Denken und unser Handeln; Unscharfe Begriffe führen zu unscharfem Handeln. Dieser Hinweis ist auch für AVV-Experten eine wichtige Inspiration. Der AVV verwendet ebenfalls alte Begriffe, aus denen mit Blick auf gesetzliche definierte Begriffe Verständnis- und Handlungsunsicherheiten entstehen können.
BahnVerstand: Andreas, auf der BahnVerstand-Sicherheitstagung in Basel Ende März 2026 hast Du rund 70 Eisenbahn-Sicherheitsverantwortlichen dazu aufgerufen, alten Eisenbahn-Jargon abzulegen und konsequent mit den Begriffen zu arbeiten, die der Gesetzgeber in Vorschriften und Verordnungen definiert hat. Was steckt dahinter?
Andreas Mack: Zunächst Danke, Christoph. Mir ist das mit den richtigen Begriffen im Regelwerk ein echtes Anliegen, und ich freue mich, das mit den Lesern Deines AVV-Newsletters zu teilen. Auch der AVV enthält nämlich zahrleiche alte Begriffe, die uns heute in der Praxis das Leben schwer machen.
Wieso? Gib mal ein Beispiel.
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Nur Leser der Premiumausgabe
erfahren hier,
- welche Begriffe im AVV uns heute in der Praxis das Leben schwer machen
- Aus welchen Gründen (es gibt mehrere!) wir alle gut beraten sind, die neuen Begriffe zu verwenden und die alten Begriffe komplett abzulösen
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worin das Risiko besteht, wenn wir weiterhin alte Eisenbahnbegriffe verwenden.
Lieber Leser, investieren Sie in Ihre Fachkompetenz, wechseln Sie jetzt in die Bezahlversion des Newsletters!
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Andreas, danke für diesen inspirierenden Diskussionsbeitrag.
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Zusatztermin
22.-23. Juli 2026 in Köln
ECM-Schulung mit Dr. Axel Marquardt
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ECM-und Halterfunktionen in der Praxis
Wie textsicher sind Sie bei der Anwendung der ECM-Verordnung? Etwa wenn es um die vertraglichen Beziehungen zwischen Eigentümer, Halter und den ECM-Funktionen geht? Kennen Sie die ECM Verordnung gut genug, um sie reibungslos in der betrieblichen Praxis umzusetzen?
Dr. Axel Marquardt
kennt die Grundlagen der Verordnung ebenso wie die Möglichkeiten zur Umsetzung. Er teilt dieses Wissen mit Ihnen in einer Schulung – Mittag bis Mittag Folgetag – am 22. und 23. Juli 2026. Die Schulung findet in Präsenz und in deutscher Sprache statt. Sie richtet sich an Fahrzeugverantwortliche, also Eigentümer, Halter oder ECM aus allen Bereichen des Schienenverkehrs.
Schulungsinhalte
Die Schulung "
ECM- und Halterfunktionen in der Praxis"
behandelt wesentliche Anforderungen der ECM-Verordnung:
- Beauftragung einer ECM durch den Halter
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen an Datenhaltung und Dokumentation bei Halter und ECM
- Auswahl geeigneter Dokumentationssysteme
- Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern und Lieferanten
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Übergabe der Fahrzeugdokumentation nach Abschluss der ECM-Leistung
An beiden Tagen verbinden wir Grundlagen mit praktischen Anwendungsfällen. Bringen Sie gerne eigene Praxisbeispiele oder Fragen mit. Sie sollen nach der Schulung mit umsetzbaren Erkenntnissen zurückkehren können.
Eckdaten
Veranstaltungsort
Maternushaus, Tagungszentrum des Erzbistums Köln,
Kardinal-Frings-Straße 1-3 (800 m vom Kölner Hbf)
Datum und Zeit
Mittwoch, 22. Juli 2026
- ab 12:00 Uhr Begrüssung und Imbiss
- 13:00 – 18:00 Uhr Schulung
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optional
- ab 19:00 Uhr Abendessen im Brauhaus "Früh"
Donnerstag, 23. Juli 2026
- 9:00 – 13:00 Uhr Schulung
- 13:00 Uhr Abschluss-Mittagessen
Leistungen
- Schulung inkl. Möglichkeit zur Diskussion eigener Praxisfragen
- Tagungsverpflegung
- Teilnahmebescheinigung
Referent
Der promovierte Maschinenbau-Ingenieur
Dr. Axel Marquardt
arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Eisenbahnsektor. Seine Erfahrung reicht von der Lokomotiv-Herstellung über die Instandsetzung bis zur Tätigkeit als Eisenbahnbetriebsleiter und Auditor. Aktuell ist er Referent der unabhängigen Bewertungsstelle der Captrain Deutschland GmbH.
Veranstalter
BahnVerstand GmbH – Engelbergstrasse 24 – CH-4600 Olten
Teilnehmerzahl
Die Schulung findet statt,
wenn sich bis zum 10. Juni 2026 mindestens zehn Personen
anmelden. Maximale Teilnehmerzahl: 18 Personen.
Teilnahmeentgelte (netto in EUR)
1.200 EUR
Schulung inkl. Tagungsverpflegung
1.320 EUR
wie oben mit gemeinsamen Abendessen
im "Früh"
Übernachtung
Die Übernachtung organisieren und bezahlen die Teilnehmer selbst. Bis 10. Juni 2026 ist ein Kontingent für "BahnVerstand" reserviert (Einzelzimmer mit Frühstück ab 64 EUR)
Jetzt anmelden!
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Speziell für Vertreter von Güterbahnen:
Vierstündiges AVV-Webinar vom VdV
am 23. September 2026
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Die Akademie des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen hat neu ein Webinar für
Schadenmanager von Güterbahnen
ins Programm aufgenommen. In der praxisnahen Schulung lernen Sie die wichtigsten Regeln des Allgemeinen Wagenverwendungsvertrags (AVV) kennen und erfahren, wie diese in Praxis anzuwenden sind.
Konkret geht es um:
- das Wiederherstellen der Lauffähigkeit von Güterwagen
- die Abgrenzung von AVV- und ECM-Reparaturen
- die Abgrenzung von berechtigten und unberechtigten Kostenforderungen
Das Angebot richtet sich insbesondere an:
- Eisenbahnbetriebsleiter
- Mitarbeiter im Schadenmanagement und im Technischen Wagendienst
- Leiter von Güterwagenwerkstätten
- Einkäufer von Werkstattleistungen bei Güterbahnen
- Mitarbeiter aus dem Versicherungsmanagement
Das Webinar kostet regulär 199 EUR, VdV- Mitglieder zahlen 179 EUR.
Ich selbst werde am 23. September 2026 als Dozent auch dabei sein.
Melden Sie sich gleich jetzt an auf der Webseite der VdV-Akademie!
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Auch das noch
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Der deutsche Soziologe
Hartmut Rosa
sieht die Einführung des Video Assistenten im Fussball auch kritisch.
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Nur Leser der Premiumausgabe
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- bekommen hier einen aktiven Link auf das Gespräch,
- erfahren, für welche grundsätzliche gesellschaftliche Entwicklung nach Einschätzung von Prof. Rosa der VAR im Fussball steht,
- Was diese Entwicklung mit der Gesellschaft ingesamt und mit uns als Individuen macht.
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was das mit unserem kniffligen Fall Mai 2026 zu tun hat
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters
Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch
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