Gratisausgabe vom 17. Februar 2025









BahnVerstands AVV-Newsletter 2. Klasse für Tina Nuebling


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Gratisausgabe 

17. Februar 2025

Guten Tag Tina Nuebling

willkommen zur Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Gleich zu Beginn ein Hinweis auf die kostenpflichtige Premiumversion: Immer mehr Leser erkennen den
Mehrwert der Premium-Ausgabe des Newsletters
– mit ungekürzten Hintergrundinformationen, Interviews und den Ergebnissen der Diskussionen zum "kniffligen AVV-Fall". Die wachsende Anzahl an Premium-Abonnenten ist für mich Belohnung und Ansporn zugleich, Ihnen auch künftig hochwertige und praxisrelevante Inhalte zu bieten.
Gehören auch Sie bald dazu? 

In der heutigen – inhaltlich gekürzten – Ausgabe lesen Sie:

  1. Vorprotokoll  des kniffligen AVV-Falls Februar 2025
    . Hier geht es um eine Werksbahn, die zwar kein AVV-Unterzeichner ist, den AVV aber gründlich gelesen hat. Sie vereinbart mit den EVU ihre Dienstleistungen im Schadenmanagement getreu dem Motto "
    Hallo Du – ich bin Dein AVV-Erfüllungsgehilfe, ob Du es willst oder nicht!"
    Wir nehmen dies zum Anlass, das Verhältnis zwischen EVU und Anschlussbahn bei der Feststellung und Behandlung von AVV-Schäden an Güterwagen zur Diskussion zu stellen. Nehmen Sie doch auch teil an dieser Diskussion – die Teilnahme ist kostenlos, der Erkenntnisgewinn unbezahlbar!
  2. Interview mit Thilo Richter vom start-up aicorn aus Karlsruhe:
    Er kennt die technischen Aspekte der
    Digitalen Automatischen Kupplung
    und erinnert uns daran, dass
    ohne Technik alles Theorie bleibt!
    Ich fand es erfrischend, von ihm mal etwas zum Thema DAK zu hören als die bange Frage "woher soll das Geld für die Umrüstung kommen?…
  3. Die Kolumne "
    Marquardts Meinung
    " diesmal zur Frage "
    Was tun, wenn Zweifel an der Fachkenntnis der ECM bestehen?
    " Das europäische Regelwerk ist nämlich so ausgefuchst, dass es auch hierfür eine Soll-Prozedur gibt. Das wissen Sie bereits? Lesen Sie die Kolumne gleichwohl, es sind darin noch weitere Aha-Erkenntnisse enthalten.
  4. Hinweis auf die
    Schweizer Fachtagung Eisenbahnsicherheit
    am 2. April 2025 in Basel. Jetzt mit Referentenliste und Vortragsprogramm.


Die vollständige Premiumausgabe des Newsletters – samt exklusiver Leistungen und Vorteilen – steht den
Mitgliedern der Liga der AVV-Experten
zur Verfügung. Alle Details zur Premium-Mitgliedschaft finden Sie im  



Webshop von BahnVerstand


. Die Mitgliedschaft gilt für ein Jahr (365 Tage ab Kauf) und kostet 730 Schweizer Franken netto.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. 

Christoph Gabrisch – BahnVerstand

Ihre Kommentare zu dieser Ausgabe erreichen mich unter
info@bahnverstand.ch
.

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Der knifflige AVV-Fall Februar 2025 – "Ich bin Dein AVV-Erfüllungsgehilfe, ob Du es willst oder nicht!"  

Diesmal geht es um die Beziehung Güterbahn – Anschlussbahn. "Im Gleisanschluss gilt aber der AVV doch  gar nicht!" werden Sie gleich entgegnen. Ja, Sie haben Recht, im AVV heisst es in Artikel 1.4 (sinngemäss): 

"Der

Gewahrsam endet mit der Übergabe an den Halter oder … an den vertraglichen Empfänger des beförderten Gutes oder
an einen zur Entgegennahme des Wagens berechtigten Gleisanschliessers

Und der AVV mit seinen über 360 Seiten kommt nur zur Anwendung – so steht es in Artikel 1.3. AVV: 

"..
umfasst den Lastlauf und den Leerlauf sowie die Fälle, in denen sich der Wagen im Gewahrsam des vertraglichen EVU befindet"

Bedeutet: befindet sich der Wagen nicht im Gewahrsam des EVU, kommt der AVV nicht zur Anwendung. So die reine Lehre. Warum dies im vorliegenden Fall aber anders ist, lesen Sie im Vorprotokoll. Ich danke
Dennis von der Osten-Fabeck von CFL cargo
für das Einreichen dieses kniffligen Falls! Hinweis: die Diskussion ist natürlich auch für Wagenhalter interessant, die es hier mit einer ungewöhnlichen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen EVU und Anschlussbahn zu tun bekommen, bei der sie selbst zwischen die Stühle geraten können.   

Zum Öffnen des Vorprotokolls  den blauen Button klicken oder das pdf ganz unten im Newsletter öffnen. Zum Kalendereintrag mit Einwahldaten hier klicken  
Donnerstag, 20. Februar 2025 15:30 bis 17:00 Uhr.


Ich will das Vorprotokoll vom kniffligen AVV-Fall Februar 2025 öffnen
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Das Interview –

Digitale Automatische Kupplung: Ohne Technik bleibt alles Theorie!


Thilo Richter
ist Inhaber und Geschäftsführer des Karlsruher Start-ups
aicorn,
das mit Kompetenz und Software Know-How den Güterverkehr digitalisiert. Mit Daten kennen er und sein Team sich gut aus gut aus, sie haben z.B. schon Steuergeräte für High-Speed Züge entwickelt. Seit Sommer 2024 widmet Thilo seine Aufmerksamkeit ganz der Digitalen Automatischen Kupplung – DAK. Hier testet er Komponenten im Auftrag von
Deutsche Bahn, Dellner
und
Analog Devices
mit zum Teil überraschenden Ergebnissen. Ich habe gedacht, diese Einblicke können auch die Leser des AVV-Newsletters interessieren.  


Thilo – vor drei Jahren hast Du einen Vortrag über Diagnosedaten auf Lokomotiven gehalten. Heute sprechen wir über die Digitale Automatische Kupplung – DAK. Ist die DAK sozusagen ein Nebenerwerb für Dich oder ist es etwas Ernstes?

Also im Nebenerwerb erzeuge ich erstklassiges Olivenöl. Auf unserem Olivenhain in Nordwestspanien stehen knapp 800 Bäume, die ich mit Familie und Freunden kultiviere.

Und meine Arbeit für die DAK ist alles andere als ein Hobby. Wobei, Spass und Herzblut habe ich an der DAK auch! Denn die DAK ist
der
Schlüssel zur Digitalisierung des Schienengüterverkehrs. Mit unseren Versuchsreihen und Testverfahren tragen wir dazu bei, die Branche schneller, effizienter und sicherer zu machen. Dabei sehe ich hier nicht nur einzelne Projekte, sondern die Chance, die Zukunft des Schienengüterverkehrs insgesamt mitzugestalten – für Kupplungshersteller, Lok- und Waggonvermieter sowie EVU und ECM.

Die DAK ist ein Anwendungsgebiet, bei dem wir unsere Expertise in der Softwaresystem-Entwicklung und der Kommunikationstechnologie einbringen können – zum Beispiel bei der Implementierung von Zugkommunikation.

In Zeitungsartikeln geht es bei der DAK häufig um die Finanzierung. Bei Dir geht es um Technik – welche technischen Fragen der DAK beschäftigen Euch?

Finanzierung ist klar ein wichtiges Thema. Wir von
aicorn
konzentrieren uns aber darauf, worin wir Experten sind. Auf die Technik. Das bildet für mich die Basis für alles Weitere. Die Technik – egal ob analog oder digital – muss robust und zuverlässig funktionieren.

Aktuell konzentrieren wir uns auf die Entwicklung der DACCU – dem Gehirn der Kupplung. Die DACCU ist nicht nur ein Steuergerät, sondern das intelligente Bindeglied zwischen der mechanischen Kupplung und den anderen digitalen Systemen auf dem Zug. Die Technologie an sich ist nicht neu. Viele dieser Systeme und Steuerungsansätze kennen wir aus dem Personenverkehr, wo sie seit mehr als zehn Jahren erfolgreich im Einsatz sind.  Der Unterschied? Nun müssen diese Technologien an die harten Einsatzbedingungen des Schienengüterverkehrs angepasst werden. Extreme Temperaturschwankungen, hohe mechanische Belastungen und die Notwendigkeit, unter diesen Bedingungen präzise und stabil zu arbeiten, sind zentrale Herausforderungen.

Robustheit und Zuverlässigkeit sind zentrale Anforderungen. Was passiert z.B. bei kurzzeitigem Ausfall von Sensoren, kurzzeitigem Spannungseinbruch, Unterspannung, Überspannung, starken Schockbelastungen etc. Das System muss immer noch funktionieren oder zumindest in einen sicheren Zustand übergehen. Um all dies zu testen, verwenden wir zwei Testmethoden: erstens direkt auf dem Zug und zweitens im Labor. Der Vorteil des Tests auf dem Zug ist der reale mechanische Einfluss, der im Labor kaum nachgestellt werden kann. Dafür ist das Labor wesentlich effizienter, um die oben beschriebenen Szenarien zu testen (z.B. wie gesagt: Sensor fällt kurz aus). Vieles davon kann im Vorfeld automatisiert getestet werden. Im Labor testen wir in Dauerschleifen Entkopplungsvorgänge mit veränderten Parametersätzen (also mit Störung, ohne Störung usw.). Letztendlich ist das Labor der erste Validierungsschritt, um die Funktionen nachzuweisen.

Gibt es noch weitere technische Klärungsbedarfe – wer kümmert sich um diese/ wer ist eigentlich der Auftraggeber für Eure Testreihen?

30 Jahre alten Lokomotiven mit der DAK nachzurüsten und sie zuverlässig arbeiten zu lassen, ist eine große Herausforderung. Eine bezahlbare und leicht integrierbare Lösung für die Lokomotiven zu finden, ist technisch alles andere als trivial. Und ohne Loks kein Güterverkehr.

Was das Testen betrifft, so haben verschiedene Auftraggeber ein Interesse daran, Komponenten und Software schnell und mit höchster Präzision zu testen. Für
Dellner
– einer der größten Hersteller von Kupplungen – ist entscheidend, seine Produkte durch gründliche Tests zu verbessern und damit ein hochwertiges Gesamtsystem anbieten zu können. Die
Deutsche Bahn
legt Wert auf effiziente und kostengünstige Testverfahren, um zeitnah valide Ergebnisse zu erhalten.
Analog Devices
wiederum muss sicherstellen, dass ihre Mikrochips den strengen Anforderungen der DAK entsprechen, was präzise und umfangreiche Tests voraussetzt. 

Gleichzeitig investieren wir bei
aicorn
selbst in diese Entwicklungen. Denn wir glauben an das Potenzial der DAK. Das gibt uns die Chance, ein richtig gutes Steuergerät als Schlüsselkomponente zu positionieren – perfekt integrierbar in bestehende mechanische Kupplungen.

Was findet Ihr bei Euren Testreihen konkret heraus?

Unsere Tests liefern entscheidende Erkenntnisse in Bezug auf "Safety" und "Reliability". Ein zentraler Aspekt ist ,…


+++  dies lesen nur Mitglieder der

Liga der AVV Experten

Was für Schlüsse nimmst Du aus Euren Testreihen sonst noch mit für die anstehende DAK Migration – was möchtest Du unseren Lesern mitgeben?

MACHEN ist wie WOLLEN, nur krasser! Denn eigentlich ist vieles schon da. Dazu müssen wir jetzt testen, testen und nochmals testen. Und in kurzen intensiven Entwicklungs-Sprints arbeiten. Also Testen – Lernen – Entwickeln – Testen usw…. Theoretische Pläne reichen nicht aus – die Technik muss im realen Betrieb erprobt werden. 

Die Industrieautomation und der Personenverkehr bieten uns erprobte Lösungen, die wir übertragen können. Die Entwicklung des Zentralen Steuergerätes (ZSG) für den ICE war beispielsweise um ein Vielfaches komplexer
als die Entwicklung der DAK
. Was es bei der DAK schwierig macht, ist…


+++  dies lesen nur Mitglieder der

Liga der AVV Experten

Deshalb unsere These:
Die robusteste und kosteneffizienteste Lösung, die die absolute Minimalanforderung erfüllt, wird sich im ersten Schritt durchsetzen.
Diese Lösung kann ich dann später stückweise weiterentwickeln (Stichwort: Produktgenerationen). Denn Minimalismus bedeutet nicht Verzicht auf Qualität, sondern Fokussierung auf das Wesentliche – und damit die Möglichkeit, schneller erste Fakten zu schaffen. Wer jetzt testet, kann schneller lernen und verbessern. Gerade bei einem so komplexen System wird nicht die erste Version das gesamte Funktionsspektrum abdecken können. Der Fokus muss darauf liegen,
erst den ersten Schritt zu gehen – und dann die Evolution stattfinden zu lassen.
Oder würde jemand beim Hausbau mit dem Dach und den automatischen Jalousien beginnen, bevor das Fundament steht?

Thilo ich danke Dir für diesen Einblick in die technische Dimension der DAK! 

­

Was tun, wenn Zweifel an der Fachkenntnis der ECM bestehen?

Welches Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) kennt das nicht? Es setzt einen Güterwagen mit Defekt oder Schaden aus. Das EVU meldet den Schaden unverzüglich dem Halter – so wie es die AVV-Vorgaben verlangen. Der Halter wiederum gibt diese Info an die ECM-Stelle weiter, die für die Instandhaltung zuständig ist. Und genau diese ECM-Stelle sollte dann eigentlich aktiv werden und das EVU bei der Schadensbehebung unterstützen.

Aber was, wenn sich die ECM-Stelle einfach nicht meldet?

Wenn es sich um einen Transport handelt, der dem AVV unterliegt, gibt es drei Szenarien:

1. Ist der Schaden (Wagen nicht lauffähig) größer als 850 Euro, wird er nach Artikel 19.1 behandelt. Reagiert die ECM-Stelle nicht, darf das EVU die Reparatur auch ohne deren Rückmeldung veranlassen.

2. Liegt der Schaden (Wagen nicht verwendungsfähig) unter 850 Euro, gilt Artikel 19.3 Absatz 1. Auch hier kann das EVU selbst entscheiden und die Wiederherstellung der Verwendungsfähigkeit ohne Rückmeldung der ECM beauftragen.

3. Falls der Schaden ebenfalls unter 850 Euro liegt und es eine Vereinbarung zwischen Halter und EVU gibt, dann regelt Artikel 19.3 Absatz 2 das Ganze. Das EVU kann dann – im Rahmen der Vereinbarung – die Reparaturen ohne Rücksprache mit der ECM-Stelle durchführen.

Fazit: in diesen drei Fällen hat das EVU keine Nachteile, wenn die ECM-Stelle schweigt. Und wenn es eine Vereinbarung gibt, sind mögliche Probleme ohnehin von vornherein ausgeschlossen.


Und was gilt, wenn sich die ECM-Stelle doch meldet? – Sind wir dann noch im AVV oder gilt dann ECM? 


+++  dies lesen nur Mitglieder der

Liga der AVV Experten

Wir verlassen den AVV auch immer dann, wenn die Werkstatt bei der Eingangsprüfung neben den im Schadensprotokoll gemeldeten Schäden weitere Mängel am Wagen feststellt. Bei diesen zusätzlichen Mängeln fehlt die im AVV festgelegte eindeutige Kausalkette zwischen Schadcode X (aus Anlage 9) und Arbeitsmodul Y (aus Anlage 10). Daher muss bei diesen zusätzlichen Mängeln immer die ECM-Stelle Stellung nehmen und der Werkstatt sagen, was zu tun ist. Und dieser Auftrag erfolgt außerhalb des AVV. (Hier gibt es noch einen interessanten Nebenaspekt. Es kann vorkommen, dass die von der ECM beauftragten zusätzlichen Reparaturarbeiten am Ende dem EVU in Rechnung gestellt werden und das EVU sich weigert, diese zu bezahlen. Dieser Fall wäre einen eigenen Beitrag wert und soll hier nicht vertieft werden).  


Was tun, wenn das EVU Zweifel an der technisch-fachlichen Kompetenz der ECM-Stelle hat?

Wenn keine Einigung mit der ECM-Stelle und eventuell auch mit dem Halter möglich ist, stellt sich die Frage: Was kann das EVU tun, um sich gegen fragwürdige Entscheidungen der ECM-Stelle zu wehren?

Der AVV selbst regelt das nicht ausdrücklich. Aber die ECM-Verordnung bietet Möglichkeiten:

  • Artikel 8 und Anhang I, Punkt 8 der ECM Verordnung befassen sich mit dem Thema Beschwerden / Möglichkeiten des Umgangs mit ECM bei Zweifeln an deren technisch fachlicher Kompetenz.


+++  dies lesen nur Mitglieder der

Liga der AVV Experten

Mein Fazit

EVU, ECM und Eisenbahninfrastrukturunternehmen tragen gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit auf der Schiene. Damit es nicht zu Betriebsstörungen kommt, muss man frühzeitig eingreifen, wenn Zweifel an der Kompetenz einer ECM-Stelle aufkommen. Welche Maßnahmen dann konkret ergriffen werden, liegt im Ermessen der Sicherheitsmanagementsystem-Verantwortlichen (SMS-V) des EVU.

Wichtig ist, dass die Zertifizierungsstellen regelmäßig – mindestens einmal jährlich – Besichtigungen vor Ort durchführen, um sicherzustellen, dass die ECM-Stellen ihre Aufgaben korrekt ausführen. Die Art der Überwachungstätigkeiten und die zu besichtigenden Standorte sind so auszuwählen, dass die fortdauernde Erfüllung der Anforderungen insgesamt gewährleistet ist und eine ausgewogene geografische und funktionale Verteilung besteht. Bei der Auswahl werden frühere Überwachungstätigkeiten in Bezug auf die zu überwachende für die Instandhaltung zuständige Stelle berücksichtigt

Falls die Zertifizierungsstelle dabei feststellt, dass eine ECM nicht mehr alle Anforderungen erfüllt, kann sie Maßnahmen wie einen Abhilfeplan, Einschränkungen, Aussetzungen oder den Entzug der Zertifizierung einleiten. 

Letztlich geht es darum, eine lückenlose Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu gewährleisten – und das gelingt nur, wenn alle Beteiligten ihren Job richtig machen.

+++

Liebe Leser, für Kommentare, Rückfragen oder Gegenreden erreichen Sie unseren Autor Dr. Axel Marquardt unter
Marquardt@BahnVerstand.ch

­

Veranstaltungshinweis

Fachtagung Eisenbahnsicherheit am 2. April 2025 in Basel

SMS-Verantwortliche aufgepasst! 

am 2. April 2025 wird BahnVerstands "Schweizer Fachtagung für Eisenbahnsicherheit" einen Einblick geben in
best-practice beim Aufbau und Betreiben von Sicherheitsmanagement Systemen.
Wir richten uns an SMS- Verantwortliche aus der Schweiz und aus Europa. Das Oberthema der Tagung lautet in diesem Jahr „How to SMS?!“ – Hier geht es zum

Programm

Ideengeber für die zweite Auflage unserer Fachtagung in Basel ist unter anderem das Schweizer BAV, das im Rahmen seiner Aufsichts-Tätigkeit grosse Unterschiede in der Herangehensweise und in der Qualität der von ihr auditierten SMS feststellt. Wir erwarten von der Tagung einen Anstoss zum gegenseitigen Lernen der Bahnen beim Aufbau und Anwenden des Sicherheitsmanagement-Systems – SMS. Wir möchten Best Practice-Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen präsentieren und die Vernetzung der SMS-Verantwortlichen fördern. An meine Leser, die in AVV-Güterbahnen tätig sind –
bitte leiten Sie diesen Veranstaltungshinweis an ihren SMS-Verantwortlichen weiter. 

Die Tagungssprache ist Deutsch. Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus. Hier gibt es
weitere Informationen und die Anmeldeseite


Hier den Kalendereintrag für die Schweizer Fachtagung Eisenbahnsicherheit am 2. April 2025 im Basler Volkshaus herunterladen
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Auch das noch

Was macht Bürohund Bonnie?

Da mich eine Leserfrage erreicht hat, kommt hier ein Lebenszeichen: Ja, Bürohund Bonnie gibt es noch – und ja, sie nimmt ihre Rolle als Maskottchen von BahnVerstand sehr ernst. Ihr Einsatz? Stundenlanger Schönheitsschlaf in der Bürohundebox. Ein schöner Nebeneffekt: Ihre Tiefenentspannung überträgt sich unweigerlich auf mich. (Die Hundhalter unter Ihnen wissen, wie das geht). Falls sich jemand fragt, warum ich oft entspannt wirke – hier ist des Rätsels Lösung! 

AVV-Newsletter

ISSN 3042-464X

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Christoph Gabrisch

BahnVerstand GmbH

Engelbergstrasse 24, 4600 Olten 

info@bahnverstand.ch

Handelsregisteramt des Kantons Solothurn | CHE-260.248.148

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