Guten Morgen Tina Nuebling,
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"This is your moment" -
sagte die IOC Präsidentin
Kirsty Coventry
bei der Eröffnung der olympischen Winterspiele 2026 den im Stadion versammelten Athleten. Ihr seid die besten Sportler der Welt, seid jetzt zusammengekommen zum fairen Wettkampf. Darauf habt Ihr Euch lange vorbereitet, viel trainiert und vieles entbehrt. Alles für diesen Wettkampf, jetzt ist Euer Moment!
Wow - selbst als Nicht-Athlet vor dem Fernseher bekam ich beim Zuhören Gänsehaut.
Als
AVV-Experten
bekommen wir erhebende Worte wie diese nicht oft zu hören. Schade eigentlich, denn auch wir würden locker ein Stadion füllen. Und auch wir wollen täglich unser Bestes geben im Miteinander von Bahnen, Haltern und Werkstätten. Also an alle AVV-Experten da draussen:
Ihr leistet Grosses
- Ihr bewältigt eine komplizierte Materie - auf diese Leistung könnt Ihr stolz sein!
Der AVV entwickelt sich laufend weiter und wird dadurch nur selten einfacher. Was für ein Glück, gibt es diesen Newsletter. Er unterstützt AVV-Experten bei ihrem täglichen Training. In dieser Ausgabe tut er das mit folgenden Themen:
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Wie geht man korrekt vor, wenn die Werkstatt während der AVV-Reparatur einen "ECM-Schaden" entdeckt?
Im
kniffligen AVV-Fall
Februar 2026
an diesem Donnerstag stellen wir uns dem "Endgegner" in Sachen korrekte Arbeitsabläufe: dem Nebeneinander von AVV- und ECM Prozessen in der Werkstatt. Wie ist vorzugehen, wenn während der AVV-Reparatur ein Altschaden am Wagen erkannt wird, der auch repariert werden soll? Wie laufen jetzt Beauftragung, Abwicklung, Betriebsfreigabe, Wiederinbetriebnahme und Rechnungsstellung? Wer diese Prozesse beherrscht, dem ist ein AVV-Medaillenplatz sicher…
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Neue Wege in der Haftung für Schäden durch Güterwagen bei SBB Cargo Schweiz – Interview mit Vertriebschef Firat Günes
Aufregung an Heiligabend: Der VPI informierte seine Mitglieder sozusagen mit Eilpost über eine Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SBB Cargo Schweiz für 2026. Darin geht es um ein mögliches Weiterwälzen der Haftung für Schäden durch Güterwagen an Transportkunden. Oha - wieder ein Alleingang aus der Schweiz, der den AVV ins Wanken bringt? BahnVerstand hat sich bei SBB Cargo Schweiz nach den Hintergründen erkundigt. Eine kuriose Erkenntnis aus dem Interview: Die kritisierte Textpassage steht so schon seit 2016 in den AGB von SBB Cargo Schweiz. Das ganze Interview lesen
die
Premiumleser
.
Und gerne höre ich anschliessend von Ihnen, ob Sie dieses Vorgehen überzeugend finden.
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Werkstattwissen - einfach erklärt:
In unserer neuen Artikelserie informiert
Tino Handrischeck von ITL aus Pirna
über ein neues Modell eines Taschenwagens mit einer ungewöhnlichen
Handbremse
, die sich im Eisenbahnbetrieb
leicht fehlbedienen
lässt. Auch Leser der Gratisausgabe können diesen bemerkenswerten Beitrag – ausnahmsweise – ungekürzt lesen.
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Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand:
Sie haben die Wahl: Wollen Sie lieber eine AVV-Schulung oder eine AVV-Organisationsberatung oder vielleicht doch am besten beides ? Ich helfe Ihnen bei der Entscheidung.
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Save the date - Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Zwei Schwerpunkte diesmal: Operative Umsetzung von "ECM im AVV" und die Frage nach einer künftigen AVV-Organisation, mit der auch die vielen Unterzeichner einbezogen werden können, die heute durch keinen der drei AVV-Verbände repräsentiert werden.
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Gefährdungsbeurteilung der Änderung "ECM im AVV"
Das gemeinsame AVV-Komitee hatte im Herbst 2025 von der Arbeitsgruppe "ECM im AVV" eine Gefährdungsbeurteilung der geplanten Änderungen erbeten. Wir haben
D
r.
Axel Marquardt
gefragt, wie er diese Aufgabe gemeinsam mit einem Team von Fachexperten der drei AVV-Verbände angegangen ist.
Nur für Premiumleser.
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Für den Bezug der ungekürzten Premiumausgabe gibt es zwei Abonnement-Modelle. Welches Modell ist für Sie das Richtige?
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das Abonnement "Runde der AVV-Quartalsleser" Es umfasst den Bezug der Premiumausgabe des AVV-Newsletters, sonst nichts. Es kostet 145 CHF netto pro Quartal ODER
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das Abonnement "Liga der AVV-Experten", das neben der Premiumausgabe weitere Leistungen enthält, wie z.B. einen Rabatt auf Schulungen und Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand.
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
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Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Kniffliger AVV-Fall Februar 2026
Das Nebeneinander von AVV-Reparatur und ECM-Reparatur in der Werkstatt
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Im Februar haben wir es mit einem konstruierten Praxisfall zu tun. Er beginnt mit dem Aussetzen eines Wagens durch den Wagenmeister. Das verwendende EVU überführt den Wagen anschliessend zu einer Werkstatt, damit diese ihn auffähig macht. Im Zuge der AVV-Arbeiten entdeckt die Werkstatt einen weiteren (Alt-)Schaden, der mit dem Aussetzgrund nichts zu tun hat.
Wie wickelt man eine solche zusätzliche ECM-Reparatur zusätzlich zur AVV-Reparatur in der Werkstattpraxis sauber ab?
Welche Aufträge und Rückmeldungen laufen nun – und über welche Informationskanäle? Auf welcher Instandhaltungsgrundlage arbeitet die Werkstatt – und wie erfolgen jetzt Betriebsfreigabe und Wiederinbetriebnahme? Und nicht zuletzt: Wie kommt die Werkstatt jetzt an ihr Geld?
Im Mittelpunkt steht diesmal weniger die juristische Anspruchslage zwischen AVV-Parteien,
sondern die prozessual korrekte, also AVV-konforme Abwicklung in der Werkstatt
. Wir meinen, die Kenntnis dieser Abwicklung ist
lehrreich für alle Beteiligten
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Hinweis: An der Online Diskussion "der knifflige AVV-Fall des Monats" können Sie sich auch als
Leser der Gratisausgabe
einwählen. Sie finden den Einwahl-Link oben im Vorprotokoll. Zum Anzeigen einfach den blauen Button klicken.
Die Teilnahme am kniffligen AVV-Fall ist kostenlos.
Der Nutzen ist unbezahlbar.
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Protokoll vom Januar 2026-Fall - eine Korrektur
Dem wachsamen Auge von
Dr. Frank Wilting
ist im Protokoll vom Januar-Fall ein Fehler aufgefallen. Hinter dem nächsten blauen Button finden Sie die korrigierte Fassung. Um was geht es? Statt von "…
im Gewahrsam
entstandene…,
heisst es nun korrekt "
für im Gewahrsam des EVU festgestellte Schäden".
Nur Premiumleser erhalten Zugriff auf die Ergebnisprotokolle
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Neue Wege in der Haftung für Schäden durch Güterwagen – Die AGB der SBB Cargo Schweiz AG
Interview mit Firat Günes, SBB Cargo Schweiz
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Firat Günes, Leiter Vertrieb SBB Cargo Schweiz und Verwaltungsratspräsident ChemOil Logistics AG
© SBB CFF FFS
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Der deutsche Wagenhalterverband
VPI
informierte seine Mitglieder noch am 24. Dezember 2025 über die ab 1. Januar 2026 geltenden „Verwendungsbestimmungen Güterwagen fremder Halter“ von SBB Cargo Schweiz. Seine AGB ermöglichen es SBB Cargo, die Haftung für Unfallschäden durch Güterwagen – auch bei verdeckten Mängeln – auf den Transportkunden zu verlagern, der den Wagen angemietet hat. Der VPI sah darin eine grundlegende und erhebliche Verschlechterung der Rechtslage für Kunden und Wagenhalter. Der Verband zeigte sich sehr besorgt.
Entsprechend groß war die Unruhe im Markt. "Was ist da wieder los in der Schweiz?!" fragten sich viele. Mitte Januar reagierte SBB Cargo und nahm gegenüber ihren Kunden schriftlich Stellung zu den Vorwürfen. Dabei zeigt sich: Die beanstandete Passage ist bereits seit 2016 Bestandteil der AGB von SBB Cargo!
Der AVV-Newsletter von BahnVerstand wollte besser verstehen, was genau hinter dieser Aufregung steht und bat
Firat Günes, Leiter Vertrieb SBB Cargo Schweiz
um ein Interview.
BahnVerstand: Firat, Ihr nehmt in Eurem Kundenschreiben vom 14. Januar 2026 Stellung zu einer Passage in euren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, die bereits seit 2016 gilt. Was war der Anlass, diese Passage nach zehn Jahren nochmals öffentlich zu erläutern und einzuordnen?
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Leser der Premiumausgabe
erfahren an dieser Stelle,
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Warum SBB Cargo Schweiz die Haftungs-Passage schon 2016 in ihre AGB für Transportkunden aufgenommen hat
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Welche Bedeutung diese Passage in der Praxis angenommen hat
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warum SBB Cargo in den bestehenden Haftungsregeln auch ein Sicherheitsrisiko sieht
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welche Erwartungen SBB Cargo an den laufenden politischen Prozess zum Thema Haftungsrecht hat -
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Werkstattwissen - einfach erklärt
Augen auf beim Wagenkauf:
Taschenwagen mit ungewöhnlicher Handbremse
von Tino Handrischek, ITL Pirna
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Tino Handrischeck
leitet die Wagenwerkstatt der ITL Eisenbahngesellschaft in Pirna und ist zugleich Schadwagenbeauftragter der ITL. In unserer Artikelserie "Werkstattwissen - einfach erklärt" gibt er einen Einblick in seinen grossen Erfahrungsschatz. Heute berichtet er über eine ungewöhnlich konstruierte Handbremse an einem Neubauwagen, die schon bei der Auslieferungsfahrt Probleme gemacht hat.
Ein EVU hat unserer Werkstatt einen neu gebauten Doppel-Taschenwagen des Typs Sdggmrs zugeführt. Der Wagen befand sich auf der Überführung vom Hersteller zum Halter und wurde dabei auf einer Laufflächenortungsanlage zwischen Děčín und Pirna auffällig.
Nachfolgend ein Bild des betroffenen Wagens.
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Was für ein Schaden wurde festgestellt?
Wir fanden an einem Radsatz am mittleren Drehgestell eine Flachstelle von ca.12 cm Länge. Bei der Bremsprüfung nach UIC543-1 wurden keine Beanstandungen festgestellt. Bremsanlage in Ordnung.
Kompliziert konstruierte Bremsanlage
Das Drehgestell hat keine Kompaktbremse, wie sie heute oft verwendet wird, sondern eine eher sehr kompliziert und wartungsaufwendige Bremsanlage.
Im Drehgestell sind ein Bremszylinder, ein Bremsgestängesteller und eine Vielzahl von Bremshebelverbindern verbaut (siehe das folgende Bild).
Auch der Aufbau der integrierten Handbremse ist konstruktiv aufwändig. Die Bedienung erfolgt über ein am Drehgestell angebrachtes Handrad. Von dort wird die Kraft über einen Seilzug mit zwei Umlenk-Rollen bis zum Bremszylinder übertragen.
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Warum war nur ein Radsatz betroffen?
Der Hersteller des Neubauwagens sendete auf Anfrage das Messblatt für die Bremse. Daraus wurde ersichtlich, dass bei dieser Handbremse maximal 25 (!) Umdrehungen vorgesehen sind für das vollständige Lösen oder das vollständige Anziehen. Dieser Wert ist im Bahnbetrieb ungewöhnlich hoch und "aus Erfahrung" können viele Prüfer Wagen bei diesem Wagen zu wenige Umdrehungen vornehmen.
Hinweis: Die tatsächliche Anzahl erforderliche Umdrehungen hängt ab von der Dicke der Bremssohle, vom sogenannten Klotz-Spiel. Durch die normale Abnutzung im Betrieb wird die Bremssohle nach und nach dünner, das Klotzspiel wird grösser. Aber die Anzahl von maximal 25 Umdrehungen (bei hohem Klotzspiel) ist trotzdem sehr hoch und im Bahnbetrieb eher ungewöhnlich hoch.
Wir haben in der Werkstatt die Handbremse getestet und festgestellt, dass nach ca. 13 Umdrehungen ein Radsatz vollständig gelöst, der andere aber noch fest war!
Hinzu kommt: das Handbremsrad, das ungewöhnlich viele Umdrehungen erfordert, ist ungewöhnlich schwer zugänglich! Der Übergangstritt am Wagenkasten ist genau davor angebracht und bei der Bedienung des Handbremsrades muss man durch den Tritt greifen.
Siehe Detailansicht des Handbremsrades
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Zum Schluss ein Vorschlag
Die Konstruktion dieses Wagens macht es leicht, den Wagen wegen nicht ausreichend gelöster Handbremse zu beschädigen.
Wir schlagen vor:
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bei der Auftragsvergabe für neue Güterwagen sollten auch die Techniker oder Bediener
mit einbezogen werden. Hätte man z.B. das Drehgestell mit integrierter Handbremse am Wagenende (DG1 oder DG3) eingebaut, wäre der Schaden in unserem Fall vermutlich vermeidbar gewesen.
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Da wir uns auch stetig mit der Verbesserung von Prozessen und Sicherheit beschäftigen – hier ein Vorschlag, um Fehlbedienungen im Betrieb zu vermeiden:
Die max. Anzahl Umdrehungen zum Lösen / Anlegen sollten mit einer Anschrift am Handbremsrad angeben sein.
Schreiben Sie mir, welche Erfahrungen Sie im Thema Handbremsen machen und was Sie von unseren Vorschlägen halten unter "
Werkstattwissen@bahnverstand.ch
". Autor:
Tino Handrischek
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In eigener Sache – Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand
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BahnVerstand
unterstützt Güterbahnen und Wagenhalter mit praxisnahen Schulungen und individueller Beratung rund um den AVV. Egal, ob Sie Ihr Team auf denselben Wissensstand bringen wollen oder die Fitness Ihrer AVV-Organisation verbessern wollen: Bei den Angeboten von BahnVerstand weiss danach jeder, was zu tun ist.
AVV-Schulungen genau passend zu Ihrer Situation
Sie möchten, dass alle beteiligten Kollegen in Ihrem Unternehmen den AVV wirklich verstehen? Das bekommen Sie mit einer
AVV-
Schulung
von BahnVerstand. Sie suchen eine AVV-Schulung, bei der,
- Auch die Nicht-Juristen im Team verstehen, worauf es ankommt?
- wirklich alle Fragen Ihres Teams aus der AVV-Praxis beantworten werden?
- bei der Sie am Ende unterscheiden können, welche Kostenforderungen berechtigt sind und welche nicht?
Dann sprechen Sie mich an
. Ich mache die Schulungen Inhouse bei Ihnen oder Online – wie es für Sie besser passt. Die Schulungen halte ich auf Deutsch oder Englisch. Nach der Schulung sind alle Kollegen auf dem selben Wissensstand, wissen, was im AVV-Prozess wann zu tun ist.
Mit Schulungsnachweis.
Organisation der AVV-Aufgaben
In Sachen
AVV-Organisation
sind Sie vielleicht gerade nicht sicher:
- ob die AVV-Zuständigkeiten klar geregelt sind,
- ob durch Personalwechsel Lücken entstanden sind, oder
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ob Ihr Haus vorbereitet ist für die AVV-Änderungen seit Anfang 2026?
Dann sprechen Sie mich an. Ich weiss aus eigener Erfahrung, worauf es bei der AVV-Organisation ankommt, welche Rollen und Aufgaben es gibt und wie dies geschickt organisiert werden kann. Am Ende der AVV-Beratungen wissen alle Beteiligten, welche Rolle und Aufgaben sie im AVV-Prozess haben.
Klicken Sie auf den Button
und schreiben Sie mir kurz, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Ich melde mich mit einem Vorschlag, der passt.
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Jetzt Termin im Kalender sichern!
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Experten-Gespräch in Basel im September 2025 ©BahnVerstand
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Was war das bitte für ein Jahreswechsel für die AVV-Unterzeichner?!
Die neue AVV-Version trat am 1.1.2026 mit weitreichenden Änderungen in Kraft, gerade mal drei Wochen, nachdem der Änderungsantrag "ECM im AVV" mit hauchdünnem Ergebnis angenommen wurde; unerwartet viele AVV-Unterzeichner hatten sich gegen diesen Antrag ausgesprochen.
AVV-Experten – Wir müssen reden!
Der
Basler Tag der AVV-Praxis
bietet sich hierfür besonders an. Am Donnerstag,
10. September 2026
diskutieren wir zwei Themenblöcke:
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W
ie setzen wir die Vertragsänderungen 2026 in der Praxis um?
Was müssen Güterbahnen, Werkstätten und Wagenhalter jetzt tun? Wie setzen sie die neuen vertraglichen Informationspflichten um; Was wünschen sie sich an praktischer Unterstützung?
-
Wie kann die AVV-Governance reformiert werden?
Die AVV-Verwaltung passt nicht mehr recht in unsere Zeit; zu viele AVV-Unterzeichner, vor allem Güterbahnen, werden von den AVV-Verbänden ERFA, UIC und UIP nicht repräsentiert. Wie können alle Unterzeichner besser eingebunden werden in die Weiterentwicklung des Vertrags? Welche Ansätze für eine neue AVV-Governance liegen bereits auf dem Tisch?
Die Veranstaltung richtet sich an AVV-Experten von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten, die sich für ein funktionierendes Miteinander im Sektor einsetzen. Neben Fachvorträgen nehmen wir uns Zeit für Kleingruppendiskussionen.
Der Austausch eröffnet Ihnen neue Perspektiven für die Praxis. Und manchmal ist es auch schön, wenn Sie im Gespräch feststellen: Das Meiste machen wir bereits richtig!
Sie bekommen beim
Basler Tag der AVV-Praxis
neben wertvollen Impulsen Gelegenheit, sich mit AVV-Experten aus der Branche persönlich zu vernetzen. Für die sechste Auflage unserer Fachtagung rechnen wir mit rund 60 Teilnehmern.
Save-the-date für Basel:
Klicken auf den blauen Button
unten öffnet den Kalendereintrag. Diesen laden Sie herunter und speichern ihn in Ihrem Kalender. Im Juni 2026 will ich Sie über das Tagungs-Programm informieren.
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Basler Tag der AVV-Praxis 2026
Ort: Volkshaus Basel, Rebgasse 12-14, 4051 Basel (Nähe Claraplatz / Messe)
Wann: Donnerstag, 10. September 2026, 8:30 bis 16:30 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 450 CHF zzgl. 8.1 % MwSt.
Veranstalter: BahnVerstand
Nachweise: Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus.
Mehr Informationen und zur Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
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AVV-Änderung „ECM im AVV“ – So lief die Gefährdungsbeurteilung ab
Interview mit Dr. Axel Marquardt
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Dr. Axel Marquardt beim Oltner Fachaustausch ECM-Praxis am 4. Februar 2026 ©BahnVerstand
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Der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene AVV-Änderungsantrag "
ECM im AVV
" ist besonders, da er nach langen Jahren wieder mal den Hauptvertragstext geändert hat. Die international besetzte Arbeitsgruppe "ECM im AVV" unter Leitung von
Christian Kühnast
(DB Cargo) war sich der besonderen Tragweite bewusst und unterwarf den geeinigten Änderungsvorschlag abschliessend einer Gefährdungsbeurteilung. Eine Unterarbeitsgruppe unter Leitung von
Dr. Axel Marquardt
hat diese Bewertung nach den Vorgaben der "Common Safety Methods"-Verordnung vorgenommen. Ergebnis "ECM im AVV" ist nicht sicherheitsrelevant. Wie es zu diesem Ergebnis kam, berichtet
Dr.
Axel Marquardt
im Interview.
BahnVerstand: Axel, Du hast im Herbst 2025 im Auftrag des Gemeinsamen AVV-Komitees eine Risikobewertung zum AVV-Änderungsantrag „ECM im AVV" durchgeführt. Wie kam es dazu, dass Du mit dieser Aufgabe betraut wurdest?
Ich habe über mehr als 10 Jahre als Vertreter der ERFA aktiv an der Weiterentwicklung des AVV-Vertrags mitgewirkt. Für die zum 01.01.2026 in Kraft getretenen, umfangreichen Änderungen "ECM im AVV" wurde bereits 2021 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der ich mitgearbeitet habe. Ein Aspekt des Arbeitsprogramms war eine Risikobetrachtung der Änderungen nach Abschluss sämtlicher Änderungsarbeiten. Das Durchführen der Risikobetrachtung war damals mir übertragen worden und sollte spätestens 2024 – dem Jahr meines Ausscheidens aus dem aktiven Dienst – abgeschlossen sein. Da die inhaltliche Bearbeitung der Änderungen jedoch erst im Jahr 2025 abgeschlossen wurde, stand ich nicht mehr „automatisch“ zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgte dann zum einen aufgrund meines langjährigen Mitwirkens in der Arbeitsgruppe, zum anderen auf Empfehlung der Teilnehmer der Arbeitsgruppe. Für das dabei entgegengebrachte Vertrauen danke ich ausdrücklich!
Wieso war es überhaupt erforderlich, eine Risikobewertung der geplanten AVV-Änderungen vorzunehmen?
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Leser der Premiumausgabe
erfahren an dieser Stelle,
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Warum eine Gefährdungsbeurteilung überhaupt als erforderlich gesehen wurde.
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Mit welcher Methodik die Fachgruppe gearbeitet hat - und warum.
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Was Dr. Axel Marquardt im Zuge der Risikobewertung am meisten überrascht hatte.
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Welchen Tipp er für künftige Beurteilungen gibt.
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Auch das noch
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Da ich zuletzt gefragt wurde: Ja, Bürohund
Bonnie
geht es gut. Auf dem Bild sieht man sie bei einem Wochenendausflug in den
Vogesen
, zu dem sie uns im Januar überredet hatte.
Was mich dort übrigens überrascht hat: Die
jungen Elsässer sprechen kaum noch Deutsch
. Das ist wirklich anders als noch in den 1990er-Jahren. Damals sind wir von Freiburg regelmässig auf die andere Rheinseite gefahren und kamen mit Deutsch gut durch in den Ferme-Auberges, beim Einkaufen oder im Restaurant. Also auch hier:
Ce n'est plus comme avant…
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Sie haben diese E-Mail an tina.nuebling@bahnverstand.ch erhalten, weil Sie sich für den Newsletter angemeldet haben. Sie können ihn hier
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