Gratisausgabe vom 16. September 2025









Gratisausgabe vom 16. September 2025 für Tina Nuebling


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Gratisausgabe vom 16. September 2025

Guten Morgen Tina Nuebling, 

Der 11. September scheint historische Wendepunkte anzuziehen. Für den Schienengüterverkehr markiert nun auch der 11. September 2025 eine
Zeitenwende
: Das „Davor“ unterscheidet sich deutlich vom „Danach“. 

In dieser Ausgabe informiere ich Sie: 

  1. über die
    BAV-Verfügung vom 11. September 2025
    , die darauf abzielt, das Risiko von Radbrüchen im Schienengüterverkehr weiter zu senken

    sowie über die ersten – gemischten – Reaktionen aus dem Sektor; Güterbahnen sehen den Vorteil eines sinkenden Unfallrisikos. Haltervertreter hingegen kritisieren die einseitige Belastung der Halter, einen kontraproduktiven nationalen Alleingang der Schweiz und letztlich negative Folgen für den Schienengüterverkehr in Europa.
  2. Die Teilnehmer am
    Basler Tag der AVV-Praxis
    konnten sich reichlich mit Informationen eindecken. Sie profitierten nicht zuletzt auch von
    Roger Schüpfers
    Einordnung zu den Hintergründen der BAV-Verfügung und von seinen Antworten auf erste Rückfragen. Wir haben eine tagesaktuelle thematische Punktlandung erlebt! 
  3. Die nächste Ausgabe vom
    kniffligen AVV-Fall des Monats
    steht am 18. September 2025 an;
    Wagenmeister von EVU 2 entfernt einen Wagenzettel von EVU 1
    . Diskutieren Sie mit. Und bitte weitersagen:
    Alle Leser
    sind zum kniffligen Fall eingeladen, auch Sie, lieber Leser der Gratisausgabe.
  4. Neu im Angebot: die "
    Runde der AVV-Quartalsleser".
    Das Kauf-Angebot

    enthält ausschliesslich den Zugang zur ungekürzten Premiumausgabe des AVV-Newsletters und kann quartalsweise gekündigt werden. Es versteht sich als Einstiegsangebot unter der "
    Liga der AVV-Experten
    ".


Hinweis: Sie lesen die inhaltlich gekürzte Version von BahnVerstands AVV-Newsletter. Die ungekürzte Premiumversion können Sie – seit dieser Woche – auf
zwei Arten
beziehen: 


  • über das neue Quartalsabonnment unter dem Namen "
    Runde der AVV-Quartalsleser
    " Dieses neue Kauf-Angebot umfasst den Bezug der ungekürzten Premiumausgabe des AVV-Newsletters, sonst nichts. Es kostet 145 CHF netto pro Quartal

  • über die Mitgliedschaft in der "
    Liga der AVV-Experten
    ", die neben der Premiumausgabe des AVV-Newsletters weitere Leistungen und Vergünstigungen enthält, wie z.B. einen Rabatt für die Schulungen oder Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr (365 Tage ab Kauf) 

Infos zu beiden Angeboten im


Webshop von BahnVerstand


Der AVV wird nicht einfacher. 

Sie aber schlauer.

Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Immer gerne an
info@bahnverstand.ch
.

Herzliche Grüsse

Christoph Gabrisch – BahnVerstand

­

BAV Verfügung mit neuen Sicherheitsmassnahmen für Güterwagen vom 11. September 2025

Erste Reaktionen aus dem Sektor

Sicht-Kontrolle an einem Güterwagen, © BAV

Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 11. September 2025 eine Verfügung mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen für den Schienengüterverkehr veröffentlicht. Ziel ist es, das Risiko von Radbrüchen und damit verbundenen Eisenbahnunfällen in der Schweiz zu reduzieren. ECM von Güterwagen, die in der Schweiz verkehren, sind verpflichtet, diese Massnahmen umzusetzen. Gleichzeitig müssen die Schweizer Güterbahnen prüfen, ob alle in ihren Zügen eingereihten Wagen die neuen Vorgaben erfüllen. Der Sektor soll unverzüglich mit der Umsetzung beginnen und spätestens bis zum 31. Dezember 2025 bereit sein. Die wohl aufwändigste neue Vorgabe betrifft die zusätzlichen Prüfpflichten für Radsätze. Gemäss Verfügung müssen sie in festgelegten Zeitintervallen oder abhängig von der Kilometerleistung sorgfältig untersucht werden – die Intervalle sind abgestuft nach Bremssohlentyp und Restlaufdicke der Räder. Den vollständigen Verfügungs­text mit den Massnahmen sowie der Begründung für den nationalen Alleingang der Schweizer Behörde finden (
nur die Leser der Premiumausgabe)
Sie

hier

.

Die Wurzeln der BAV-Verfügung reichen bis in die Zeit vor dem Unfall im Gotthard-Basistunnel zurück. Wenn Sie diesen AVV-Newsletter schon länger verfolgen, wissen Sie, weshalb das BAV den AVV kritisiert („Vermischung von Verantwortlichkeiten“) und eine Sicherheitslücke bei der betriebsnahen Instandhaltung ("Fehlende Regelung für Level-2-Arbeiten") sieht. 

… 

Nur Leser der Premium-Ausgabe erfahren hier, warum die BAV-Verfügung und die Kritik des BAV am AVV zwei Seiten einer selben Medaille sind. Und welche Reichweite die Schweizer Verfügung für Bahnen und Halter/ECM in ganz Europa hat.   

…. 

+++

Reaktionen aus dem Sektor

Die ersten veröffentlichten Reaktionen auf die Verfügung fielen erwartungsgemäss sehr unterschiedlich aus: 

SBB Cargo
bewertet die BAV-Verfügung als wichtigen und richtigen Schritt, der jetzt möglichst rasch und einheitlich in den übrigen europäischen Ländern übernommen werden sollte. Zitat
Alexander Muhm
, CEO von SBB Cargo: "
Die SBB begrüsst die Vorgaben. Sie senken das Unfallrisiko im Güterverkehr nachhaltig und die SBB kann weiterhin alle Güterwagen befördern.

Zur

Pressemitteilung von SBB Cargo

(
aktiver Link nur in der Premiumausgabe
)

Die zur
SBB Cargo
gehörende Spedition
Chemoil
sieht die Schweiz einmal mehr in einer Vorreiterrolle in Europa. Zitat
Claus Rütten
, Geschäftsführer der Chemoil (auf LinkedIn): "

Chemoil
geht mit
SBB Cargo International
einen Schritt weiter und überlegt, wie wir mit Kunden gemeinsam kurzfristig auch in Deutschland mit ähnlichen Maßnahmen und Kontrollen die Sicherheit erhöhen können. Wir setzen nämlich darauf, dass die Schweiz 1x mal mehr im Schienenverkehr vorangeht und Europa über kurz oder lang folgen wird -schlicht deshalb, weil das Unfallrisiko es notwendig macht und weil unsere Kunden ebenfalls möglichst sicheren wollen."

Roland Rieder
, Leiter Sicherheit von
BLS Cargo,
dem europäischen Korridoranbieter mit Sitz in Bern gab mir auf Anfrage diese Einschätzung mit: "
BLS Cargo begrüsst, dass das BAV mit seiner Verfügung Klarheit beim Unterhalt und bei der Sicherheit von Güterwagen schafft – Themen, die den Sektor zum Teil schon seit vielen Jahren beschäftigen. Ich bin überzeugt, dass die Massnahmen dazu beitragen werden, die Sicherheit im Schienengüterverkehr nicht nur in der Schweiz, sondern auch europaweit zu erhöhen. Die Umsetzung bis spätestens Ende Jahr stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Besonders bei der Nachweispflicht sollten Bahnen und Wagenhalter rasch zusammenfinden, um gemeinsam einen effizienten Weg zu entwickeln, die Vorgaben des BAV zu erfüllen
".

Der
Schweizer Verband der Wagenhalter VAP
dagegen kritisiert, die Lasten der BAV-Verfügung hätten fast
ausschliesslich die Wagenhalter
zu tragen. Auch steht zu erwarten, dass Verkehre auf die Strasse zurückverlagert werden. Die Verfügung sei insgesamt unverhältnismässig. 

Zitat des VAP (auf LinkedIn): "
Die Massnahmen des BAV sind äusserst einschneidend und sie werden dazu führen, dass mehr Betriebe ihre Güter auf der Strasse statt auf der Schiene transportieren werden. Gewonnen hat damit gar niemand. … Es ist zudem sowohl für die Wagenhalter als auch für die Instandhaltungsfirmen völlig unklar, wie die verordneten Massnahmen in der vom BAV vorgegebenen Zeit umgesetzt werden sollen. Zu spüren bekommen wird dies vor allem die Wirtschaft, da ihre bisherigen Kapazitäten an Güterwagen nicht mehr ausreichen und sie somit Ihre Güter nicht wie gewünscht von A nach B transportieren können. Versorgungsengpässe werden das Ergebnis sein. Sicherheit im Schienengüterverkehr ist ein System, zu dem alle Akteure einen Beitrag lei
sten müssen.
Nur wenn sie alle ihren Pflichten nachkommen, lässt sich das hohe Niveau an Sicherheit aufrechterhalten und verbessern. Es ist deshalb wenig verständlich, weshalb die Lasten der verordneten Massnahmen einseitig den Wagenhaltern aufgebürdet werden
." 

Zur
Presseerklärung des VAP
(
aktiver Link nur in der Premiumausgabe
)

Der internationale Verband der Wagenhalter
UIP
sieht aufgrund der Verfügung den gesamten europäischen Güterverkehr gefährdet. In seiner Presseerklärung mit dem Titel "
Unilateral swiss safety measures may bring crashing down European rail freight"
kritisiert die UIP u.a. den nationalen Alleingang der Schweiz. Zitat …

(
Zitat und Wortlaut der UIP Stellungnahme und Link nur in der Premiumausgabe
)

Am 15. September schloss sich der deutsche Verband der Güterwagenhalter
VPI
den Argumenten der Schwesterverbände VAP und UIP an. Zitat aus der VPI-Presserklärung: "
Die Maßnahmen erschüttern den Schienengüterverkehr in seinen Grundfesten. Es ist weder für Wagenhalter noch für Werkstätten absehbar, wie sie die Anforderungen in der Kürze der Zeit erfüllen sollen. Weder der Aufbau zusätzlicher Werkstattkapazitäten noch das Vorhalten einer „schweizfähigen“ Wagenflotte sind bis Ende des Jahres realisierbar. Die Folge: drastische Engpässe in der Transportlogistik, Einschränkungen im freien Wagenverkehr und Risiken für die Versorgungssicherheit.

Zur
Medienmitteilung des VPI
.
(
aktiver Link nur in der Premiumausgabe
)

Aus grundsätzlicher Perspektive hat
Prof. Rainer Freise
beim
Basler Tag der AVV-Praxis
einen
positiven Aspekt der BAV-Verfügung
hervorgehoben. (Die Tagung fand zeitgleich mit der Veröffentlichung der BAV-Verfügung am 11. September 2025 statt): Positiv sei, so
Freise
"
Endlich reden wir im Sektor darüber, mit welchen Massnahmen wir die Sicherheit der Güterzüge verbessern können und nicht mehr über die Frage der Haftung für die Schäden, nachdem ein Unfall passiert ist!"  

+++


Lieber Leser, was denken Sie über die BAV-Verfügung?


Welche Folgen erwarten oder befürchten Sie selbst? Und wie sollte die Weisung Ihrer Meinung nach konkret in die Praxis umgesetzt werden?
Haben Sie eine Idee oder einen guten Vorschlag, wie der Sektor jetzt pragmatisch umsetzen kann
? Ich frage für einen Freund… Ihre Einschätzung erreicht mich unter


i


nfo@bahnverstand.ch

­

Basler Tag der AVV-Praxis am 11. September 2025

Karl-Heinz Fehr, Justiziar des VPI in Basel 

am 11. September 2025, © BahnVerstand

Dieses Jahr fand unsere Fachtagung im Basler Volkshaus am 11. September 2025, also am Tag der Veröffentlichung der BAV-Verfügung statt, was für zusätzlichen Diskussionsstoff unter den rund 40 Teilnehmern im Saal führte. Dabei hatten wir schon ohne die Verfügung ein anspruchsvolles Programm. Die beiden Schwerpunkte der Tagung lauteten: 

  1. Die verflixte letzte Meile – Wagenverwendungsregeln mit Anschlussbahnen und Rangierdienstleistern

    Die Referenten


    Karsten Koppehel,
    Regiobahn Bitterfeld 

    Henning Träger,
    HSL Logistik

    Andrea Zeiner,
    Rail Cargo Austria

    Thomas Toschka,
    Nordic Rail Service

    zeigten in ihren Ausführungen die Facetten des Miteinanders der Akteure im Anschlussgleis auf. Es gab praktische Anregungen, u.a. wie Be- und Entlader aktiv einbezogen werden in ein reibungsloses Miteinander. Die Teilnehmer nahmen zudem mit: es gibt mehr als nur ein Modell der Zusammenarbeit.   

  2. Was ändert sich in der Güterwagenverwendung ab 2026? 

    Die Referenten:

    Professor Rainer Freise
    , Goethe Universität Frankfurt am Main 

    Karl-Heinz Fehr, VPI (
    für den kurzfristig verhinderten
    Christian Kühnast
    , DB Cargo AG) 

    Roger Schüpfer
    , Bundesamt für Verkehr (per Video-Statement) 

    beschrieben die Änderungen ab 2026, erklärten die Hintergründe und halfen dabei, die Konsequenzen für die AVV-Parteien einzuordnen. Das Video-Statement von Roger Schüpfer zeigte zudem, dass es sich das BAV nicht leicht gemacht hat mit der nationalen Verfügung für mehr Sicherheit im Güterverkehr.



Lieber Leser, wenn Sie jetzt denken, "oh, da habe ich wohl eine wichtige Tagung verpasst" widerspreche ich nicht und antworte "n
otieren Sie sich den



10. September 2026



für die Folgeveranstaltung im nächsten
Jahr
jetzt im Kalender!" 

Bilder von der Tagung letzte Woche sehen Sie beim Klicken des blauen Buttons.  


Ich will Bilder sehen vom Basler Tag der AVV-Praxis 2025 
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Der knifflige AVV-Fall September 2025

Vor der Sommerpause haben wir im Format „Der knifflige AVV-Fall des Monats“ den
Wagenzettel-Prozess im Eisenbahnbetrieb
diskutiert. Und wer dachte: „Ach, das ist doch Baby-einfach“ – dem fiel rasch auf: so einfach ist es nicht. Der Wagenzettel-Prozess ist dem AVV-Prozess bei Unterwegssschäden vorgelagert. Die Kenntnis der Abläufe im Eisenbahnbetrieb ist aber auch für AVV-Experten hilfreich, wenn sie Schadenfälle fachkundig bearbeiten wollen. 

Im Juli blieb am Ende der Diskussion eine Frage offen, die es in sich hat:
Ein Wagenmeister von EVU 2 entfernt einen Wagenzettel, den zuvor ein Wagenmeister von EVU 1 angebracht hat
. Welche Konstellationen gibt es in der Praxis – und wie geht man jeweils korrekt vor? Was ist hier überhaupt zulässig und wer muss wen informieren und wie? 

Zur Einstimmung auf die Diskussion finden Sie hier das

Vorprotokoll

Den Kalendereintrag öffnen für die nächste online-Diskussion am
18. September 2025 in der Zeit von 15:30 bis 17:00 Uhr
. (
anklicken, herunterladen und in den eigenen Kalender eintragen
)  

Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am kniffligen AVV-Fall des Monats

Alle Leser des AVV-Newsletters können teilnehmen
! Der Zugang zu unserem Diskussionsformat "der knifflige AVV-Fall des Monats" ist nicht beschränkt. Alle Leser, also auch
Leser der Gratisversion des AVV-Newsletters
können sich in die monatliche Online-Diskussion einwählen. Für sie ist die Teilnahme sogar
besonders interessant
, weil sie als Teilnehmer das Ergebnis der Diskussion erfahren. Das Ergebnisprotokoll der Diskussion lesen ja sonst nur Leser der Premiumversion.   

Ich wurde letzte Woche in Basel angesprochen und will dieses Missverständnis daher ausräumen. Es gilt weiterhin:
Die Teilnahme am kniffligen Fall ist für alle kostenlos, der Nutzen der Teilnahme für Ihre tägliche Arbeit ist unbezahlbar
!

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In eigener Sache

Start der "Runde der AVV-Quartalsleser"

Ein Jahr nach Einführung der Liga der AVV-Experten gibt es bei BahnVerstand ein neues Angebot: die

Runde der AVV-Quartalsleser

. Dieses Angebot richtet sich an alle, die sagen: "
Ich will einfach die ungekürzte Premium-Ausgabe des AVV-Newsletters lesen und sonst nichts.

Was umfasst das Angebot? 

  • quartalsweise kündbares Abo der Premium-Ausgabe des AVV-Newsletters
  • Preis: 145 CHF netto pro Quartal
  • automatische Verlängerung um weitere drei Monate (falls keine Kündigung erfolgt)
  • das Angebot enthält
    ausschliesslich
    die Premiumausgabe des AVV-Newsletters – keine weiteren Zusatzleistungen. 

Für wen ist das Angebot gedacht? 

Wir haben von einigen Lesern erfahren, dass sie den Schritt in die
Liga der AVV-Experten
(noch) zu groß finden. Sie möchten allein die ungekürzte Premiumausgabe lesen. Und genau das ist mit dem Beitritt in die
Runde der AVV-Quartalsleser
jetzt möglich.

Gehören Sie dazu? Jetzt den blauen Button klicken und im BahnVerstand-Shop das neue Quartalsabo sichern.


Zur Runde der 

AVV-Quartalsleser
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Auch das noch

Ich kann
Adrian Schwarb,
Bereichsleiter Instandhaltung

von der
Josef Mayer Rail
Werkstatt in Rheinfelden nicht genug danken. Er hat mir (bei einer zufälligen Begegnung auf der Transportmesse in München) diese kleine Schweizer Glocke geschenkt, damit BahnVerstand als Schweizer Firma eine standesgemässe Tagungsglocke verwendet. Vielen Dank, Adrian – das fand ich eine echt freundschaftliche Geste von Dir! Die Glocke vom Rhonegletscher hatte ihren ersten Einsatz beim Basler Tag der AVV-Praxis. Und was soll ich sagen: jetzt hat auch das Bimmeln Schweizer Qualität.  

­

AVV-Newsletter

ISSN 3042-464X

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Christoph Gabrisch 

BahnVerstand GmbH,  Engelbergstrasse 24, 4600 Olten 

info@bahnverstand.ch

Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148

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