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Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 11. September 2025 eine Verfügung mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen für den Schienengüterverkehr veröffentlicht. Ziel ist es, das Risiko von Radbrüchen und damit verbundenen Eisenbahnunfällen in der Schweiz zu reduzieren. ECM von Güterwagen, die in der Schweiz verkehren, sind verpflichtet, diese Massnahmen umzusetzen. Gleichzeitig müssen die Schweizer Güterbahnen prüfen, ob alle in ihren Zügen eingereihten Wagen die neuen Vorgaben erfüllen. Der Sektor soll unverzüglich mit der Umsetzung beginnen und spätestens bis zum 31. Dezember 2025 bereit sein. Die wohl aufwändigste neue Vorgabe betrifft die zusätzlichen Prüfpflichten für Radsätze. Gemäss Verfügung müssen sie in festgelegten Zeitintervallen oder abhängig von der Kilometerleistung sorgfältig untersucht werden – die Intervalle sind abgestuft nach Bremssohlentyp und Restlaufdicke der Räder. Den vollständigen Verfügungstext mit den Massnahmen sowie der Begründung für den nationalen Alleingang der Schweizer Behörde finden (
nur die Leser der Premiumausgabe)
Sie
hier
.
Die Wurzeln der BAV-Verfügung reichen bis in die Zeit vor dem Unfall im Gotthard-Basistunnel zurück. Wenn Sie diesen AVV-Newsletter schon länger verfolgen, wissen Sie, weshalb das BAV den AVV kritisiert („Vermischung von Verantwortlichkeiten“) und eine Sicherheitslücke bei der betriebsnahen Instandhaltung ("Fehlende Regelung für Level-2-Arbeiten") sieht.
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Nur Leser der Premium-Ausgabe erfahren hier, warum die BAV-Verfügung und die Kritik des BAV am AVV zwei Seiten einer selben Medaille sind. Und welche Reichweite die Schweizer Verfügung für Bahnen und Halter/ECM in ganz Europa hat.
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Reaktionen aus dem Sektor
Die ersten veröffentlichten Reaktionen auf die Verfügung fielen erwartungsgemäss sehr unterschiedlich aus:
SBB Cargo
bewertet die BAV-Verfügung als wichtigen und richtigen Schritt, der jetzt möglichst rasch und einheitlich in den übrigen europäischen Ländern übernommen werden sollte. Zitat
Alexander Muhm
, CEO von SBB Cargo: "
Die SBB begrüsst die Vorgaben. Sie senken das Unfallrisiko im Güterverkehr nachhaltig und die SBB kann weiterhin alle Güterwagen befördern.
"
Zur
Pressemitteilung von SBB Cargo
(
aktiver Link nur in der Premiumausgabe
)
Die zur
SBB Cargo
gehörende Spedition
Chemoil
sieht die Schweiz einmal mehr in einer Vorreiterrolle in Europa. Zitat
Claus Rütten
, Geschäftsführer der Chemoil (auf LinkedIn): "
Chemoil
geht mit
SBB Cargo International
einen Schritt weiter und überlegt, wie wir mit Kunden gemeinsam kurzfristig auch in Deutschland mit ähnlichen Maßnahmen und Kontrollen die Sicherheit erhöhen können. Wir setzen nämlich darauf, dass die Schweiz 1x mal mehr im Schienenverkehr vorangeht und Europa über kurz oder lang folgen wird -schlicht deshalb, weil das Unfallrisiko es notwendig macht und weil unsere Kunden ebenfalls möglichst sicheren wollen."
Roland Rieder
, Leiter Sicherheit von
BLS Cargo,
dem europäischen Korridoranbieter mit Sitz in Bern gab mir auf Anfrage diese Einschätzung mit: "
BLS Cargo begrüsst, dass das BAV mit seiner Verfügung Klarheit beim Unterhalt und bei der Sicherheit von Güterwagen schafft – Themen, die den Sektor zum Teil schon seit vielen Jahren beschäftigen. Ich bin überzeugt, dass die Massnahmen dazu beitragen werden, die Sicherheit im Schienengüterverkehr nicht nur in der Schweiz, sondern auch europaweit zu erhöhen. Die Umsetzung bis spätestens Ende Jahr stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Besonders bei der Nachweispflicht sollten Bahnen und Wagenhalter rasch zusammenfinden, um gemeinsam einen effizienten Weg zu entwickeln, die Vorgaben des BAV zu erfüllen
".
Der
Schweizer Verband der Wagenhalter VAP
dagegen kritisiert, die Lasten der BAV-Verfügung hätten fast
ausschliesslich die Wagenhalter
zu tragen. Auch steht zu erwarten, dass Verkehre auf die Strasse zurückverlagert werden. Die Verfügung sei insgesamt unverhältnismässig.
Zitat des VAP (auf LinkedIn): "
Die Massnahmen des BAV sind äusserst einschneidend und sie werden dazu führen, dass mehr Betriebe ihre Güter auf der Strasse statt auf der Schiene transportieren werden. Gewonnen hat damit gar niemand. … Es ist zudem sowohl für die Wagenhalter als auch für die Instandhaltungsfirmen völlig unklar, wie die verordneten Massnahmen in der vom BAV vorgegebenen Zeit umgesetzt werden sollen. Zu spüren bekommen wird dies vor allem die Wirtschaft, da ihre bisherigen Kapazitäten an Güterwagen nicht mehr ausreichen und sie somit Ihre Güter nicht wie gewünscht von A nach B transportieren können. Versorgungsengpässe werden das Ergebnis sein. Sicherheit im Schienengüterverkehr ist ein System, zu dem alle Akteure einen Beitrag lei
sten müssen.
Nur wenn sie alle ihren Pflichten nachkommen, lässt sich das hohe Niveau an Sicherheit aufrechterhalten und verbessern. Es ist deshalb wenig verständlich, weshalb die Lasten der verordneten Massnahmen einseitig den Wagenhaltern aufgebürdet werden
."
Zur
Presseerklärung des VAP
(
aktiver Link nur in der Premiumausgabe
)
Der internationale Verband der Wagenhalter
UIP
sieht aufgrund der Verfügung den gesamten europäischen Güterverkehr gefährdet. In seiner Presseerklärung mit dem Titel "
Unilateral swiss safety measures may bring crashing down European rail freight"
kritisiert die UIP u.a. den nationalen Alleingang der Schweiz. Zitat …
…
(
Zitat und Wortlaut der UIP Stellungnahme und Link nur in der Premiumausgabe
)
…
Am 15. September schloss sich der deutsche Verband der Güterwagenhalter
VPI
den Argumenten der Schwesterverbände VAP und UIP an. Zitat aus der VPI-Presserklärung: "
Die Maßnahmen erschüttern den Schienengüterverkehr in seinen Grundfesten. Es ist weder für Wagenhalter noch für Werkstätten absehbar, wie sie die Anforderungen in der Kürze der Zeit erfüllen sollen. Weder der Aufbau zusätzlicher Werkstattkapazitäten noch das Vorhalten einer „schweizfähigen“ Wagenflotte sind bis Ende des Jahres realisierbar. Die Folge: drastische Engpässe in der Transportlogistik, Einschränkungen im freien Wagenverkehr und Risiken für die Versorgungssicherheit.
"
Zur
Medienmitteilung des VPI
.
(
aktiver Link nur in der Premiumausgabe
)
Aus grundsätzlicher Perspektive hat
Prof. Rainer Freise
beim
Basler Tag der AVV-Praxis
einen
positiven Aspekt der BAV-Verfügung
hervorgehoben. (Die Tagung fand zeitgleich mit der Veröffentlichung der BAV-Verfügung am 11. September 2025 statt): Positiv sei, so
Freise
"
Endlich reden wir im Sektor darüber, mit welchen Massnahmen wir die Sicherheit der Güterzüge verbessern können und nicht mehr über die Frage der Haftung für die Schäden, nachdem ein Unfall passiert ist!"
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Lieber Leser, was denken Sie über die BAV-Verfügung?
Welche Folgen erwarten oder befürchten Sie selbst? Und wie sollte die Weisung Ihrer Meinung nach konkret in die Praxis umgesetzt werden?
Haben Sie eine Idee oder einen guten Vorschlag, wie der Sektor jetzt pragmatisch umsetzen kann
? Ich frage für einen Freund… Ihre Einschätzung erreicht mich unter
i
nfo@bahnverstand.ch
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