Guten Morgen Tina Nuebling,
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Zu Beginn des neuen Jahres wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit. Alles andere wird sich finden. Die Nachrichten der ersten Tage haben das Versprechen vom „
guten
neuen Jahr“ noch nicht eingelöst. Lassen Sie uns umso zuversichtlicher auf das schauen, was uns das Jahr noch bringen wird.
Die heutige Ausgabe bringt Ihnen wieder Informationen und Inspirationen rund um den AVV und Fragen der Güterwagenverwendung. Besonders hinweisen möchte ich auf die erste Folge unserer Artikelserie "
Werkstattwissen - einfach erklärt
". Und - ich muss verrückt sein - ich kündige heute eine weitere neue Artikelserie an: "
GCU Broker in der Praxis
". Vielleicht wird 2026 doch noch ein gutes neues Jahr. Meinen Sie nicht?
In der heutigen Ausgabe lesen Sie am besten alle Beiträge:
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BAV-Verfügung - aktueller Stand
Was jetzt für die Akteure gilt, die gegen die Verfügung geklagt haben und was für die anderen gilt – plus BahnVerstand-Einordnung (
Premium
).
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Die Flachstelle kann ich gar nicht verursacht haben
Kann eine Güterbahn
beweisen,
dass der Schaden nicht von ihr verursacht wurde? Der knifflige AVV-Fall am 15. Januar 2026.
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Werkstatt-Wissen einfach erklärt
Beitrag von
Philipp Obst
in unserer neuen Serie. Er informiert über die Funktionsweise von Wiegeventilen und die Folgen eines fehlerhaften Einbaus. Prädikat: lehrreich!
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GCU Broker in der Praxis
Wo können Sie sich bald über Anwenderfragen zum GCU Broker informieren? Und wo können Sie bald Kontakt aufnehmen mit GCU Broker-Profis und Antworten auf Ihre Fragen erhalten? Genau: Hier im AVV-Newsletter werden wir dazu eine Artikelserie starten.
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Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand:
Sie haben die Wahl: Wollen Sie lieber eine AVV-Schulung oder eine AVV-Organisationsberatung von BahnVerstand oder vielleicht doch am besten beides? Ich helfe Ihnen bei der Entscheidung.
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Oltner Fachaustausch ECM-Praxis am 4. Februar 2026
Jetzt einen der letzten 17 Plätze sichern!
Hinweis
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Die ungekürzte Premiumausgabe können
Sie auf zwei Arten beziehen. Überlegen Sie sich, was für Sie das bessere Modell ist:
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das Abonnement "
Runde der AVV-Quartalsleser
" Es umfasst den Bezug der Premiumausgabe des AVV-Newsletters, sonst nichts. Es kostet 145 CHF netto pro Quartal
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das Abonnement "
Liga der AVV-Experten
", das neben der Premiumausgabe weitere Leistungen enthält, wie z.B. einen Rabatt für Schulungen und Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand.
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
.
Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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BAV-Verfügung - aktueller Stand
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Wenn Sie die Tage zwischen den Jahren freigenommen haben, dann haben Sie einige Neuigkeiten im Nachgang zur Verfügung des Schweizer Bundesamts für Verkehr – BAV verpasst.
…
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren an dieser Stelle,
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für wen genau die BAV Verfügung aktuell nicht in Kraft getreten ist,
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was genau das JNS kurz vor Weihnachten in Version 4 des final reports zur NP Gotthardtunnel für Empfehlungen verabschiedet hat
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wie es mit der JNMS Gotthardtunnel weitergeht
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wie der
Kommentar von BahnVerstand
zum JNS Endbericht Version 4.0 ausfällt.
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Kniffliger AVV-Fall Januar 2026
Flachstelle und "Bremse in Ordnung" – Kann die Güterbahn
beweisen
, dass sie den Schaden nicht verursacht hat?!
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Ein Wagenhalter stellt einer Güterbahn die Kosten für die Reparatur von Flachstellen in Rechnung, die Bremsprüfung der Werkstatt hatte «Bremse in Ordnung» zum Ergebnis.
Die Güterbahn weigert die Bezahlung und begründet, warum der Schaden in seinem Gewahrsam nicht von ihr verursacht worden sein konnte. Und ausserdem verweist die Güterbahn auf die Geltung «weiterer Rechtsquellen neben dem AVV». Dies erinnert an den kniffligen AVV-Fall November 2025, wo wir zur korrekten Auslegung des Begriffs «Schadenminderungspflicht» ergänzend auf das nationale Recht zurückgegriffen haben. Passt dieser Rückgriff auch hier?
In der Online-Diskussion
am 15. Januar 2026 15:30 bis 17:00 Uhr
wollen wir zweierlei erreichen. Wir wollen:
- die Ansprüche im konkreten AVV-Praxisfall richtig einordnen und
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beantworten, ob der Rekurs auf nationales Schadenrecht bei der Herleitung der Haftung für Radsatzschäden zulässig ist. Haben AVV-Parteien hier vielleicht ein Wahlrecht?
Ich danke
Stefan Becherer
von
SBB Cargo Schweiz
für das Einreichen dieses kniffligen Falls.
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Sie interessieren sich für die Lösung dieses Falls?
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Dann
wählen Sie sich ein
in unsere Online-Diskussion
am 15. Januar 2026, 15:30 bis 17:00 Uhr
.
Alle Leser des AVV-Newsletters können sich einwählen, auch die Leser der Gratisausgabe. Oder - noch einfacher,
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Sie entscheiden sich jetzt für eines der zwei
Bezahl-Abonnments
für BahnVerstands AVV-Newsletter. Damit erhalten Sie Zugang zum Ergebnisprotokoll, zum Videomitschnitt der Online-Diskussion und - wenn Sie das Abonnement "Liga der AVV-Experten" gewählt haben – zu den
Ergebnissen aller bisherigen rund 50 kniffligen AVV-Fälle
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Sie wollen keinen kniffligen AVV-Fall verpassen?
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Werkstatt-Wissen einfach erklärt
Wiegeventile im Güterwagen – alles babyeinfach. Wirklich?
von Philipp Obst, Werkstattmeister ZSFI, MCR Lausitz GmbH
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Wiegeventil mit den Anschlüssen „R“ und „T“ © Philipp Obst
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Den Auftakt unserer Artikelserie "
Werkstattwissen – einfach erklärt
" macht
Philipp Obst
von der MCR Lausitz GmbH am Standort Industriepark Schwarze Pumpe. Er erläutert das Funktionsprinzip von Wiegeventilen sowie die Merkmale eines falschen Einbaus.
Unter "
Werkstattwissen@bahnverstand.ch
" nehmen Sie Kontakt auf.
Warum Wiegeventile so wichtig sind
Das Wiegeventil ist ein Bauteil der Druckluftbremse. Es passt – gemeinsam mit z.B. Relaisventil oder Druckübersetzer – die Bremskraft eines Wagens an dessen Beladezustand an. Es gilt das Motto:
hohes Gewicht = hohe Bremskraft.
Die lastabhängig angepasste Bremskraft sorgt dafür, dass jeder Wagen seinen dem Gewicht entsprechenden Beitrag zur Verzögerung des gesamten Zuges leistet. Gleichzeitig schützt sie den Wagen selbst; vor allem seine Radsätze. Denn: Überschreitet die Bremskraft die Radaufstandskraft, blockiert der Radsatz und dadurch entstehen Flachstellen. Werden Wiegeventile falsch eingebaut, funktioniert das alles nicht mehr und der Wagen ist im Eisenbahnbetrieb nicht einsetzbar. Im heutigen Beitrag von „
Werkstattwissen – einfach erklärt
“ richten wir daher den Fokus auf den korrekten Einbau von Wiegeventilen in Güterwagen.
So funktioniert ein Wiegeventil
Das Wiegeventil erhält einen Versorgungsdruck (R-Druck) aus dem Vorratsluftbehälter und wandelt diesen – abhängig vom Beladezustand – in einen Steuerdruck (T-Druck) um. Dieser wird beispielsweise vom Relaisventil verarbeitet und beeinflusst den C-Druck, von dem direkt die Bremskraft abhängt, mit der die Bremssohlen auf die Lauffläche gepresst werden.
Bei Automatikbremsen ist diese gewichtsabhängige Anpassung stufenlos möglich.
Defekte und ihre Folgen
Bei einer Fehlfunktion des Wiegeventils stehen die Bremskraft und die Radaufstandskräfte der Radsätze nicht mehr im richtigen Verhältnis. Das kann sich auf zwei Arten zeigen:
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Überbremsen des Wagens:
Das Wiegeventil liefert einen zu hohen T-Druck etwa an das Relaisventil. In diesem Fall ist die Bremskraft höher als die Radaufstandskräfte des Wagens. Die Bremse blockiert den Radsatz, dieser schleift über die Schiene und es entstehen Flachstellen. Möglich sind aber auch Thermische Überbeanspruchungen des Radsatzes.
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Unterbremsen des Wagens
: Der beladene Wagen wird „auf leer“ gebremst. Die Bremskraft reicht nicht aus, um das Wagengewicht wirksam abzubremsen. Die Folge: Der Lokführer wundert sich, warum er seinen Zug nur mit Mühe zum Stehen bringt …
Welche Wiegeventile sind heute im Einsatz?
Es gibt mehrere Arten der Anpassung der lastabhängigen Abbremsung. Ältere Varianten, wie z. B. mechanische Wiegevorrichtungen in Kombination mit Lastbremsautomaten AC3, erfassen lediglich den Einfederweg und werten diesen aus. Daneben sind heutzutage unterschiedliche pneumatische Wiegeventile mit verschiedenen UIC-Kennlinien im Einsatz. Diese Kennlinien beschreiben das Verhältnis zwischen Steuerdruck und Belastung des Wiegeventils. Aufgepasst: Ein Wiegeventil mit falscher Kennlinie kann ebenfalls zum Überbremsen führen!
Neuere Ventile sind meist im Drehgestell verbaut und von außen nicht vollständig sichtbar. Derzeit ist das Wiegeventil WM10 besonders weit verbreitet. Auch bei diesen integrierten Ventilen gibt es Unterschiede: Ein Wagen kann durchaus mehr als ein Wiegeventil besitzen, etwa bei Bremsen mit automatischer Lastabbremsung.
Anschlüsse am Wiegeventil
Grundsätzlich gibt es zwei Anschlüsse am Wiegeventil:
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R
– für den Versorgungsdruck aus dem R-Behälter (hier kommt der Druck an) und
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T
– Steuerdruck zum Relaisventil, Druckübersetzer, Druckumsetzer oder z. B. zum Lastbremsautomaten AC3D (hier geht der Druck hin)
In letzter Zeit haben wir vermehrt Wagen festgestellt, bei denen die Anschlüsse „R“ und „T“ vertauscht waren.
Sind die Anschlüsse vertauscht, arbeitet das Wiegeventil nicht mehr korrekt. Der T-Druck kann nicht aufgebaut werden, da der Versorgungsdruck (R) von der falschen Seite kommt und über die Entlüftungsöffnung des Wiegeventils hörbar entweicht (ohne R-Druck gibt es keinen T-Druck). Stellt der Prüfer Wagen bei der Zugabgangskontrolle diese Undichtigkeit fest, muss er den Halter mit Schadcode 3.3.4 „Druckluftbremse unbrauchbar“ über den Mangel informieren, die Bremse am Wagen ausschalten und den Wagen mit Muster K und R1 bezetteln. Nach der Entladung muss der Wagen sofort wieder in die Werkstatt.
Das sollen sich alle merken
Bei Wagen mit Schadcode 3.3.4 „Druckluftbremse unbrauchbar“ kann die Ursache auch darin liegen, dass das Wiegeventil falsch eingebaut wurde und die Anschlüsse R und T vertauscht wurden.
Hinweis für Werkstattmitarbeiter
Nach jeder Arbeit an der Bremse eines Güterwagens muss mindestens eine
Bremsprüfung Br0
durchgeführt werden. Spätestens hierbei müsste der Fehler der vertauschten Anschlüsse auffallen, da die durch die fehlerhafte Montage entstehenden Undichtigkeiten nicht zu überhören sind. Deshalb gilt bei der Bremsprüfung:
Seien Sie ganz Ohr!
Zum Schluss ein Vorschlag
Wenn wir Prozesse und Sicherheit weiter verbessern wollen, stellt sich eine einfache Frage:
Warum werden die Leitungen bei Neubauwagen nicht eindeutig gekennzeichnet?
Eine farbliche Markierung der Anschlüsse könnte das Vertauschen von R und T von vornherein verhindern.
Schreiben Sie mir, welche Erfahrungen Sie im Thema Wiegeventile machen und wie Sie unseren Vorschlag der farblichen Markierung der Anschlüsse finden unter "
Werkstattwissen@bahnverstand.ch
". Autor:
Philipp Obst
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Ankündigung: Neue Artikelserie im Jahr 2026:
GCU Broker in der Praxis
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Mit dem AVV-Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen des Vertragswerks und über die AVV-Praxis im Alltag. Neu werden wir auch die AVV-Praxis beim Datenaustausch zwischen AVV-Haltern und AVV-Bahnen ausleuchten. Dazu starten wir die neue Artikelserie "
GCU Broker in der Praxis"
.
Was wollen wir mit der Serie erreichen?
- Wir möchten die Anwendung des GCU Brokers in der gesamten Breite beleuchten, von Fragen der Ersteinrichtung über "knifflige" Situationen beim Senden und Empfangen von Daten bis hin zu Einblicken in die künftige technischen Weiterentwicklung des Tools.
- Wir beantworten die zentralen „Wie-Fragen“ der Anwender. Wie funktioniert der Datenaustausch mit dem GCU Broker konkret? Was muss ich beachten, Warum funktioniert etwas nicht, wie es soll? Was ist heute möglich? Wo bekomme ich Hilfestellung?
Für wen schreiben wir?
- Im Fokus stehen die heutigen Anwender des GCU Brokers, also die Anwender von EVU und von Wagenhaltern. Gleichzeitig nehmen wir die Perspektive von weiteren Akteuren gleich mit also die Bedürfnisse von Dritten, wie zum Beispiel Wagenmieter, Spediteure, Verlader oder KV-Operatuere und Terminalbetreiber.
Wer steckt hinter der Artikelserie? Ein Autorentrio, das den GCU Broker seit vielen Jahren kennt:
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Thomas Heydenreich
, Anwendungsberater und first level support GCU Broker, Schwerpunkt Wagenhalter, Hamburg
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Christian Kühnast
, AVV Experte bei DB Cargo, Mainz, Schwerpunkt technische Weiterentwicklung des GCU Brokers
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Ulrike Makower
, Anwendungsberaterin und first level support GCU Broker mit Schwerpunkt EVU, Berlin
Der erste Artikel erscheint Ende Januar 2026. Freuen Sie sich darauf!
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In eigener Sache – Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand
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BahnVerstand
unterstützt Güterbahnen und Wagenhalter mit praxisnahen Schulungen und individueller Beratung rund um den AVV. Egal, ob Sie Ihr Team auf denselben Wissensstand bringen wollen oder die Fitness Ihrer AVV-Organisation verbessern wollen: Bei den Angeboten von BahnVerstand weiss danach jeder im Team, was zu tun ist.
AVV-Schulungen genau passend zu Ihrer Situation
Sie möchten, dass alle beteiligten Kollegen in Ihrem Unternehmen den AVV wirklich verstehen? Das bekommen Sie mit einer
AVV-
Schulung
von BahnVerstand. Sie suchen ein AVV-Schulung, bei der:
- Auch Nicht-Juristen verstehen, worauf es ankommt?
- alle Fragen Ihres Teams aus der AVV-Praxis beantworten werden?
- bei der Sie am Ende unterscheiden können, welche Kostenforderungen berechtigt sind und welche nicht?
Dann sprechen Sie mich an
. Ich mache die Schulungen bei Ihnen vor Ort oder Online – wie es für Sie besser passt. Die Schulungen halte ich auf Deutsch oder Englisch. Nach der Schulung sind alle Kollegen auf dem selben Wissensstand, oder wissen, was genau ihre Aufgabe im AVV-Prozess ist.
Mit Schulungsnachweis.
Organisation der AVV-Aufgaben
In Sachen
AVV-Organisation
sind Sie vielleicht unsicher:
- ob die AVV-Zuständigkeiten bei Ihnen gut geregelt sind,
- ob und wo durch Personalwechsel Lücken entstanden sind, oder
-
ob Ihr Haus vorbereitet ist für die AVV-Änderungen seit Anfang 2026?
Dann sprechen Sie mich an. Ich weiss aus eigener Erfahrung, worauf es bei der AVV-Organisation ankommt, welche Rollen und Aufgaben es gibt und wie dies geschickt organisiert werden kann. Am Ende der AVV-Beratungen wissen alle Beteiligten, welche Rolle und Aufgaben sie im AVV-Prozess haben.
Klicken Sie auf den Button
und schreiben Sie mir kurz, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Ich melde mich mit einem Vorschlag, der passt.
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Oltner Fachaustausch ECM-Praxis - 4. Februar 2026
Letzte Plätze sichern!
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Das Oltner Kulturzentrum "Schützi" finden Sie am linken Aare-Ufer,
gegenüber vom Hauptsitz von SBB Cargo
©Stadt Olten
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BahnVerstand bietet Freunden der Eisenbahnfahrzeug-Instandhaltung ein neues Format an, um ECM-Kenntnisse zu vertiefen und sich mit Sektorkollegen auszutauschen. Am 4. Februar 2026 findet erstmals der
Oltner Fachaustausch ECM-Praxis
statt.
63 von 80 Plätzen sind schon vergeben
.
„letzte Plätze sichern“ heißt:
Einen der letzten 17 Plätze sichern.
Wir vertiefen Praxisaspekte verschiedener ECM-Funktionen, Best-Practice-Beispiele ebenso wie Ansätze, die
nicht
zum Ziel geführt haben. Das Format versteht sich als Ergänzung zum neu zweijährlich stattfindenden ECM-Erfahrungsaustausch von
Railbex
. Mit einem Unterschied: Wir nehmen uns für jedes Thema mehr Zeit, um auf Fragen der Teilnehmer einzugehen. Bei jedem der fünf Themen gibt es einen Impulsvortrag und anschliessend 30 Minuten Zeit für Diskussionen.
Die fünf Themen am Mittwoch, 4. Februar 2026:
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Vorschriften für die Datenhaltung von ECM
Was genau müssen wir wie lange aufbewahren? Welche Änderungen sind dokumentationspflichtig? Was bedeutet „rückverfolgbar“ in der Praxis? Was muss Ihr Archivierungssystem können?
Ihr Referent:
Dr. Axel Marquardt,
Captrain
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Haftungsrisiken der ECM-Funktionen
Was passiert im Ernstfall? Wie greifen nationales Recht, EU-Recht und Werkstattverträge ineinander? Welche Forderungen können in der Haftungskette „nach hinten“ durchgereicht werden – und wie schützt man sich? Was ist also mein echter Bedarf an Versicherungsschutz?
Ihr Referent:
Marcus Schüler
,
Oscar Schunck Gruppe
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Die Nahtstelle zwischen EVU und ECM
Was sieht das BAV bei seinen Stichprobenkontrollen? Wo sieht das BAV Lücken im System? Wie beurteilt das BAV die Zusammenarbeit zwischen ECM und EVU – was scheint zu funktionieren, was nicht? Was sind die Herausforderungen an den Nahtstellen?
Ihr Referent:
Roger Schüpfer,
BAV
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Unterwegsreparatur von Güterwagen
Was bedeuten die neuen AVV-Regeln aus dem Antrag "ECM im AVV" für die Unterwegsreparatur? Wie ändert sich die Zusammenarbeit zwischen Halter (ECM) / AVV-Bahn und Werkstatt und wie soll der Informationsaustausch in der Praxis funktionieren?
Ihr Referent:
Alain Voltz
,
Rail Logistics Europe
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Informationsaustausch zwischen Bahn und (fremder) ECM
Wie stellen wir technisch sicher, dass Bahnen alle erforderlichen technischen Fahrzeugdaten haben, die für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge erforderlich sind? Wie läuft das bei unternehmenseigener ECM – wie läuft der Austausch bei einer fremden ECM? Und welche Daten genau sind überhaupt auszutauschen? Was gilt bei neuen oder geänderten Fahrzeugen? Was gilt nach Reparaturen am Fahrzeug?
Ihr Referent:
Karl-Heinz Fehr, VPI VERS
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Das Tagungsprogramm für Mittwoch, den 4. Februar 2026, entnehmen Sie dem
Tagungsflyer
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Eckdaten
Ort
: Kulturzentrum
Schützi
, Schützenmattweg 15, 4600 Olten
Der Bahnhof Olten ist 25 Minuten mit dem Zug von Basel SBB entfernt. In Olten gehen Sie am besten zu Fuss die 700 Meter am Aare-Ufer entlang zum Schützi - und freuen sich auf den Begrüssungskaffee!)
Wann
: 4. Februar 2026, 09:00–16:30 Uhr
Preise
:
330 CHF netto (Tagesveranstaltung)
480 CHF netto (inkl. Apéro und Abendessen am Vorabend)
Wir stellen Teilnahmebescheinigungen als Fortbildungsnachweis aus.
Programm und Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
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Wir sehen uns in Olten!
Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch und Tina Nübling – BahnVerstand
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Auch das noch
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In seinem aktuellen Buch "
Wenn die Sonne untergeht - Familie Mann in Sanary
" schildert
Florian Illies
den Beginn der Emigration der Manns. Nur wenige Tage nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 geschah Unvorstellbares: Thomas Mann, deutscher Literaturnobelpreisträger 1929 im Zenit seines Schaffens und Ansehens wird wegen seiner Ehe mit der jüdischstämmigen Katja in Deutschland verfolgt, kann von seinem Winterurlaub im Schweizer Arosa im Februar 1933 nicht mehr zurück nach München. Illies stellt die Ereignisse dieses Jahres und den ungläubigen Start der Familie in die Emigration episodenhaft dar und zitiert vor allem aus Tagebüchern. Diese privaten Aufzeichnungen bringen uns die Personen sehr nah und zeigen, wie unterschiedlich die Familienmitglieder das Unvorstellbare verarbeitet haben.
Bei allem Tiefgang geben diese Zitate auch Anlass zum Schmunzeln. Die ersten Wochen waren Katja und Thomas Mann nämlich in der Schweiz wie gefangen. Sein Reisepass war abgelaufen, sie
durften nicht
ausreisen, wegen fehlender Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz
mussten sie
aber ausreisen! Eine belastende Situation also auch das. Schliesslich löst sich der Knoten und am 5. Mai 1933 können Thomas und Katja Mann in Basel in den Nachtzug nach Südfrankreich steigen. Man sollte meinen, die endlich möglich gewordene Reise bedeute pures Glück für die beiden. Doch ganz so pur ist das Glück nicht. Illies zitiert aus dem Tagebuch von Thomas Mann von diesem Tag: "
Es ist kein Waggon-Restaurant im Zuge, auch sonst bis Marseille um 12 Uhr keine Gelegenheit, ein warmes Getränk, mir so wichtig, zu bekommen. Eine schlimme Behagensminderung."
Also – auch große Geister können über kleine Dinge stolpern. Wenn Sie sich selbst einmal über Kleinigkeiten aufregen: Sie wissen sich jetzt in guter Gesellschaft.
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Sie haben diese E-Mail an tina.nuebling@bahnverstand.ch erhalten, weil Sie sich für den Newsletter angemeldet haben. Sie können ihn hier
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