Guten Morgen,
im letzten Newsletter habe ich in der Rubrik "Auch das noch" über die Abkürzungen geschrieben, die unser Gehirn auf dem Weg der Welterkenntnis gerne nimmt. Es ging um die zwei Felder auf dem Schachbrett, die unser Kopf kurzerhand in Weiss und Schwarz verwandelt, obwohl sie tatsächlich die gleiche Farbe haben.
So wie wir aus dem Alltag alle wissen, dass die Felder auf einem Schachbrett abwechselnd schwarz und weiss sein müssen, so wissen unsere Eisenbahner-Gehirne alle, dass ein Muster K bezettelter Wagen nicht wiederbeladen werden darf. Im kniffligen AVV-Fall April haben wir dieses scheinbar felsenfeste Wissen kritisch hinterfragt und kamen zu wirklich verblüffenden Erkenntnissen.
Genauer hinzuschauen lohnt sich also - besonders bei den folgenden Beiträgen dieser Newsletter-Ausgabe:
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Alles klar mit Muster K? Der
knifflige AVV-Fall April 2026.
Der AVV beschreibt keinen Muster-K-Prozess. Entsprechend ist z.B. nicht geregelt, wer dafür verantwortlich ist, den Empfangskunden von der erneuten Wiederbeladung des Wagens abzuhalten. Ist es nicht unglaublich, dass im Jahr 2026 immer noch alle Halter davon ausgehen können, die AVV-Bahn kümmert sich darum, als auch alle AVV-Bahnen glauben können, der Halter sei zuständig? Und wir haben weitere erstaunliche Erkenntnisse gewonnen. Ich bin gespannt, was Sie, lieber Leser, zu unseren Erkenntnissen sagen werden.
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Eiskalt erwischt!
In der Reihe "
Werkstatt-Wissen - einfach erklärt
" erfahren wir diesmal
von Philipp Obst, MCR Lausitz
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dass Temperaturen unter Null in bestimmten Fällen die Funktionsfähigkeit der Bremsanlage beeinträchtigen können. Und wieso dieser Frost-Effekt bei der Bremsprüfung in der warmen Werkstatt auf wundersame Weise verschwindet. (
nur für Premiumleser)
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Was tut sich gerade in Sachen Anlage 10 AVV?
In einem Exklusiv-Interview gibt der Leiter der Arbeitsgruppe Anlage 10 AVV,
Burkhard Lerche von DB Cargo
in Mainz, einen "Einblick in die Werkstatt"; in die laufenden Arbeiten an rund 20 neuen AVV-Änderungsanträgen für Anlage 10 für das Jahr 2027.
(
nur für Premiumleser)
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Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand:
Wollen Sie lieber eine AVV-Schulung oder eine -Organisationsberatung von BahnVerstand? Oder am besten beides? Hier finden Sie gute Gründe.
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Dieses Jahr geht es um die Frage, wie Halter und Bahnen die jüngsten Änderungen "ECM im AVV" in der betrieblichen Praxis umsetzen. Und wahrscheinlich wird uns die zweite "Consultation Note" der ERA zum AVV beschäftigen, die nicht ganz glücklich ist mit der 2026er Vertragsversion des AVV. Und es wird gehen um eine künftige "AVV-Governance": Wie organisieren wir den AVV so, dass alle Unterzeichner eingebunden sind? Seien Sie dabei!
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Auch das noch
Ein Cartoon passend zum Thema Schwarz-Weiss-Denken
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Für den Bezug der ungekürzten Premiumausgabe gibt es zwei Abonnement-Modelle. Welches Modell ist für Sie das richtige?
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Abonnement "Runde der AVV-Quartalsleser" Es umfasst ausschliesslich die Premiumausgabe und kostet 145 CHF pro Quartal
ODER
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Abonnement "Liga der AVV-Experten", das neben der Premiumausgabe zuzsätzliche Leistungen enthält, wie einen Preisnachlass auf Schulungen und Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
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Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Kniffliger AVV-Fall April 2026
"Alles klar mit Muster K?!"
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Beim Muster K-Verfahren erkennt die AVV Güterbahn einen technischen Mangel am beladenen Wagen, der nicht betriebsgefährdend ist, aber rasch repariert werden sollte. Im Interesse eines effizienten Güterverkehrs darf der Wagen noch bis zum Empfänger fahren, nach Entladung soll er aber repariert werden. Sollte der Wagen regelwidrig doch erneut beladen aufgeliefert werden, hat die Güterbahn diesen Wagen dann auszusetzen.
Das Verfahren stammt aus Staatsbahn-Zeiten, als die Bahnen selbst für den technischen Zustand auch fremder Güterwagen verantwortlich waren und als es nur eine einzige Bahn pro Land gab. Also der Transport hin zum Empfangskunden und der Transport weg vom Empfangskunden immer vom selben Bahnunternehmen erbracht wurde. Tempi passati!
Am Donnerstag, 23. April 2026 haben rund ein Dutzend AVV-Experten die Causa Muster-K im Licht der aktuellen rechtlichen und marktlichen Rahmenbedingungen diskutiert und kamen zum Ergebnis: "So kann es mit Muster K nicht weitergehen" Der AVV beschreibt einen Muster-K-Zielzustand und keinen stabilen Muster-K-Prozess. Es gibt Handlungsbedarf.
Erkenntnisse Aus der Diskussion:
- Heute weiss niemand, ob das EVU oder der Halter die nächste Wiederbeladung des Wagens stoppen soll.
- Die Pflicht zum Aussetzen eines regelwidrig wiederbeladenen Muster K Wagens passt heutzutage auch nicht recht mit den EU-Sicherheitsverordnungen zusammen. Gemäss ihrer Sicherheitsverantwortung soll eine Bahn einen Güterwagen nur aussetzen, wenn er nicht betriebssicher transportiert werden kann. Ein Muster-K Wagen ist aber aus technischer Sicht betriebssicher.
- Das heute im AVV vorgeschriebene Aussetzen regelwidrig wiederbeladener Muster-K Wagen ist heute eine freiwillige Konvention von Haltern und Bahnen. Aber wie ist eigentlich diese freiwillige Konvention legitimiert? Eine denkbare Legitimation wäre der einmütige Wunsch aller 280 AVV-Wagenhalter, dass genau diese Aussetzung der Wagen (bei regelwidrigem Wiederbelad) immer und in jedem Fall erfolgen soll. Besteht dieser Wunsch aber wirklich einmütig?
- Im arbeitsteiligen Schienengüterverkehr von heute transportiert die Muster-K-anbringende Bahn diesen Wagen nicht mehr automatisch auch beim Folgetransport. Ausser dem blauen Zettel am Wagen gibt es keine Vormeldung dieser Information an die nächste Güterbahn.
- Empfangskunden tragen formal keine Verantwortung, Muster-K bezettelte Wagen nicht wiederzubeladen - zumindest haben wir in den AGB grosser Güterbahnen keine Verpflichtung der Kunden gefunden, die Wagen vor Beladung auf ein Muster-K zu kontrollieren.
- Im Fall von Containertragwagen mit Stützbock waren wir uns einig, dass der Halter /ECM (und nicht die Bahn) zu entscheiden hat, ob ein Wagen mit defektem Stützbock in Containerverkehren weiter verkehren darf oder nicht.
Gerne erfahre ich Ihre Meinung zum Thema Muster K;
Wo stimmen Sie mit der o.g. Diagnose überein. Wo möchten Sie widersprechen? Was fehlt aus Ihrer Sicht? Gerne will ich in einer der kommenden Ausgaben Ihre Einschätzungen zu Muster K veröffentlichen, um ein umfassendes Bild zu erhalten, ob und welchen Änderungsbedarf wir bei Muster K sehen.
Lieber Leser, Sie können – wenn Sie Premiumleser sind – jetzt erst mal das Protokoll des kniffligen AVV-Falls April 2026 lesen (blauer Button unten) oder mir gleich
Ihre Meinung per E-Mail
mitteilen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.
Lieber Leser der Gratisausgabe,
über das Premium-Abonnement erfahren Sie, wie AVV-Regeln korrekt anzuwenden sind. Welche Ansprüche berechtigt sind, welche nicht. Vermeiden Sie lange Fallbearbeitungszeiten, endlose Diskussionen und vermeidbare Kosten.
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Der knifflige AVV-Fall des Monats
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Nutzen ist unbezahlbar!
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Werkstatt-Wissen – einfach erklärt
Kalt erwischt! Unsere Erfahrung beim Prüfen einer Druckluftbremse!
von Philipp Obst, MCR Lausitz GmbH
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Neulich hatten wir in der Werkstatt wieder einen kuriosen Fall. Ein Wagen mit Schadcode
3.3.4 „Druckluftbremse unbrauchbar“
sollte durch uns überprüft werden.
Im ersten Schritt haben wir die Bremse augenscheinlich kontrolliert – ohne feststellbare Mängel. Danach führten wir eine Bremsprüfung nach
UIC Merkblatt 543-1
durch. Auch hier wurden keine Mängel festgestellt. Wir haben den Wagen daraufhin wieder für den Betrieb freigegeben.
In der darauffolgenden Nacht wurde der Wagen erneut mit demselben Schadcode ausgesetzt. Diesmal mit dem Zusatz:
„Bremse legt nicht an.“
Der Wagen wurde über Nacht in die Werkstatt rangiert und die Bremse erneut überprüft – wieder ohne Befund. Das machte uns stutzig.
Wir entschlossen uns deshalb, den Wagen unter realen Betriebsbedingungen zu testen
. In unserem Fall bedeutete das: Temperaturen um den Gefrierpunkt. …
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Ja schade, nur Leser der Premiumausgabe erfahren hier,
- dass es bei frostigen Aussentemperaturen tatsächlich dazu kommen kann, dass die Bremse im Betrieb defekt und bei der anschliessenden Bremsprobe in der warmen Werkstatt plötzlich wieder "in Ordnung" sein kann.
- Wo genau der Frost in diesem Fall zuschlägt und die volle Funktionalität der Bremsanlage behindert.
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Worauf bei Steuerventilen sonst noch zu achten ist.
Lieber Gratisleser, jetzt zu Premium wechseln, es lohnt sich - investieren Sie in Ihre Fachkompetenz!
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Haben Sie Fragen oder Interesse an Themen aus der Wagen-Werkstatt? Kontaktieren Sie uns unter: Werkstattwissen@bahnverstand.ch
Autor:
Philpp Obst
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Womit beschäftigt sich
Arbeitsgruppe Anlage 10 AVV gerade?
Interview mit Burkhard Lerche, DB Cargo,
Leiter der Arbeitsgruppe
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Burkhard Lerche, DB Cargo AG ©BahnVerstand
Die Vertragsversion 2026 des AVV verpflichtet die Wagenhalter dazu, dass ihre ECM den AVV in ihr Instandhaltungssystem integrieren. Im Grunde war das schon immer so; seit 2026 haben Halter/ECM das nun aber schwarz auf weiss. Damit ist Anlage 10 AVV über den „Mindestzustand und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Lauffähigkeit von Güterwagen“ wieder stärker in den Fokus gerückt. Für uns Anlass genug, beim
Leiter der Arbeitsgruppe Anlage 10 AVV, Burkhard Lerche von DB Cargo
, nachzufragen, welches Feedback zur 2026 Vertragsversion bislang bei ihm angekommen ist – und welche weiteren Anpassungen für 2027 derzeit in der Arbeitsgruppe diskutiert werden?
B
ahnVerstand: Danke für Deine Zeit, Burkhard. Ich möchte direkt einsteigen mit der Frage, ob Euch viele Reaktionen aus der Halterschaft erreicht haben wegen der neuen Verpflichtung, die AVV-Bestimmungen zur Wiederherstellung der Lauffähigkeit von Güterwagen in das Instandhaltungsverfahren ihrer ECM zu integrieren? Ich könnte mir vorstellen, jetzt haben alle Wagenhalter und ECM nochmal genau hingeschaut, was sie da in ihr Instandhaltungsverfahren aufnehmen?
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Ja schade, nur Leser der Premiumausgabe erfahren hier,
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Welches Feedback die Arbeitsgruppe seit Anfang 2026 erhalten hat
- welche Änderungsvorschläge für 2027 die Arbeitsgruppe gerade auf dem Tisch hat,
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Welches die "Lieblingsänderungsanträge" von Burkhard Lerche sind, (auch wenn er diesen Begriff nicht selbst verwenden würde)
Lieber Gratisleser, jetzt zu Premium wechseln, es lohnt sich. Einblick in die Vorhaben der AVV-Arbeitsgruppen bekommen Sie nur in diesem Newsletter. Investieren Sie in Ihre Fachkompetenz!
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Danke - und ich stehe Deinen Lesern auch gerne für Fragen zum Thema Anlage 10 zur Verfügung. Diese Fragen oder Hinweise bitte einfach an Deine Adresse
Leserbrief@Bahnverstand.ch
senden.
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In eigener Sache – Schulungs- und Beratungsangebote von BahnVerstand
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BahnVerstand
unterstützt Güterbahnen und Wagenhalter mit praxisnahen Schulungen und individueller Beratung rund um den AVV. Egal, ob Sie Ihr Team auf denselben Wissensstand bringen wollen oder die Fitness Ihrer AVV-Organisation verbessern wollen: Bei den Angeboten von BahnVerstand weiss danach jeder, was zu tun ist.
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Schulung
von BahnVerstand. Sie suchen eine AVV-Schulung, bei der,
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Dann sprechen Sie mich an
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und schreiben Sie mir kurz, wo Sie stehen und was Sie erreichen wollen. Ich melde mich mit einem Vorschlag, der passt.
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Basler Tag der AVV-Praxis am 10. September 2026
Jetzt Termin im Kalender sichern!
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Experten-Gespräch in Basel im September 2025 ©BahnVerstand
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Die neue AVV-Version trat am 1.1.2026 mit weitreichenden Änderungen in Kraft, gerade mal drei Wochen, nachdem der Änderungsantrag "ECM im AVV" mit hauchdünnem Ergebnis angenommen wurde; unerwartet viele AVV-Unterzeichner hatten sich gegen diesen Antrag ausgesprochen.
AVV-Experten – Wir müssen reden!
Der
Basler Tag der AVV-Praxis
bietet sich hierfür besonders an. Am Donnerstag,
10. September 2026
diskutieren wir zwei Themenblöcke:
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ie setzen wir die Vertragsänderungen 2026 in der Praxis um?
Was müssen Güterbahnen, Werkstätten und Wagenhalter jetzt tun? Wie setzen sie die neuen vertraglichen Informationspflichten um; Was wünschen sie sich an praktischer Unterstützung?
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Wie kann die AVV-Governance reformiert werden?
Die AVV-Verwaltung passt nicht mehr recht in unsere Zeit; zu viele AVV-Unterzeichner, vor allem Güterbahnen, werden von den AVV-Verbänden ERFA, UIC und UIP nicht repräsentiert. Wie können alle Unterzeichner besser eingebunden werden in die Weiterentwicklung des Vertrags? Welche Ansätze für eine neue AVV-Governance liegen bereits auf dem Tisch?
Die Veranstaltung richtet sich an AVV-Experten von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten, die sich für ein funktionierendes Miteinander im Sektor einsetzen. Neben Fachvorträgen nehmen wir uns Zeit für Kleingruppendiskussionen.
Der Austausch eröffnet Ihnen neue Perspektiven für die Praxis. Und manchmal ist es schön, festzustellen: Hej, das Meiste machen wir bereits richtig!
Sie bekommen beim
Basler Tag der AVV-Praxis
neben wertvollen Impulsen Gelegenheit, sich mit AVV-Experten aus der Branche persönlich zu vernetzen. Für die sechste Auflage unserer Fachtagung rechnen wir mit rund 60 Teilnehmern.
Save-the-date für Basel:
Klicken auf den blauen Button
unten öffnet den Kalendereintrag. Diesen laden Sie herunter und speichern ihn in Ihrem Kalender. Im Juni 2026 will ich Sie über das Tagungs-Programm informieren.
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Basler Tag der AVV-Praxis 2026
Ort: Volkshaus Basel, Rebgasse 12-14, 4051 Basel (Nähe Claraplatz / Messe)
Wann: Donnerstag, 10. September 2026, 8:30 bis 16:30 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 450 CHF zzgl. 8.1 % MwSt.
Veranstalter: BahnVerstand
Nachweise: Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus.
Mehr Informationen und zur Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
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Auch das noch
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Ein Klassiker der Karikaturen-Weisheiten passend zu unserem Thema Schwarz-Weiss-Denken. Zugleich eine humorvolle Brücke aus dem allzufesten Gegeneinander zweier Parteien. "Ich bin eigentlich wie Du!" Selbst im Streit befangene AVV-Parteien finden Trost in diesem Sprachwitz des "Werner"-Karikaturisten
Rötger Feldmann
©Bröseline-Verlag
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters
Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch
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