Jean-Marc Blondé ist Maschinenbau-Ingenieur. Nach einigen Jahren bei Bombardier ist er 2005 zu SBB Cargo gekommen und verantwortet die Grundlagen für den technischen Wagendienst. Seit 2008 leitet er die Arbeitsgruppe Technische Übergangsuntersuchung (AG TÜ) der UIC. Diese technische Arbeitsgruppe hält die Anlagen 9 und 11 AVV aktuell. Ich sprach mit meinem ehemaligen SBB Cargo-Kollegen Jean-Marc am Rande des CIT - UIC Workshops am 10. September 2024 über seine Arbeit für Anlage 9 AVV.
Jean-Marc, Du bist seit 2008 Leiter der Arbeitsgruppe TÜ der UIC. Bevor wir auf die Inhalte der Arbeit zu sprechen kommen - wie hat sich die Arbeit in den letzten 15 Jahren verändert - wie erlebst Du den Unterschied zwischen der Arbeit heute und der Arbeit am Anfang Deiner Zeit als Vorsitzender der Arbeitsgruppe?
Gut, das ist wahrscheinlich ein Allgemeinplatz über diesen langen Zeitraum, aber unsere Arbeit hat sich nach meiner Wahrnehmung sehr beschleunigt, ist dichter geworden. Das fängt schon bei der Anzahl der Sitzungstage an - als ich 2008 die Leitung der AG TÜ übernommen habe, trafen sich die Teilnehmer noch jeweils 4 Tage am Stück - das habe ich dann schnell auf 1,5 Tage reduziert. Neu ist die AG TÜ auch eine Entscheidungsgruppe geworden und nicht mehr eine Arbeitsgruppe für Detailausarbeitungen. Was sich aber nicht geändert hat - das Ringen um die exakten deutsch-französischen Übersetzungen der Fachbegriffe - das nimmt nach wie vor einen großen Raum in unseren Sitzungen ein.
Wenn Du auf einer Party bist und einem Laien erklären willst, wozu diese Arbeitsgruppe TÜ gut ist, was würdest Du erzählen? Was ist das zum Beispiel für ein komischer Name - Technische Übergangsuntersuchung?!
Lacht... Ja, der Name ist ein bisschen aus der Zeit gefallen. Wir haben ihn aus der Zeit übernommen, als es noch das RIV gab. Bis zum Inkrafttreten des AVV im Juli 2006 regelte das RIV im Wesentlichen den Verkehr der Staatsbahnen, also der nationalen Monopolbahnen untereinander. Im Gegensatz zu heute gab es damals nur technische Wagenkontrollen an den Landesgrenzen, eben beim Wagenübergang, daher der Name. Interessant ist aber, dass schon zu RIV-Zeiten die Staatsbahnen die RIV-Regeln für die technische Übergangsuntersuchung immer gleichzeitig auch für die inländischen Zugkontrollen angewendet haben. Der Name Übergangsuntersuchung war also eigentlich schon überholt, als wir dieses Kapitel 12 aus dem RIV in den AVV übernommen haben - seither als Anlage 9 AVV bekannt.
Verstanden - wir stehen auch mit diesem Regelwerk auf den Schultern unserer Vorgänger. Aber zurück zur Party - wie erklärst Du, wozu die Bahnen die Anlage 9 AVV heute brauchen?
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+++ hier lesen nur Mitglieder der
Liga der AVV Experten
weiter!
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Da kommt ja einiges auf die AVV-Unterzeichner zu mit der Änderung. Kommuniziert Ihr das auch an die Unterzeichner - damit die sich darauf einstellen können?
Nun - das AVV Büro informiert die Vertragsmitglieder eigentlich erst, wenn die Änderungen vom Gemeinsamen AVV Kommittee zur Abstimmung freigegeben werden. Daher freue ich mich - hier im AVV-Newsletter auch AVV-Experten von Güterbahnen über die "Arbeiten hinter den Kulissen" vorinformieren zu können.
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ch wünsche Dir guten Erfolg für die anstehenden Reformarbeiten und sage Danke, Jean-Marc für dieses Interview!
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