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Gratisausgabe
27. Januar 2025
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Guten Tag Tina Nuebling
Auf den Neujahrsveranstaltungen der Branche waren nachdenkliche Stimmen zu hören, viel war die Rede von den Unwägbarkeiten des neuen Jahres 2025. Wir nehmen das neue Jahr, wie es kommt, schauen aber genau hin. Gut informiert wollen wir starten - mit dem AVV-Newsletter von BahnVerstand. In der heutigen – inhaltlich gekürzten – Gratisausgabe lesen Sie:
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Über das
Ergebnis des kniffligen AVV-Falls vom Januar 2025
. Es ging um die Frage, welche Kostenkategorien dem Schadenereignis zugeordnet werden können. Konkret: Gehören die Kosten für die außerplanmäßige Überführung der lauffähigen Wagen an den Bestimmungsort dazu und wenn ja, in welcher Höhe? Neu: Premium-Kunden können die Aufzeichnung der Online-Diskussion als Video abrufen. Wenn Sie, liebe Leser, die Antwort auf die Zuordnungsfrage bereits kennen, springen Sie bitte gleich ...
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... zum Ergebnis der
Umfrage unter den europäischen Eisenbahnaufsichtsbehörden
zur Frage, ob der Allgemeine Wagenverwendungsvertrag in seiner aktuellen Form zur ECM-Verordnung passt?!" Aus den Rückmeldungen von 14 nationalen Behörden erfahren wir,
dass das Schweizer BAV mit seiner Kritik am AVV nicht allein steht
; die europäischen Behörden empfehlen einvernehmlich - eigene Übersetzung: "
... dass die Sektororganisationen den AVV an die aktuelle EU-Gesetzgebung anpassen, und zwar in Übereinstimmung mit den in der ECM-Verordnung für die Instandhaltungsstufen festgelegten Rollen und Verantwortlichkeiten. Die Anpassung des AVV ist zudem notwendig, um eine klare Kommunikation zwischen EVU und ECM zu etablieren."
Als Premiumkunde können Sie das achtseitige Ergebnisdokument einsehen und erfahren, wie die Aufsichtsbehörde Ihres Landes die Konformität zwischen AVV und EU-Verordnung bewertet.
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den Hinweis auf die
Schweizer Fachtagung Eisenbahnsicherheit
am 2. April 2025 in Basel. Schwerpunkt diesmal: "How to SMS - Best Practice Erfahrungen beim Aufbau und der Anwendung von Sicherheitsmanagementsystemen".
Die ungekürzte Premiumversion des Newsletters - zusammen mit weiteren Leistungen und Vergünstigungen - erhalten
Premium Mitglieder.
Alle Infos zur Premium-Mitgliedschaft finden Sie im
Webshop von BahnVerstand
. Die Mitgliedschaft erstreckt sie über ein Jahr (365 Tage ab Kauf) und kostet 730 Schweizer Franken netto. Sprechen Sie mich an, wenn Sie einen Grosseinkauf machen wollen - ab drei oder mehr Mitgliedschaften gibt es Vergünstigungen.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre .
Ihr
Christoph Gabrisch - BahnVerstand
Ihre Kommentare zu dieser Ausgabe erreichen mich unter
info@bahnverstand.ch
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"Macht die Strecke frei! Ja schon, aber wer zahlt die Folgekosten?!" – der knifflige AVV-Fall Januar 2025
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Im Januar-Fall wurde ein Zug nach Entdeckung eines Heißläufers abgestellt. Welche Folgekosten genau zählen hier zum Schadenereignis - in welcher Höhe? Es ging konkret um die Zuordnung von drei Kostenkategorien:
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Reparaturkosten am defekten Wagen
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Bergungskosten des defekten Wagens
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Kosten für die ausserplanmässige Überführung der lauffähigen Wagen
an den Bestimmungsort
Im Ergebnis waren sich die rund 30 Teilnehmer, d.h. AVV-Experten von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten, einig, dass:
- ... der Halter dem EVU im vorliegenden Fall die gesamten Reparaturkosten schuldet, auch wenn der Halter zuvor keinen Kostenvoranschlag erhalten hatte.
- ... der Halter die Bergungskosten zu tragen hat, da sie Teil der Kosten für die Wiederherstellung der Lauffähigkeit durch das verwendende EVU sind. Und
- ... der AVV keine Regelung für die Überfuhr-Kosten der "heilen" Wagen enthält, so dass die Güterbahn einen etwaigen Vermögensschaden nicht auf Basis AVV (jedoch evtl zivilrechtlich) geltend machen kann.
Darüber hinaus waren sich alle Teilnehmer einig, dass CFL cargo als verwendendes EVU in diesem Fall nach der AVV-Reparatur richtigerweise eine
Wiederinbetriebnahmebescheinigung vom Wagenhalter verlangt
hat. Interessant: Auch nicht-Schweizer AVV-Experten teilten diese Einschätzung!
Erlauben Sie mir an dieser Stelle ein wenig Vaterstolz: Ich freue mich sehr, dass die Zahl der Teilnehmer am "kniffligen AVV-Fall des Monats" stetig steigt (im Januar waren rund 30 Teilnehmer aus ganz Europa zugeschaltet) und dass die Ergebnisse unserer Fall-Diskussion zu einer branchenweit anerkannten Quelle für "best practice" geworden sind für die richtige Anwendung des AVV in der Praxis.
Hinweis für Premiumkunden
: Das Ergebnisprotokoll enthält erstmals einen
Link auf die Videoaufzeichnung
der 90-minütigen Fallbesprechung. Das Video kann innerhalb der nächsten 12 Monate abgerufen werden - danach wird es aus der Bibliothek entfernt. Das Besondere an der Videoaufzeichnung: Sie enthält auch die Anmerkungen/Kommentare der Teilnehmer, die es am Ende nicht ins Protokoll geschafft haben, die aber für Sie wichtig sein können. Schauen Sie, ob der Video-Mitschnitt für Sie nützlich ist und teilen Sie mir bitte anschließend Ihre Meinung mit!
Den nächsten kniffligen AVV-Fall diskutieren wir - gerne zusammen mit Ihnen, lieber Leser, am
Donnerstag, 20. Februar 2025 15:30 bis 17:00 Uhr.
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Ergebnis der AVV / ECM Umfrage bei den Eisenbahnsicherheitsbehörden
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Unser Newsletter hatte bereits im Herbst 2024 darüber informiert, dass das Schweizerische Bundesamt für Verkehr - BAV eine Umfrage bei den europäischen Eisenbahnaufsichtsbehörden zur Konformität des Allgemeinen Wagenverwendungsvertrages - AVV im Lichte der EU-Verordnungen durchgeführt hat. Im Dezember 2024 haben die teilnehmenden Behörden beschlossen, das Ergebnis dieser Umfrage (das viele Stellungnahmen der nationalen Behörden zu Einzelfragen enthält) - in nicht anonymisierter Form - zu veröffentlichen und an die Verantwortlichen des Sektors weiterzuleiten.
Ich habe daraufhin Sara Bizzotto vom Sekretariat des NSA-Netzwerks um die Freigabe zur Veröffentlichung im AVV-Newsletter gebeten. Die Antwort können Sie sich denken: Die Freigabe wurde erteilt und somit können die Premium-Kunden von BahnVerstand das Dokument abrufen. So erfahren Sie, wie Ihre Sicherheitsbehörde die Konformität des AVV konkret bewertet. An der Umfrage haben sich die Aufsichtsbehörden von AT, BE, CH, DE, ES, FR, HR, HU, IT, LU, NL, NO, PL, RO sowie zwei slowakische Zertifizierungsstellen beteiligt. Klicken Sie auf den blauen Button, um den achtseitigen Ergebnisbericht zu öffnen.
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Das Fazit der Umfrage ist der gemeinsame Appell der Behörden an die AVV-verantwortlichen Sektorvertreter: "...
den AVV an die aktuelle EU-Gesetzgebung anpassen, und zwar in Übereinstimmung mit den in der EU-Gesetzgebung (ECM-Verordnung) für die Instandhaltungsstufen festgelegten Rollen und Verantwortlichkeiten. Die Anpassung des AVV ist auch notwendig, um eine klare Kommunikation zwischen EVU und ECM zu etablieren.
"
Der besondere Wert des Dokuments liegt m.E. auch in den detaillierten Einzelrückmeldungen der Behörden zu den sieben Fragen des BAV:
...
.
+++ dies lesen nur
Premiumkunden
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Es bleibt spannend.
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Veranstaltungshinweis
Fachtagung Eisenbahnsicherheit am 2. April 2025 in Basel
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SMS-Verantwortliche aufgepasst!
tragen Sie sich den 2. April 2025 in ihrem Kalender ein. Dann wird BahnVerstands "Schweizer Fachtagung für Eisenbahnsicherheit" im Volkshaus Basel einen Einblick geben in
best-practice beim Aufbau und Betreiben von Sicherheitsmanagement Systemen.
Wir richten uns an SMS Verantwortliche aus der Schweiz und aus Europa. Das Oberthema der Tagung lautet in diesem Jahr „How to SMS?!“
Ideengeber für die zweite Auflage unserer Fachtagung in Basel ist unter anderem das Schweizer BAV, das im Rahmen seiner Aufsichts-Tätigkeit grosse Unterschiede in der Herangehensweise und in der Qualität der von ihr auditierten SMS feststellt. Wir erwarten von der Tagung einen Anstoss zum gegenseitigen Lernen der Bahnen beim Aufbau und Anwenden des Sicherheitsmanagement-Systems – SMS. Wir möchten Best Practice-Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen präsentieren und die Vernetzung der SMS-Verantwortlichen fördern. An meine Leser, die in AVV-Güterbahnen tätig sind -
bitte leiten Sie diesen Veranstaltungshinweis an ihren SMS-Verantwortlichen weiter.
Die Tagungssprache ist Deutsch. Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus. Hier gibt es
weitere Informationen und die Anmeldeseite
(Das genaue Programm veröffentlichen wir im Februar).
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Auch das noch
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Diesen besonderen Heckscheibenschmuck habe ich in Freiburg entdeckt. Was für eine tolle Produktidee - nicht nur für Hundebesitzer lustig.
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH
Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt des Kantons Solothurn | CHE-260.248.148
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