Streit zwischen AVV-Unterzeichnern kann leicht entstehen, wenn es in der Bahnproduktion zu einer ungewöhnlichen zeitlichen Abfolge von Ereignissen und Meldungen kommt und beide Parteien unterschiedliche AVV-Regeln für sich geltend machen. Diese Streitfälle können über Monate und Jahre ungelöst bleiben. Das sorgt auf beiden Seiten für hohen Aufwand und belastet die Geschäftsbeziehung der Partner.
Der AVV ist ein privatrechtlicher Vertrag und der „Rechtsweg“ ist im Streitfall ein anderer als sonst üblich im Schienengüterverkehr; die Streitparteien müssen ihren Konflikt schon selbst miteinander lösen. Weil der AVV selbst kein Verfahren vorsieht zur Streitbeilegung bleibt den Parteien nur der Weg vor ein Zivilgericht. Aber will man wirklich den Geschäftspartner vor Gericht zerren, dessen Richter den AVV wahrscheinlich nicht kennen? In der Praxis münden die z.T. mehrjährigen Streitfälle bisweilen in einem finanziellen Vergleich, dem die Parteien mehr aus Ermüdung, denn aus Überzeugung zustimmen. Am Ende bleibt „die Faust im Sack“ – weil der Vergleich den Konflikt an sich nicht löst.
BahnVerstand bietet zusammen mit dem Freiburger Mediations-Büro memoU seit 2020 eine nichtanwaltliche Beilegung von AVV-Streitfällen an. Das Verfahren setzt auf Freiwilligkeit und die Bereitschaft beider Parteien, sich auf eine einvernehmliche Lösung zu verständigen. Die Regeln des AVV sind Bestandteil des Konflikts, engen den Lösungsraum aber nicht ein. Um eine Vorstellung vom Ablauf zu gewinnen klicken Sie bitte hier. Für die Streitschlichtung erhält BahnVerstand eine zeitabhängige Vergütung von beiden Parteien.
+ BahnVerstand bietet monatlich einen kostenlosen Experten-Talk an, bei dem Schadenmanager von Bahnen, Werkstätten und Wagenhaltern einen
„kniffligen AVV-Fall“ aus der Praxis erörtern. Die Teilnehmer erarbeiten darin eine gemeinsame Sicht zur technischen und zur juristischen Dimension des Falls und geben dem Fall-Einreicher konkrete Tipps zum Vorgehen.
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