Guten Morgen,
sind Sie heil zurückgekehrt von der Innotrans in Berlin? Was für eine Riesen- Messe. Richtig gute Laune habe ich auf der Messer allerdings nur gespürt beim Schweizer Hersteller Stadler, bei der chinesischen CRRC und im Gleisbau, so mein stark verkürztes Messe-Fazit. Welchen Eindruck haben Sie auf der Messe gewonnen - was hat Sie überrascht? Ich bin neugierig und freue mich auf Ihre Zuschriften an
Leserbrief@bahnverstand.ch
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Solange Sie sich Ihr Zuschrift noch überlegen, lesen Sie sich heute wieder schlau in Sachen AVV mit folgenden Themen:
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Der knifflige AVV-Fall September 2026: Wer trägt die Kosten bei Fahrten in die Werkstatt / von der Werkstatt weg?
Wir haben zahlreiche Kostenpositionen zusammengetragen, die rund um die Überfuhr von AVV-Wagen in die Werkstatt / beim Abverfügen zum eventuell geänderten Bestimmungsbahnhof auftreten können?Vertreter aus D, AT, CH und LUX haben ihre Erfahrungen zusammengetragen zu möglichen Kostenpositionen und deren Zuordnung auf Halter und Güterbahnen!
Nur für Premium-Leser!
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Sicherheit und Haftung müssen wir sauberer voneinander trennen!
" Interview mit Roger Schüpfer, Schweizer Bundesamt für Verkehr
Im Nachgang zu seinem Vortrag beim Basler Tag der AVV-Praxis habe ich Roger Schüpfer um ein Interview gebeten. Er erläutert darin die Sichtweise der Schweizer Aufsichtsbehörde auf den AVV. Für ihn ist auch nach der AVV-Änderung "ECM im AVV" Anfang 2026 noch nicht alles in guter Ordnung.
Warum, lesen hier die Premium-Leser.
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UIC veröffentlicht überarbeitetes Merkblatt 543-1
Schon wichtig für die AVV-Community - aber für den Kauf des neuen Dokuments fehlen gute Argumente seitens der Herausgeber.
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In eigener Sache: Ankündigung neuer BahnVerstand-Weiterbildungen mit Dr. Axel Marquardt im Jahr 2027.
Sie sollten diese Angebote kennen und im Zweifel intern im Haus weiterleiten. Wichtige Kursangebote für ECM- und SMS-Verantwortliche. Ich will nicht angeben, aber jeder Kurs ist auf auf 20 Teilnehmer begrenzt und die Kurse 2026 waren schnell ausgebucht. Ich sag's ja nur...
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Köpfe hinter dem AVV.
Diesmal verrät Tino Handrischeck von der ITL in Pirna (Captrain-Gruppe) was ihn bewegt, wenn er an den AVV denkt. Und warum er gerne das Einstimmigkeitsgebot im Gemeinsamen AVV Komitee abschaffen würde.
Nur für Premiumleser
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Auch das noch
Zum letzten Mal Thema zum Logo im Nahverkehr. Versprochen. Habe in der Berliner S-Bahn was entdeckt. Das muss ich Ihnen zeigen.
Hinweis:
In dieser Gratisausgabe erscheinen Beiträge inhaltlich gekürzt. Nur Mitglieder der Premiumausgabe erhalten Zugriff auf:
- das Ergebnis des kniffligen Falls September
- das komplette Interview mit Roger Schüpfer mit den Aussagen, wo die Schweizer Aufsichtsbehörde weiterhin Handlungsbedarf im AVV sieht.
- die kompletten Antworten von Tino Handrischeck im Fragebogen.
Wenn Sie im AVV Verantwortung übernehmen, sollten Sie zur ungekürzten Premiumausgabe dieses Newsletters wechseln. Sie haben die Wahl zwischen zwei Modellen. Nähere Angaben
im
Webshop von BahnVerstand
Investieren Sie in Ihre Fachkompetenz und wechseln Sie jetzt zu Premium!
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Schreiben Sie mir gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
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Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Kniffliger AVV-Fall September 2026 - Ergebnis
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"I -- love -- this -- company!!! "
Begrüssung von
Steve Ballmer
2001 auf einer Microsoft-Veranstaltung.
Für unser Online-Format "Der knifflige AVV-Fall" empfinde ich etwas
Ähnliches. Wir versammeln die Erfahrungen und Perspektiven von AVV-Experten von Bahnen, Werkstätten und Haltern aus unterschiedlichen Ländern.
Im September-Fall ging es um die
Schadennebenkosten rund um eine typische AVV-Reparatur
. Wer bezahlt die Überfuhr des Schadwagens zur Werkstatt? Ist die Rückführung des Wagens immer gratis? Welche weiteren Kostenpositionen tauchen in der Praxis auf und welche davon werden in der Praxis zwischen EVU und Wagenhalter üblicherweise berechnet?
Besonders wertvoll war in der Online-Diskussion wieder der Vergleich der Erfahrungen. AVV-Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg berichteten, wie diese Fragen in ihren Unternehmen beantwortet werden. Das Ergebnis war ein gemeinsames Bild, was in vier Ländern "üblich" ist und was nicht. Das ist ganz schön lehrreiches und nützliches Wissen für die tägliche Arbeit, finde ich.
Für einen zusätzlichen Aha-Moment sorgte ein teilnehmender Fachanwalt. Er erläuterte, auf welcher rechtlichen Grundlage eine AVV-Bahn Kosten für die Beseitigung von Schäden an Güterwagen gegenüber AVV-Halter geltend macht. Für die teilnehmenden Praktiker war diese Information wirklich verblüffend.
Prädikat: lehrreich.
Lieber Leser,
die Teilnahme am kniffligen AVV-Fall des Monats ist kostenlos.
Wenn Sie im Thema AVV Verantwortung tragen
und sich für "best practice" beim Anwenden des AVV in der Praxis interessieren, dann nehmen Sie bitte teil an dieser lehrreichen Online-Diskussion.
Und wenn Sie es nicht für sich selbst machen wollen,
machen Sie es für den Sektor
. Je mehr Akteure im Sektor wissen, wie der AVV in der Praxis richtig anzuwenden ist, desto weniger Zeit verlieren wir insgesamt mit unnötigen Diskussionen oder Streit. Sie schaffen mit Ihrer Teilnahme zugleich
Mehrwert in Ihrem Unternehmen und Mehrwert im Sektor
. Fachkentnis vermeidet Verschwendung!
Oder sind Sie Teamleiter, lieber Leser, und ihre Mitarbeiter kommen regelmässig mit schwierigen AVV-Fällen zu Ihnen? "
Wie soll ich hier vorgehen, Chef?!
" In dem Fall können Sie entweder die richtige Antwort lässig aus dem Ärmel schütteln oder Sie verweisen Ihre Mitarbeiter auf den nächsten kniffligen AVV-Fall. Denn auch das Einreichen eines kniffligen AVV-Falls ist kostenlos möglich.
Der knifflige AVV-Fall des Monats
Die Teilnahme ist kostenlos
Der Nutzen ist unbezahlbar.
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"Sicherheit und Haftung müssen wir sauberer voneinander trennen!"
Interview mit Roger Schüpfer,
Schweizer Bundesamt für Verkehr, Bern
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Roger Schüpfer vom Schweizer Bundesamt für Verkehr hat beim Basler Tag der AVV-Praxis 2026 Kritik am aktuellen AVV geübt. Auch nach der Änderung "ECM im AVV" sieht das BAV weiterhin Handlungsbedarf an den Schnittstellen zwischen EVU und ECM. Im Gespräch mit BahnVerstand nennt Schüpfer Änderungsbedarf in den Anlagen 9 und 10 des AVV sowie in den Verantwortlichkeiten im Schadwagenmanagement.
BahnVerstand: Roger, der Sektor hat
unter dem Stichwort "ECM im AVV"
Anfang 2026 Änderungen am Vertragstext vorgenommen. Du hast gesagt, diese Änderungen seien nach Einschätzung des BAV nicht ausreichend, auch die 2026er-AVV-Version führe zu einer problematischen Vermischung von vertraglichen Regelungen und eisenbahnrechtlicher Sicherheitsverantwortung. Wo ist das nach Meinung des BAV weiterhin der Fall?
Roger Schüpfer: Wir haben unterschiedliche Rechtsgebiete und Verantwortlichkeiten: Eisenbahnrecht, Frachtrecht, Haftrecht und Mietrecht. Auf Seiten der Gesetzgebung gibt es auch unterschiedliche Rechtsquellen, die z.T. über- und nebeneinander Wirkung entfalten. Ich spreche hier vom internationalen öffentlichen Eisenbahnrecht, von der COTIF 1999, von den EU-Verordnungen zur Sicherstellung der Eisenbahnsicherheit sowie von der ergänzenden nationalen Gesetzgebung. Die Ausgangslage ist also kompliziert. Kompliziert allein ist aber noch nicht problematisch. Aus Sicht des BAV problematisch wird es aber dort, wo diese Ebenen vermischt werden. Der AVV vermischt zudem weiterhin Aufgaben zwischen ECM, Halter und EVU, die für den Verordnungsgeber eigentlich klar geregelt sind.
Nur ein Beispiel. Im AVV werden Aufgaben bei der Wiederherstellung der Lauffähigkeit, bei der Wiederinbetriebnahme oder bei der Auswahl und Überwachung von Werkstätten dem EVU oder dem Halter zugeordnet. Gleichzeitig bleibt die ECM des Fahrzeugs eisenbahnrechtlich für den Zustand ihres Fahrzeugs verantwortlich. Diese Schnittstellen müssen aus unserer Sicht sauberer geregelt werden.
Ein Schwerpunkt Eurer Kritik ist die Anlage 9 AVV. Was fehlt Euch dort?
...
…
Lieber Leser der Gratisausgabe,
wenn Sie Verantwortung für AVV-Themen tragen, sollten Sie wissen, wo die Schweizer Aufsichtsbehörde beim AVV weiterhin Handlungsbedarf sieht.
Roger Schüpfer hat seine Kritik an der AVV-Vertragsversion 2026 und die Erwartungen des Schweizer BAV an den Sektor beim Basler Tag der AVV-Praxis im September ausführlich erläutert (und sich dort auch der Diskussion mit den SektorKollegen gestellt) Wer nicht dabei sein konnte, kann die Argumente jetzt in der Bezahlversion des AVV-Newsletters nachlesen.
Wechseln Sie zur Premium-Ausgabe und erfahren Sie, welche Änderungen das BAV für notwendig hält. Wer bei der Weiterentwicklung des AVV mitreden will, sollte diese Argumente kennen, finde ich.
Übrigens:
Als Abonnent der Liga der AVV-Experten erhalten Sie Zugriff auf das komplette Archiv aller bisherigen Premium-Ausgaben.
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Es ist vollbracht!
UIC bringt überarbeitetes Merkblatt 543-1 in Form einer IRS heraus
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Die UIC Arbeitsgruppe SET 7 hat vor vier Jahren begonnen, das in AVV-Kreisen bekannte UIC Merkblatt 543-1 mit den Vorschriften für eine Bremsenprüfung u.a. bei AVV-Schäden zu überarbeiten. Anstoss dazu gaben redaktionelle Verbesserungsvorschläge, die von einer Gruppe um
Martin Krummradt
vom Schulungsanbieter
Railtraining
vorgetragen wurden. Jetzt ist die redaktionelle Überarbeitung und die UIC-interne Genehmigungsprozedur vollbracht und die Vorgaben für die Bremsenprüfung wurden in Form einer "International Rail Solution - IRS" von der UIC herausgegeben. Herausgabedatum ist Mai 2026. Datum des Inkrafttretens ist Januar 2026(!).
Weitere Erläuterungen zum neuen Dokument waren bei der UIC nicht in Erfahrung zu bringen, der zuständige Sachbearbeiter ist nicht mehr da, hat zur SNCF gewechselt. Wer also wissen will, was sich geändert hat, muss
791,25 EUR im
UIC Webshop
bezahlen, und die neue IRS kaufen.
Soviel sei verraten - anders als von Martin Krummradt vorgeschlagen, enthalten die Checklisten (hinten) immer noch Verweise auf den Erläuterungsteil (vorne). Der Werker wird also auch künftig mit einem Aktenordner in der Hand zur Bremsprüfung schreiten - die Angaben auf den Checklisten sind nicht selbsterklärend geworden.
Wenn Sie jetzt zögern, soviel Geld auszugeben für die neue IRS, kann ich das nachvollziehen. Dann vielleicht das gleiche Geld doch besser für ein Jahr Premium-Abo des AVV-Newsletters ausgeben!
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ECM- und SMS-Praxis 2027
In eigener Sache:
Zwei neue Weiterbildungen mit Dr. Axel Marquardt
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Lieber Leser,
eventuell sind diese Weiterbildungsangebote interessant für Sie oder einen Ihrer Kollegen im Büro nebenan? Weil da der ECM-Verantwortliche oder der SMS Verantwortliche Ihres Unternehmens sitzen?
Bitte d
urchlesen und bei Bedarf intern weiterleiten!
Kurs-Angebote 2027
Das operative Miteinander zwischen EVU und ECM ist bisweilen vertrackt. Wer ist genau wofür verantwortlich? Wer muss wem Informationen liefern? Und wie lässt sich sicherstellen, dass die Instandhaltungsprogramme der ECM zum tatsächlichen betrieblichen Einsatz der Fahrzeuge passen?
Um diese Themen geht es in den beiden neuen Weiterbildungen mit
Dr. Axel Marquardt
im Jahr 2027. Für jedes Thema bieten wir zwei Termine in Köln an. Pro Termin ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.
Die Weiterbildungen richten sich insbesondere an:
- SMS- und Sicherheitsverantwortliche von Eisenbahnverkehrsunternehmen,
- Eisenbahnbetriebsleiter und Sicherheitsmanager,
- Verantwortliche der ECM-Funktionen I und II
- Fahrzeug- und Flottenverantwortliche,
- interne Auditoren und Qualitätsmanager,
- Mitarbeiter im Sicherheitsmanagement von Eisenbahnunternehmen.
Die Weiterbildung setzt Grundkenntnisse der europäischen Sicherheits- und ECM-Systematik voraus.
Das Seminar ist
keine
Einführung
in das Sicherheitsmanagement oder die ECM-Verordnung.
1. Weiterbildung:
Sichere Schnittstellen zwischen EVU und ECM
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Wer trägt an der Schnittstelle zwischen EVU und ECM welche Sicherheitsverantwortung?"
In dieser Weiterbildung geht es darum, welche Informationen ausgetauscht werden müssen – und wie sich die Schnittstellen so in den Sicherheitsmanagementsystemen abbilden lassen, dass sie auch im operativen Betrieb funktionieren
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17.–18. Februar 2027 sowie 3.-4. März 2027
Maternushaus Köln | Präsenzseminar | max. 20 Teilnehmer |1.350 EUR netto
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2. Weiterbildung:
Betreiber-Instandhaltungsprogramme als gemeinsame Aufgabe von ECM und EVU
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Passt Ihr Betreiber-Instandhaltungsprogramm noch zum tatsächlichen Einsatz Ihrer Fahrzeuge?"
In dieser Weiterbildung geht es darum, wie Laufleistungen, beförderte Lasten, Einsatzgebiete und veränderte betriebliche Bedingungen systematisch im Instandhaltungsprogramm berücksichtigt werden.
16.–17. Juni 2027 sowie 6.-7. Juli 2027
Maternushaus Köln | Präsenzseminar
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max. 20 Teilnehmer |1.350 EUR netto
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Köpfe hinter der AVV
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Das Einstimmigkeitsgebot im Gemeinsamen AVV-Komitee - das würde ich ändern!
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Einer, der den AVV unterzeichnet hat: Tino Handrischek, ITL, Pirna © Captrain
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Steckbrief Tina Handrischeck
Bei der Eisenbahn seit
1984 – Ausbildungsbeginn war bei der Deutschen Reichsbahn als Schienenfahrzeugschlosser/Lokschlosser
Unternehmen
ITL Eisenbahngesellschaft mbH/ Captrain Deutschland
Funktion
Leiter Wagenwerkstatt und Schadwagenbeauftragter
AVV-Verantwortlicher des Unternehmens
seit 2009
Arbeitsort
ITL-Werkstatt in Pirna
Frühaufsteher oder am Abend geht es erst richtig los?
Frühaufstehen
Wann haben Sie zuletzt etwas zum ersten Mal gemacht und was war das?
Ich habe meine zweijährigen Enkel, eineiige Zwillinge, zum ersten Mal aus der Kita abgeholt. Beide haben mich angestrahlt und gerufen: «Opa Tino ist da!»
In welchen Momenten/ bei welcher Tätigkeit macht Ihnen die Arbeit am meisten Spass?
Eigentlich jeden Tag. Man weiss morgens nie genau, was einen erwartet – und muss dann das Beste daraus machen
Meine Erfahrungen mit dem AVV
1. Was erinnert Sie in Ihrem Unternehmen im Alltag am häufigsten daran, dass Sie den AVV unterzeichnet haben?
Am Anfang konnten die wenigsten Mitarbeiter mit dem Begriff AVV etwas anfangen. Das hat sich rasch geändert. Wir haben Lehrgänge besucht, unsere Erfahrungen und Wünsche eingebracht und uns bei ITL aktiv am Testbetrieb des WDRflyers beteiligt. Seit Anfang 2009 führen wir ausserdem eine Schadwagendatenbank. Darin sind mittlerweile mehr als 30’000 Schadmeldungen erfasst.
2. Welche AVV-Frage beschäftigt Sie derzeit besonders?
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Lieber Leser der Gratisausgabe, die Antworten von Tino Handrischeck können Sie als Leser der Premium-Ausgabe lesen. Wenn Sie wissen wollen, wie ein erfahrener Praktiker auf den AVV blickt, was er gut findet, was änderungsbedürftig, lohnt sich der Wechsel zu Premium.
Und in der Premium-Version des AVV-Newsletters gibt es nicht dauernd diese Unterbrechungen! Wechseln Sie zu Premium, es lohnt sich
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Zum letzten Mal in diesem Jahr komme ich auf das Logo im Mehrzweckabteil zu sprechen. Versprochen.Bei meinem Besuch der Innotrans fiel mir auf, wie clever das Logo in der Berliner S-Bahn dazu ist. Berlin kann Logo - finden Sie nicht auch?
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So in Baden- Württemberg
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters
Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch
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