„Aber die Rechnung muss er doch nicht mir schicken – warum begreift der das nicht?!“

Warum es immer wieder zu Streit in der Schadenregulierung kommen kann 
Streit zwischen AVV-Unterzeichnern kann leicht entstehen, wenn es in der Bahnproduktion zu einer ungewöhnlichen zeitlichen Abfolge von Ereignissen und Meldungen kommt und beide Parteien unterschiedliche AVV-Regeln für sich geltend machen. Diese Streitfälle können über Monate und Jahre ungelöst bleiben. Das sorgt auf 
beiden Seiten für hohen Aufwand und belastet die Geschäftsbeziehung der Partner. 

Warum es schwierig ist, AVV-Streitfälle beizulegen
Der AVV ist ein privatrechtlicher Vertrag und der „Rechtsweg“ ist im Streitfall ein anderer als sonst üblich im Schienengüterverkehr; die Streitparteien müssen ihren Konflikt schon selbst miteinander lösen. Weil der AVV selbst kein Verfahren vorsieht zur Streitbeilegung bleibt den Parteien nur der Weg vor ein Zivilgericht. Aber will man wirklich den Geschäftspartner vor Gericht zerren, dessen Richter den AVV wahrscheinlich nicht kennen? In der Praxis münden die z.T. mehrjährigen Streitfälle bisweilen in einem finanziellen Vergleich, dem die Parteien mehr aus Ermüdung, denn aus Überzeugung zustimmen. Am Ende bleibt „die Faust im Sack“ – weil der Vergleich den Konflikt an sich nicht löst. 

Das Angebot von BahnVerstand
BahnVerstand bietet zusammen mit dem Freiburger Mediations-Büro memoU seit 2020 eine nichtanwaltliche Beilegung von AVV-Streitfällen an. Das Verfahren setzt auf Freiwilligkeit und die Bereitschaft beider Parteien, sich auf eine einvernehmliche Lösung zu verständigen. Die Regeln des AVV sind Bestandteil des Konflikts, engen den Lösungsraum aber nicht ein. Um eine Vorstellung vom Ablauf zu gewinnen klicken Sie bitte hier. Für die Streitschlichtung erhält BahnVerstand eine zeitabhängige Vergütung von beiden Parteien. 

Warum das Angebot von BahnVerstand attraktiv ist
Dieser Service:

  • bietet AVV-Unterzeichnern erstmals eine fachkundige Instanz, um ihre AVV-Streitigkeiten beizulegen
  • baut auf unserer langjährigen Erfahrung in der Schadenregulierung und in der Konfliktbeilegung  auf
  • ist unabhängig von den Verbandsinteressen von UIP, UIC und ERFA
  • stellt die Interessen der Parteien in den Mittelpunkt – nicht das Vertragswerk an sich
  • senkt den Aufwand in der Schadenregulierung und legt die Grundlage für eine unbelastete weitere Zusammenarbeit der Partner.  

Klingt das interessant?
Gerne vereinbaren wir ein Gespräch. um unser Vorgehen zu erläutern und ihre Erwartungen kennen zu lernen.