Mit der heutigen Ausgabe beginnt ein neues Zeitalter für diesen Newsletter - Sie erhalten neu die Gratisversion 2. Klasse, diese ist inhaltlich gekürzt und enthält insbesondere die Protokolle der "kniffligen AVV-Fälle" nicht mehr.
Wie am 26. Juli 2024 per E-Mail mitgeteilt, erhalten neu nur die Mitglieder der
Liga der AVV-Experten
die ungekürzte Premiumversion in Verbund mit weiteren exklusiven Informationen und anderen Vergünstigungen. Die Trennung in zwei Versionen folgt der Logik: Was nichts kostet, ist nichts wert.
Die Mitgliedschaft in der
Liga der AVV-Experten
können Sie für ein Jahr (365 Tage) zum Preis von 730 Schweizer Franken netto im
Webshop von BahnVerstand
erwerben. Die Mitgliedschaft ist wie ein Abonnement auf Dauer angelegt und erneuert sich, wenn Sie nicht kündigen.
Aber auch die kostenlose Version des AVV-Newsletters 2. Klasse hat ihren Reiz - Sie erhalten einen groben Überblick über die aktuellen Entwicklungen rund um den AVV UND Sie erhalten weiterhin die Vorprotokolle zum kniffligen AVV-Fall des Monats. Auch die Teilnahme am Online-Workshop zum kniffligen AVV-Fall ist weiterhin kostenlos möglich. Vielleicht ist die Teilnahme sogar noch interessanter als bisher, denn nur die Teilnehmer wissen, wie es ausgeht - auch ohne das Ergebnisprotokoll zu erhalten. Das erhalten neu nur die Mitglieder der
Liga der AVV Experten
.
Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, halte ich Sie gerne auch in Zukunft über aktuelle Entwicklungen im AVV auf dem Laufenden.
In der heutigen Ausgabe erfahren Sie - in gekürzter Fassung, welche Antworten uns zum kniffligen AVV-Fall Juli 2024 eingefallen sind. Sie erinnern sich, es ging um die Folgen fehlender oder falscher technischer Wagendaten. Zweitens beginnt heute in der Kolumne "Alles, was (Wagen-)Recht ist" von Professor Freise eine
mehrteilige Serie über die Gefährdungshaftung bei Schäden durch Güterwagen
. Wir veröffentlichen in der heutigen Ausgabe den ersten Teil unter der Überschrift "Soll auch der Wagenhalter aus Gefährdung haften?" - allerdings hier in einer unvollständigen Fassung.
Ich hoffe, Sie finden die Themen genauso interessant wie ich und wünsche Ihnen angenehme Lektüre.
Ihr
Christoph Gabrisch - BahnVerstand
Gerne lese ich Ihre Hinweise und Anregungen zu dieser Ausgabe des Newsletters. Sie erreichen mich unter
info@bahnverstand.ch
.
Kniffliger AVV-Fall Juli 2024 "Was für ein Durcheinander bei den technischen Wagendaten!?"
Im Juli-Fall ging es um ein AVV-Ärgernis und weniger um einen Einzelfall.
Andreas Konrad von Lokomotion
aus München hat die für Güterbahnen z.T. unbefriedigende Bereitstellung von technischen Wagendaten ausgeleuchtet. Die technischen Wagendaten sind wesentlich für einen sicheren Zugbetrieb. Korrekte Antworten auf Fragen wie "Welche Festhaltekraft hat denn der Wagen nun wirklich?!" sollten für alle Beteiligten zugänglich gemacht werden. Oder - bei Erkennen eines offensichtlichen Datenfehlers - umgehend korrigiert werden.
In der Diskussion mit rund 20 AVV-Experten von Bahnen und Wagenhaltern konnte das Format "der knifflige AVV-Fall des Monats" erneut seine Stärken ausspielen. Unter anderem haben wir beim Zusammentragen der individuellen Erfahrungen mit dem Bereitstellen technischer Wagendaten ein Gesamtbild über Art und Umfang des Problems im Sektor gewonnen. Also - insgesamt sehen wir beim Bereitstellen technischer Wagendaten kein flächendeckendes Problem, weil viele Halter die Daten vorbildlich bereitstellen / bei Bedarf rasch korrigieren Dafür bereiten die wenigen low-performer unter den Haltern den EVU wirklich mühsame Probleme.
Welche Probleme das sind, und ob EVU einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Halter dauerhaft fehlerhafte technische Wagendaten bereitstellt erfährt der Leser des Ergebnisprotokolls.
Nur so viel: wenn ein EVU beim Wagenhalter Schadenersatz für dauerhaft fehlerhafte (nicht der Realität entsprechende) technische Wagendaten einfordern möchte, kann es das unter Verweis auf Art 31. AVV tun. Der Schaden muss aber kausal begründet sein und nachgewiesen werden.
Für den nächsten kniffligen AVV-Fall reservieren Sie bitte schon jetzt Donnerstag,19. September 2024 15:30 - 17:00
Uhr
.
(Doppelklicken auf dem Datum öffnet den Kalendereintrag)
Online-Schulung Schadenmanagement nach Fracht- und Wagenrecht am 29. August 2024
Ende August findet zum letzten Mal in diesem Jahr unsere Online-Schulung Schadenmanagement nach Fracht- und Wagenrecht statt. (Der Termin im Herbst fällt aus). Wenn Sie schon immer einmal daran teilnehmen wollten - der 29. August 2024 ist Ihr Tag!
Am Vormittag informieren wir Sie über die aktuellen rechtlichen Grundlagen und nach der Mittagspause wenden wir das Gelernte auf Ihre mitgebrachten Praxisfälle an. Frischen Sie Ihr theoretisches Wissen auf und wenden Sie es direkt auf Ihre eigenen Praxisfälle an!
Mitte September findet - mittlerweile zum fünften Mal - der Basler Tag der AVV-Praxis als Präsenzveranstaltung im stimmungsvollen Volkshaus Basel statt. Die Fachtagung richtet sich an AVV-Experten, welche Hürden im AVV-Alltag überwinden und Prozesse über Unternehmensgrenzen hinweg verbessern wollen.
Dieses Jahr befassen wir uns auch mit grundsätzlichen Fragen zur Ausrichtung des AVV. Der Grund: Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der AVV einer Aktualisierung bedarf:
Das schweizerische Bundesamt für Verkehr – BAV weist seit 2021 auf Unklarheiten hin, die sich aus dem Zusammenspiel von AVV und EU-Eisenbahnrecht ergeben. Sollte der Sektor untätig bleiben, droht das BAV ab dem Jahr 2026 nationale Schritte an.
Der Unfall im Gotthard-Basistunnel im Sommer 2023 hat die Frage aufgeworfen, ob die Gefährdungshaftung für Schäden durch Güterwagen im Kontext der aktuellen EU Sicherheitsverordnungen noch richtig bei den Güterbahnen angesiedelt ist.
Weil Wegschauen keine Probleme löst, schauen wir beim
2024er AVV-Praktiker Treffen in Basel
genau hin und erarbeiten mit hervorragenden Referenten ein gemeinsames Bild, wo die Probleme liegen und
auf welche Szenarien sich die AVV-Unterzeichner in einstellen müssen
. Wir erwarten nützliche Erkenntnisse für die tägliche Arbeit, Verbesserungsideen und ein besseres persönliches Kennenlernen der Teilnehmer. Die Tagungssprache ist Deutsch. Für die AVV-Fachtagung stellt BahnVerstand Teilnahmebescheinigungen aus.
Es erwartet Sie ein Tag mit hochkarätigen Referenten und engagierten Praktikern von Güterbahnen, Wagenhaltern und Werkstätten aus Europa. Sie erhalten Einblick in neue Entwicklungen, können an der Entwicklung von „best-practice“ Abläufen mitwirken und ihr persönliches Netzwerk unternehmensübergreifend entwickeln. Tagungssprache ist deutsch. Auf Wunsch erstellen wir Teilnahmebescheinigungen für diese AVV-Fortbildungsveranstaltung.
Soll auch der Wagenhalter aus Gefährdung haften? - Teil I
Diese Frage wird seit Jahren in der Bahnwelt diskutiert, nicht nur von den dort tätigen Unternehmen, sondern auch von staatlichen und internationalen Stellen. Neue Dringlichkeit hat die Frage im Anschluss an die schadensträchtige Zugentgleisung im Gotthard-Basistunnel bekommen.
Wegen ihrer Vielschichtigkeit lässt sich die Frage nicht in einer einzelnen Kolumne beantworten. Heute kann es nur darum gehen, sich einer Lösung zu nähern, indem einige grundsätzliche Aspekte beleuchtet werden.
Vor dem Beginn des Bahnzeitalters galt allgemein der Grundsatz: Wer im täglichen Leben einen Schaden erleidet, muss ihn tragen, sofern nicht ein anderer den Schaden verschuldet hat. Das
Verschulden
bezieht sich dabei auf die
Verletzung einer Pflicht
, die gegenüber dem Geschädigten besteht. Wenn in Bezug auf den erlittenen Schaden keine schuldhafte Pflichtverletzung eines anderen festzustellen ist, hat sich für den Geschädigten das „
allgemeine Lebensrisiko
“ verwirklicht: Ein „
Unglücksfall
“ hat ihn getroffen und er muss sehen, wie er damit zurechtkommt.
Die Annahme eines allgemeinen Lebensrisikos ist zunehmend verblasst. Wenn ich auf der Straße stolpere, hinfalle und mir das Bein breche, weil der Straßenbelag eine Unebenheit aufweist, dann muss doch jemand dafür verantwortlich sein und mir Schadensersatz leisten! In der Gesellschaft findet diese Einstellung breite Zustimmung.
Was hat das mit der Bahnwelt zu tun, wird der Leser dieser Kolumne fragen. Sehr viel, lautet die Antwort, +++
Es tut sich was auf der social Media Plattform linkedIn - BahnVerstands Quiz für AVV-Experten
Ich habe zuletzt auf der Business Plattform Beiträge gepostet in Form einer Quizfrage für AVV-Experten und bin vom lebhaften Echo dieser Beiträge (zwischen 4.000 und 5.000 Ansichten jeweils) etwas überrascht. Wenn Sie ein LinkedIn Konto haben, schauen Sie doch mal hier vorbei:
Frage zum verbogenen Rangiergrif
f - kann ein AVV-EVU argumentieren, dieses Schadbild sei "Beweis", dass der verbogene Rangiergriff nicht vom EVU im Betrieb verursacht worden sein kann (Abstimmungsergbnis: 29 Ja-Stimmen - keine Nein-Stimme)
Frage zur korrekten Beanstandung
eines thermisch hoch beanspruchbaren Radsatzes mit deutlichen Anzeichen einer thermischen Überbeanspruchung (Abstimmungsergebnis: 23 mal Weiterfahren mit ausgeschalteter Bremse plus Muster K und R1 - aber immerhin 8 mal "Aussetzen - auch wenn der AVV das so nicht vorsieht")
Die hohe Reichweite dieser Postings (im Wortsinn sind es eigentlich keine Quizfragen, sondern es geht um Einschätzungen aus der Anwendungspraxis der Befragten) ermutigt mich, dieses Format weiterzuführen. Wenn Ihnen eine Anwendungsfrage auf den Nägeln brennt, die sich für eine derartige LinkedIn-Umfrage eignet - lassen Sie es mich wissen unter
info@bahnverstand.ch
.
Auch das noch
Genau mein Humor!
AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
Handelsregisteramt des Kantons Solothurn | CHE-260.248.148
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BahnVerstands AVV-Newsletter 2. Klasse für Christoph Gabrisch Gratisausgabe 2. Dezember 2024 Guten Tag Christoph Gabrisch willkommen zur Gratisausgabe des AVV-Newsletters von BahnVerstand.
BahnVerstands AVV-Newsletter 2. Klasse für Christoph Gabrisch Gratisausgabe 18. November 2024 Guten Tag Christoph Gabrisch willkommen zur Gratis-Ausgabe des AVV-Newsletters von BahnVerstand.
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