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Gratisausgabe vom 14. Oktober 2025
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Guten Morgen Tina Nuebling,
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die Verfügung des Schweizer Bundesamts für Verkehr vom 11. September schlägt weiter Wellen. In diese Unruhe hinein verschickt das AVV-Büro – erstmals überhaupt – Anfang Oktober gleich zwei umfangreiche zusätzliche AVV-Änderungsanträge an alle AVV-Unterzeichner. Beide Anträge haben erhebliche Folgen für die Arbeitsorganisation der AVV-Parteien und beide sollen schon auf Anfang 2026 in Kraft treten. Ganz ehrlich: Wer soll hier den Überblick behalten?
Sie, lieber Leser des AVV-Newsletters von BahnVerstand! Mein Ziel ist, Ihnen diesen Überblick zu verschaffen. Manchmal frage ich mich selbst: Wie war das eigentlich früher, wie hat man sich informiert, bevor es diesen Newsletter gab.
In dieser Ausgabe informiere ich Sie über:
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den bevorstehenden
kniffligen AVV-Fall am 16. Oktober 2025.
Wir feiern Jubiläum und gehen in Klausur!
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die
Entwicklungen in der Schweiz
nach Erlass der BAV-Verfügung vom 11. September 2025. Der nationale Alleingang des BAV hat viel Kritik auf sich gezogen. Ich verschaffe Ihnen einen Überblick, was gerade läuft.
Nur für Premium-Leser!
- Ergebnis der Leserumfrage und Gewinner des exklusiven Polo-Hemds "AVV-Experte".
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die neue Kolumne von
Professor Freise
lotet die "
Grenzen des Verwendungsrechts eines EVU nach dem AVV
" aus.
Nur für Premium-Leser
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Das neue
Quartalsabonnement
für die Premiumausgabe des AVV-Newsletters. Die Abonnenten werden Mitglieder in der neuen
"
Runde der AVV-Quartalsleser
"
. Das Angebot richtet sich an Leser der Gratisausgabe, ist aber auch eine Option für Sie, lieber Premiumleser.
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Die
Siegburger Fachtagung Eisenbahnfahrzeug-Instandhaltung
am 12. und 13. November 2025 hat in diesem Jahr den Fokus erweitert auf
alle Eisenbahnfahrzeuge
. Weitersagen!
Die beiden spät ausgesendeten AVV-Änderungsanträgen "ECM im AVV" und "Grundlegende Reform der Anlage 9" greifen wir in der nächsten Newsletter-Ausgabe Ende Oktober auf.
Lieber Leser, wir möchten im Newsletter öfter
Stimmen aus der Halterschaft
zu Wort kommen lassen. Sprechen Sie gerne Halter in Ihrem Umfeld an, ob diese nicht einen Beitrag im AVV-Newsletter beisteuern wollen? Jede Wortmeldung bringt frische Perspektiven und stärkt den Austausch. Und falls Sie selbst Lust haben, mitzuwirken:
M
elden Sie sich gerne direkt bei mir!
Sie lesen die inhaltlich gekürzte Gratisausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter. Die ungekürzte Premiumausgabe können Sie auf zwei Arten
beziehen:
-
über das neue Quartalsabonnment unter dem Namen "
Runde der AVV-Quartalsleser
" Das Angebot umfasst den Bezug der Premiumausgabe des AVV-Newsletters, sonst nichts. Es kostet 145 CHF netto pro Quartal
-
über die Mitgliedschaft in der "
Liga der AVV-Experten
", die neben der Premiumausgabe des AVV-Newsletters weitere Leistungen und Vergünstigungen enthält, wie z.B. einen Rabatt für die Schulungen oder Tagungen von BahnVerstand. Die Mitgliedschaft kostet 730 CHF netto pro Jahr-
Infos zu beiden Angeboten im
Webshop von BahnVerstand
.
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
.
Herzliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
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Fünf Jahre kniffliger AVV-Fall des Monats sind Anlass zum Innehalten:
Im Oktober-Termin gehen wir in Klausur!
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Unser Format „Der knifflige AVV-Fall des Monats“ wird im Oktober fünf Jahre alt. In der
Jubiläumsausgabe am 16. Oktober 2025
wollen wir deshalb nicht wie gewohnt einen Fall diskutieren, sondern uns in
Klausur
begeben. Frei nach
Laotse:
"
Wer innehält, erhält innen Halt.
"
Wir werden uns also mit dem Format selbst beschäftigen:
- Was funktioniert gut?
- Was nervt oder sollte vermieden werden?
- Und was wollen wir in Zukunft öfter machen?
Es geht um organisatorische Fragen wie Wochentag, Uhrzeit, Dauer, aber auch inhaltliche Fragen wie "Womit wollen wir uns künftig vermehrt beschäftigen?"
Anbei eine
Einstimmung auf die bevorstehende Klausur
. (Doppelklicken öffnet das Dokument)
Bringen Sie sich am Donnerstag ein, wählen Sie sich ein in unsere Online-Klausur.
Falls Sie verhindert sein sollten, senden Sie mir bitte Ihre Gedanken zum Format an
Leserbrief@bahnverstand.ch
.
Lieber Leser, hier nochmal der Hinweis: Alle dürfen mitmachen beim kniffligen AVV-Fall des Monats. Der Zugang steht allen Lesern des AVV-Newsletters offen, auch den Lesern der Gratisversion.
Den Kalendereintrag mit dem Einwahllink laden Sie hier herunter:
Donnerstag 16. Oktober 2025 um 15:30 Uhr.
(Doppelklicken )
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Entwicklungen im Nachgang zur BAV-Verfügung "Sicherheit im Schienengüterverkehr"
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Das
Bundesamt für Verkehr
hat am 9. Oktober 2025 Güterbahnen und Wagenhalter mit Sitz in der Schweiz über eine
Fristenstreckung
....
...
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren an dieser Stelle, für welche Teilmassnahme aus der Verfügung das BAV eine Fristenstreckung eingeräumt hat, wie es diese Fristenstreckung begründet sowie welches Echo die Verfügung in der Schweiz auf politischer und juristischer Ebene gefunden hat.
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Ergebnis der Leserumfrage
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Vielen Dank an alle 31 Teilnehmer der Leserumfrage
Feedback zu BahnVerstands AVV-Newsletter.
Ich verstehe, wenn Sie, lieber Leser, die Ergebnisse der Umfrage weniger spannend finden als ich. Sie dürfen daher die folgenden Zeilen überspringen und erst weiter unten stoppen; Bekanntgabe der Gewinnerin des exklusiven Polo-Hemds "AVV-Experte"!
Was ist herausgekommen bei der Umfrage?:
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Die Top-Rubrik der Gratisausgabe ist eindeutig der
knifflige AVV-Fall des Monats
, gefolgt von Beiträgen über aktuelle
AVV-Entwicklungen
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besonders oft gelobt wurde die
Verständlichkeit der Beiträge
, die man auch als Nicht-Jurist gut lesen kann.
-
Haupthindernis für den Wechsel in Premium: "
Mir fehlen Argumente
, um in meinem Unternehmen das
"go" für Premium
zu bekommen." (
Tipp: Mich anrufen, mir fallen viele gute Argumente ein! Tel. + 41 62 5520 570
)
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Genannte Themenwünsche unter anderem:
- So geht GCU Broker!
- Bitte mehr knifflige AVV-Streitfälle!
- Bitte die Bremsprüfung mal ausführlich erklären!
-
Besonders gewünschte zusätzliche Angebote:
-
Zugang zum Archiv der kniffligen AVV-Fälle
(
Sorry - dieses Archiv gehört zu den exklusiven Inhalten für die Mitglieder der Liga der AVV-Experten)
-
eine
englischsprachige Version
des Newsletters!
Unterm Strich war das wertvolles Feedback, mit dem ich als Chefredakteur gut weiterarbeiten kann. Als Zeichen meiner Dankbarkeit haben Tina und ich am Montag ein exklusives "
AVV-Experten"-Polohemd
verlost unter den Teilnehmern.
Die Gewinnerin ist
Simone Hülsemann
vom
Wascosa
-Büro in Hamburg. Herzlichen Glückwunsch, Simone! Wir versenden das Polohemd diese Woche. Natürlich an Eure
neue Dienstadresse
in Hamburg! 🎁🎉
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Die Grenzen des Verwendungsrechts eines EVU nach dem AVV
Die Kolumne von Professor Dr. Rainer Freise
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Der COTIF-Anhang
CUV
enthält Rechtsvorschriften für die Verwendung von Wagen im
internationalen Eisenbahnverkehr
zur Durchführung von Beförderungen nach den COTIF-Anhängen
CIV
und
CIM
. Wenn ein EVU fremde Wagen zu anderen Zwecken als zur Beförderung von Personen oder Gütern im internationalen Eisenbahnverkehr einsetzt, ist die CUV nicht anwendbar. Das gilt z.B., wenn ein EVU fremde Güterwagen zum Transport von eigenem
„Dienstgut“
verwendet, etwa zum Transport von Baumaterial zur Erneuerung von Gleisen in seinem Streckennetz. In einem solchen Fall bedarf es der Vereinbarung eines besonderen Vertrags außerhalb der Geltung der CUV zwischen dem Wagenhalter und dem EVU. In aller Regel wird dies ein
Mietvertrag
sein, möglicherweise mit Verweis auf die Bestimmungen des Allgemeinen Vertrags für die Verwendung von Güterwagen (
AVV
).
...
Ja schade, nur
Leser der Premiumversion
erfahren an dieser Stelle, was es mit dem Verwendungsrecht des vertraglichen EVU an einem Güterwagen gemäss AVV auf sich hat. Und welche juristischen Folgen sich ergeben aus der Tatsache, dass ein AVV-EVU dem Wagenhalter für dieses Verwendungsrecht kein Entgelt zu zahlen braucht.
Jetzt zu Premium wechseln!
Warum nicht den Einstieg mit dem neuen Quartals-Abo probieren? Siehe unten.
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Das Quartals-Abo der Premiumausgabe. Mitglied werden in der "
Runde der AVV-Quartalsleser
"!
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Wir eröffnen Ihnen einen neuen Zugang zur ungekürzten Premiumausgabe von BahnVerstands AVV-Newsletter: Kaufen Sie das Quartals-Abonnement, werden Sie Mitglied in der
Runde der AVV-Quartalsleser
. Dieses Angebot richtet sich an alle, die sagen: "
Ich will einfach die ungekürzte Premiumausgabe des AVV-Newsletters lesen und sonst nichts.
"
Was umfasst das Angebot?
- Quartalsweise kündbares Abo der Premiumausgabe
- Preis: 145 CHF netto pro Quartal
- automatische Verlängerung um weitere drei Monate (falls keine Kündigung erfolgt)
-
das Angebot enthält
ausschliesslich
die Premiumausgabe des AVV-Newsletters - keine weiteren Zusatzleistungen.
Für wen ist das Angebot gedacht?
Wir haben von einigen Lesern erfahren, dass sie den Schritt in die
Liga der AVV-Experten
(noch) zu groß finden. Sie möchten allein die ungekürzte Premiumausgabe lesen. Und genau das ist mit dem Beitritt in die
Runde der AVV-Quartalsleser
jetzt möglich.
Gehören Sie dazu? Jetzt den blauen Button klicken und im BahnVerstand-Shop das neue Quartalsabo sichern.
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Veranstaltungshinweis
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Die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen wird nicht im Alleingang besser – sondern in Siegburg!
Lieber Leser, vielleicht sitzt nur ein paar Meter weiter – oder in der nächsten Etage – ein Kollege oder eine Kollegin, die sich mit der
Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen
beschäftigen? Dann tun Sie ihnen (und uns) einen Gefallen:
Leiten Sie jetzt diesen Veranstaltungshinweis weiter. Es lohnt sich.
Danke!
Vom 12. bis 13. November 2025 treffen sich wieder alle, die Verantwortung für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen tragen: Hersteller, Lieferanten, Leasinggeber, Bahnen, Werkstätten und Service-Dienstleister. Gemeinsam sprechen wir offen über das, was in der Zusammenarbeit funktioniert und das, was besser werden muss. Keine Messe, sondern ein grosses Kamin-Gespräch. Keine Selbstdarstellung, sondern echter Austausch im
Geist von Siegburg
!
Neu im Jahr 2025: Wir weiten den Fokus auf
alle Eisenbahnfahrzeuge
aus und beschränken uns nicht mehr auf Lokomotiven. Denn viele Instandhaltungsfragen und -lösungen betreffen auch Gleisbau- und Dienstfahrzeuge und Güterwagen. Es ist Zeit, diesen zusätzlichen Perspektiven einen festen Platz in Siegburg zu geben.
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Das Tagungsprogramm für Mittwoch, den 12. und Donnerstag, den 13. November entnehmen Sie dem
Tagungsflyer
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Gruppendiskussion in Siegburg im November 2024 ©BahnVerstand
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Eckdaten
für Siegburg 2025
Ort:
Kranz Parkhotel
, Siegburg
Tagung: 12. November 2025, 10 Uhr bis 13. November 2025, 13 Uhr
Optionale Angebote am Vortag, Dienstag, 11. November 2025:
- ECM-Schulung ab 13 Uhr
- gemeinsames Abendessen ab 18 Uhr
Teilnahmeentgelt: ab 910 € zzgl. MwSt.
Mehr Informationen und zur Anmeldung:
bahnverstand.ch/veranstaltungen
Noch unsicher?
In diesem Kurzvideo erfahren Sie, was
Dr. Jens Engelmann
von der Osnabrücker
railiable GmbH
an unserem Tagungsformat schätzt.
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Und warum die Tagung in Siegburg einen festen Platz in seinem Jahreskalender hat, erklärt hier
Rainer Beller
von
Beacon.
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In diesem Sinne: W
ir sehen uns in Siegburg!
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Auch das noch
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Lieber Leser, Schienengüterverkehr ist furchtbar schön, aber auch furchtbar anstrengend – finden Sie nicht auch? Dauernd kommen einem neue Hindernisse in den Weg, irgendetwas wird plötzlich irre teuer, etwas anderes fehlt plötzlich... Und noch dazu kommen laufend neue Vorschriften, die man einhalten muss. Es ist eine Art Dauer-Hindernislauf, um in unserer Branche auf einen grünen Zweig zu kommen. (Nicht umsonst steht am Hauptsitz von DB Cargo in Mainz eine Sisyphos-Statue) Welch ein Trost steckt daher in diesem Zitat von Mahatma Gandhi:
"Zufriedenheit liegt in der Anstrengung, nicht in der Errungenschaft".
Das gebe ich Ihnen mit für diese Woche - Sie müssen nicht erst den Erfolg Ihrer Arbeit abwarten, um zufrieden zu sein - Sie dürfen schon zufrieden sein, wenn Sie auf dem Weg sind!
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine zufriedene Woche!
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
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