Guten Morgen,
haben Sie heute auch so gute Laune wie ich? Bei mir hat sich die Laune beim Redigieren der heutigen Ausgabe auf 10 von 10 gehoben. Der Grund?
BahnVerstand als Herausgeber dieses Newsletters ist wirklich unabhängig
.
Diese Unabhängigkeit schafft die Freiheit, auch liebgewonnene Gewissheiten zu hinterfragen. Und davon profitieren Sie als Leser.
Im Spannungsfeld der Interessen von Wagenhaltern und Güterbahnen bin ich keiner Seite verpflichtet, ich vertrete keine Einzelinteressen, sondern interessiere mich allein für die richtige Auslegung und praktische Anwendung des Regelwerks. Deshalb kann ich – ganz im Sinne von
Karl Popper
, siehe unten – Positionen und Meinungen kritisch und unabhängig hinterfragen damit am Ende die überzeugendste Antwort auf einen Sachverhalt übrig bleibt.
Lassen Sie sich mit den Beiträgen der heutigen Ausgabe einmal auf das kritische Hinterfragen Ihrer eigenen festen Positionen und Meinungen ein:
-
Der knifflige AVV-Fall Mai 2026 - Welchen Bewertungsspielraum hat ein Wagenmeister im betrieblichen Alltag?
Im Mai-Fall haben wir die enorme Tragweite einer Schadenfeststellung an einem Güterwagen ausgeleuchtet. Hat ein Wagenmeister, der die Präambel des AVV kennt und einen Transport nicht unnötig behindern will, bei einem technischen grenzwertigen Schadenbild einen Entscheidungsspielraum oder nicht? Kann er zwischen sicherem Zugbetrieb und rationeller Transportabwicklung irgendwie austarieren? Er kann! Zu dem Ergebnis kamen die Teilnehmer des kniffligen AVV-Falls vom Mai. Ihr kritisches Hinterfragen zeigte aber auch: "Man muss wissen, wie man das richtig macht!" (
nur für Premiumleser)
-
"Der Gesetzgeber hat den Bahnmarkt liberalisiert, die Haftungsregeln aber nur unvollständig neu geordnet"
So das Fazit von
Daniel Lützelschwab,
dem Justiziar der BLS AG in Bern. Er sieht Nachholbedarf beim Gesetzgeber beim Austarieren der Haftung zwischen Bahnen und Wagenhaltern bei Unfallschäden durch Mängel am Fahrzeug. Und er hat schon eine Idee zur Umsetzung! (
nur für Premiumleser)
-
"Verlader brauchen Lösungen und keine Zuständigkeitsdiskussionen
!"
In einem Exklusiv-Interview erklärt
Carolin Katona
von der UKL IT & Logistik in Bad Driburg, wie ihr Unternehmen Verladern mit angemieteten Güterwagen das Schadenmanagement abnimmt und welche Vorteile das für alle Beteiligten bringt. Mir scheint: Manche AVV-Güterbahn würde einen solchen Service wohl auch gerne nutzen... (
nur für Premiumleser)
-
Zusatztermin für die ECM-Schulung mit Dr. Axel Marquardt
Wir bieten einen Zusatztermin für die Schulung "
ECM- und
Halterfunktionen in der Praxis"
an. Am 22. und 23. Juli 2026 als Präsenzschulung in Köln – aktuell sind für diesen Zusatztermin noch sechs Plätze verfügbar. Dieses Angebot können Sie jetzt gerne kritisch hinterfragen und sich dann gleich anmelden!
-
AVV-Schulung für EVU als Webinar der VdV-Akademie
Die VdV-Akademie hat neu eine AVV-Schulung speziell für Güterbahnen in ihr Programm aufgenommen. Am Mittwoch, 23. September 2026 werde ich selbst als Dozent in einem vierstündige Webinar die Grundzüge des AVV und die Besonderheiten des Schadenmanagements gemäss AVV erläutern. Klingt interessant? Klingt interessant!
-
Auch das noch
Warum der
Kritische Rationalismus
des österreichischen Denkers
Karl Popper
gewissermassen Pate steht für das kritische Hinterfragen von Positionen in unserem Format „Der knifflige AVV-Fall des Monats“
In dieser Gratisausgabe erscheinen Beiträge inhaltlich gekürzt. Nur
Mitglieder der Premiumausgabe erhalten Zugriff auf:
- das Ergebnis des kniffligen Falls Mai
- den vollständigen Gastbeitrag von Daniel Lützelschwab,
- das komplette Interview mit Carolin Katona.
Wenn Sie das interessant und wichtig für Ihre berufliche Tätigkeit finden, wechseln Sie zur Premiumausgabe. Wählen Sie aus:
-
Abonnement "Runde der AVV-Quartalsleser" Es umfasst die Premiumausgabe und kostet 145 CHF pro Quartal
ODER
-
Abonnement "Liga der AVV-Experten", das zuzsätzliche Leistungen enthält, wie einen Preisnachlass auf Schulungen und Tagungen von BahnVerstand. Das Abonnment kostet 730 CHF netto pro Jahr.
Investieren Sie in Ihre Kompetenz! Weitere Infos und zur Bestellung im
Webshop von BahnVerstan
d
Der AVV wird nicht einfacher.
Sie aber schlauer.
Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen gerne an
Leserbrief
@bahnverstand.ch
.
Freundliche Grüsse
Christoph Gabrisch – BahnVerstand
|
|
|
|
|
|
|
Kniffliger AVV-Fall Mai 2026
"Hat ein Wagenmeister einen Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum?"
|
|
|
|
|
In unserer jüngsten Online-Diskussion haben wir uns über einen relevanten Praxisfall gebeugt; "Was macht ein Wagenmeister, wenn er ein Schadbild sieht, das genau an der Grenze zwischen "noch gut, kann weiterfahren" und "nicht betriebssicher -Wagen aussetzen!" liegt?" im vorliegenden Praxisfall von BLS Cargo ging es um eine Ausbröckelung auf der Lauffläche mit ziemlich genau 60 mm Länge. Gibt es hier ein schwarz/weiss oder kann der Wagenmeister einen Bewertungsspielraum nutzen?
Die Teilnehmer der Mai-Diskussion waren sich am Ende einig: Ja, der Wagenmeister hat einen Bewertungsspielraum. Es gibt einen sauberen Weg, um Wagen mit grenzwertigem Schadbild noch bis zum Entladebahnhof fahren zu lassen und die anschliessende Herausnahme des Wagens anzustossen. Im vorliegenden Fall hat der Wagenmeister allerdings einen schlechten Weg gewählt, weil er für sein Vorhaben einen "schlechten" Schadcode auswählte.
Auch in der Frage, ob eine italienische Behörde ein Bussgeld verhängen darf, wenn ein EVU tatsächlich oder vermutet gegen AVV-Regeln verstösst, waren sich die Teilnehmer am Ende einig.
Nur Premiumleser
lesen das Ergebnis unserer Diskussion durch Anklicken des blauen Buttons unten.
An dieser Stelle eine persönliche Anmerkung: Der Knifflige AVV-Fall des Monats ist ein wirklich einzigartiges Format, um Fragen der korrekten AVV-Auslegung in der operativen Praxis zu diskutieren und zu klären. Hier treffen das Wissen und die Perspektiven von Güterbahnen, Wagenhaltern, Werkstätten und weiteren Branchenvertretern zusammen. Gemeinsam wird argumentiert, hinterfragt und um die überzeugendste, AVV-konforme Lösung gerungen.
Eigentlich würde ich mir wünschen, dass die Ergebnisse dieser Diskussionen möglichst breit im Sektor verfügbar sind. Tatsächlich bleiben die Protokolle und Videoaufzeichnungen aber den Lesern der Premiumausgabe vorbehalten.
Wenn Sie selbst bei kniffligen AVV-Fragen von den Erfahrungen und Einschätzungen anderer Praktiker profitieren möchten, dann investieren Sie jetzt in Ihre Fachkompetenz und
wechseln jetzt zur Premiumausgabe
.
AVV verstehen. Ärger vermeiden.
|
|
|
|
Der knifflige AVV-Fall des Monats
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Nutzen ist unbezahlbar!
|
|
|
|
"
Der Gesetzgeber hat den Bahnmarkt liberalisiert, die Haftungsregeln aber nur unvollständig neu geordnet
"
Ein Gastbeitrag von
Daniel Lützelschwab
|
|
|
Daniel Lützelschwab, General Counsel der BLS AG, Bern ©BLS AG
|
Wie in früheren Ausgaben berichtet, beschäftigt das Thema
Haftung des Wagenhalters
insbesondere die Akteure im Schweizer Bahn-Sektor. Und das nicht erst seit dem Unfall im Gotthard-Basistunnel im Sommer 2023, als ein verdeckter Mangel an einem Güterwagenrad zu einer Entgleisung mit erheblichen Schäden führte. Unser Gastautor
Daniel Lützelschwab
bringt als
Justiziar der BLS AG
langjährige Erfahrung beim Anwenden des internationalen und des Schweizer Eisenbahnrechts im Schienengüterverkehr mit. Seiner Meinung nach trägt die gesetzliche Haftung der Wagenhalter den geänderten Verantwortlichkeiten im liberalisierten Bahnmarkt noch nicht ausreichend Rechnung. Der Gesetzgeber sollte die Haftungsregeln anpassen und er hat schon eine Idee, wie!
|
Wagenhalterhaftung – quo vadis?
Im Schienengüterverkehr wird derzeit kaum ein rechtliches Thema so intensiv und so lange diskutiert. Bereits an den Berner Tagen vom 1./2. März 2018 hatte ich Gelegenheit, eine Auslegeordnung aus Sicht der EVU vorzunehmen. Seither wurde viel geschrieben, gesprochen und gestritten – erreicht wurde wenig. Nach dem verheerenden Unfall im Gotthard-Basistunnel hat die Diskussion in der Schweiz und in Europa neuen Schub erhalten. Umso mehr drängt es sich auf, die wesentlichen Punkte in Erinnerung zu rufen.
Höhere Verantwortung der Wagenhalter seit der Liberalisierung
Mit der Liberalisierung des Schienengüterverkehrs wurde um die ...
… Ja schade, nur Leser der Premiumausgabe erfahren hier,
-
warum der Gesetzgeber nach Einschätzung von Daniel Lützelschwab Nachholbedarf beim Austarieren der Haftung zwischen EVU und Wagenhaltern hat und
-
wie sein Vorschlag für eine neu austarierte Haftung aussieht.
Lieber Gratisleser, d
ie Haftungsfrage wird den Sektor noch viele Jahre beschäftigen. Wer im Thema AVV Verantwortung trägt, sollte die Argumentationen kennen.
I
nvestieren Sie in Ihre
Fachkompetenz und wechseln jetzt zu einer der beiden
Premium-Versionen des AVV-Newsletters.
+++
Der AVV-Newsletter von BahnVerstand eignet sich als unabhängige Plattform besonders gut für den fachlichen Dialog über Unternehmens-, Verbands- und Ländergrenzen hinweg. Wir freuen uns auf Ihre Sicht auf die Haftungsfrage und veröffentlichen ausgewählte Zuschriften in einer der kommenden Ausgaben. Also schreiben Sie uns Ihre Meinung jetzt an
Leserbrief@bahnverstand.ch
.
|
|
|
|
"Verlader brauchen Lösungen und keine Zuständigkeitsdiskussionen"
Interview mit
Carolin Katona
|
|
|
Carolin Katona,
Geschäftsführerin der UKL IT & Logistik GmbH in Bad Driburg
© UKL IT & Logistik GmbH
|
Im AVV geht es um Rechte und Pflichten von EVU und von Wagenhaltern. Der Umgang mit Güterwagen in der operativen Praxis ist dabei für einen Akteur besonders wichtig; den Verlader. Für ihn ist der Wagen wichtiger Teil seiner Transportlogistik. Ein Schaden am Wagen stört diese logistischen Abläufe sofort.
UKL bietet seit einigen Jahren Verladern ein Schadenmanagement an, das sich um die operative Abwicklung von Schäden kümmert.
Carolin Katona,
die Geschäftsführerin von UKL,
kann sich vorstellen, diesen Service perspektivisch auch Güterbahnen anzubieten. Das finden wir interessant und wollten von Carolin mehr wissen über den sogenannten Kümmerer-Service der UKL.
BahnVerstand: Carolin, Du hast kürzlich angemerkt, im Zusammenhang mit dem AVV werde erstaunlich wenig über die Verlader gesprochen. Dabei sei deren Perspektive für das Transportgeschehen aber von grösster Bedeutung.
Carolin Katona: Das stimmt doch auch! Wir arbeiten täglich mit Verladern, Wagenmietern, EVU und Wagenhaltern zusammen und erleben die Auswirkungen des AVV im operativen Geschäft. Dabei sehen wir: Der AVV regelt die Zusammenarbeit zwischen EVU und Wagenhaltern detailliert, die Perspektive der Wagenmieter oder Verlader kommt aber im Vertrag nicht vor. Gerade die Veralder spüren aber die Folgen von Verzögerungen, Kommunikationsproblemen oder unklaren Zuständigkeiten unmittelbar. Den Verlader interessiert nicht, wer formal zuständig ist – er möchte wissen, wann sein Wagen wieder einsatzfähig ist.
Welche Rückmeldungen hört Ihr von Verladern besonders häufig?
Viele Verlader empfinden die Schadenabwicklung als komplex und wenig ....
… Ja schade, nur Leser der Premiumausgabe erfahren hier,
-
worin die Kümmererfunktion der UKL für Verlader genau besteht
-
wie die Informationen laufen,
-
weshalb dieser Service nichts an den Verantwortlichkeiten gemäss EU Verordnungen und AVV ändert, und
-
warum Carolin überzeugt ist, dass dieser Service auch für AVV-Güterbahnen interessant sein kann.
Lieber Gratisleser, wer sich für neue Lösungen im Schadenmanagement von Güterwagen interessiert, sollte dieses Interview lesen. Wechseln Sie jetzt zu einer der beiden
Premium-Versionen
und lesen das vollständige Interview.
|
|
|
|
|
Zusatztermin
22.-23. Juli 2026 in Köln
ECM-Schulung mit Dr. Axel Marquardt
|
|
ECM-und Halterfunktionen in der Praxis
Wie textsicher sind Sie bei der Anwendung der ECM-Verordnung? Etwa wenn es um die vertraglichen Beziehungen zwischen Eigentümer, Halter und den ECM-Funktionen geht? Kennen Sie die ECM Verordnung gut genug, um sie reibungslos in der betrieblichen Praxis umzusetzen?
Dr. Axel Marquardt
kennt die Grundlagen der Verordnung ebenso wie die Möglichkeiten zur Umsetzung. Er teilt dieses Wissen mit Ihnen in einer Schulung – Mittag bis Mittag Folgetag – am 22. und 23. Juli 2026. Die Schulung findet in Präsenz und in deutscher Sprache statt. Sie richtet sich an Fahrzeugverantwortliche, also Eigentümer, Halter oder ECM aus allen Bereichen des Schienenverkehrs.
Schulungsinhalte
Die Schulung "
ECM- und Halterfunktionen in der Praxis"
behandelt wesentliche Anforderungen der ECM-Verordnung:
- Beauftragung einer ECM durch den Halter
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen an Datenhaltung und Dokumentation bei Halter und ECM
- Auswahl geeigneter Dokumentationssysteme
- Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern und Lieferanten
-
Übergabe der Fahrzeugdokumentation nach Abschluss der ECM-Leistung
An beiden halben Tagen verbinden wir Grundlagenvermittlung mit praktischen Anwendungsfällen. Bringen Sie gerne eigene Praxisbeispiele oder Fragen mit. Sie sollen nach der Schulung mit umsetzbaren Erkenntnissen zurückkehren können.
Eckdaten
Veranstaltungsort
Maternushaus, Tagungszentrum des Erzbistums Köln,
Kardinal-Frings-Straße 1-3 (800 m vom Kölner Hbf)
Datum und Zeit
Mittwoch, 22. Juli 2026
- ab 12:00 Uhr Begrüssung und Imbiss
- 13:00 – 18:00 Uhr Schulung
-
optional
- ab 19:00 Uhr Abendessen im Brauhaus "Früh"
Donnerstag, 23. Juli 2026
- 9:00 – 13:00 Uhr Schulung
- 13:00 Uhr Abschluss-Mittagessen
Leistungen
- Schulung inkl. Möglichkeit zur Diskussion eigener Praxisfragen
- Tagungsverpflegung
- Teilnahmebescheinigung
Referent
Der promovierte Maschinenbau-Ingenieur
Dr. Axel Marquardt
arbeitet seit seinem Berufseinstieg im Eisenbahnsektor. Seine Erfahrung reicht von der Lokomotiv-Herstellung über die Instandsetzung bis zur Tätigkeit als Eisenbahnbetriebsleiter und Auditor. Aktuell ist er Referent der unabhängigen Bewertungsstelle der Captrain Deutschland GmbH.
Veranstalter
BahnVerstand GmbH – Engelbergstrasse 24 – CH-4600 Olten
Teilnehmerzahl
Die Schulung findet statt,
wenn sich bis zum 10. Juni 2026 mindestens zehn Personen
anmelden. Maximale Teilnehmerzahl: 18 Personen.
Teilnahmeentgelte (netto in EUR)
1.200 EUR
Schulung inkl. Tagungsverpflegung
1.320 EUR
wie oben mit gemeinsamen Abendessen
im "Früh"
Übernachtung
Die Übernachtung organisieren und bezahlen die Teilnehmer selbst. Bis 10. Juni 2026 (HEUTE!) ist ein Kontingent für "BahnVerstand" reserviert (Einzelzimmer mit Frühstück ab 64 EUR)
Jetzt anmelden!
|
|
|
|
Speziell für Vertreter von Güterbahnen:
Vierstündiges AVV-Webinar vom VdV
am 23. September 2026
|
|
Die Akademie des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen hat neu ein Webinar für
Schadenmanager von Güterbahnen
ins Programm aufgenommen. In der praxisnahen Schulung lernen Sie die wichtigsten Regeln des Allgemeinen Wagenverwendungsvertrags (AVV) kennen und erfahren, wie diese in Praxis anzuwenden sind.
Konkret geht es um:
- das Wiederherstellen der Lauffähigkeit von Güterwagen
- die Abgrenzung von AVV- und ECM-Reparaturen
- die Abgrenzung von berechtigten und unberechtigten Kostenforderungen
Das Angebot richtet sich insbesondere an:
- Eisenbahnbetriebsleiter
- Mitarbeiter im Schadenmanagement und im Technischen Wagendienst
- Leiter von Güterwagenwerkstätten
- Einkäufer von Werkstattleistungen bei Güterbahnen
- Mitarbeiter aus dem Versicherungsmanagement
Das Webinar kostet regulär 199 EUR, VdV- Mitglieder zahlen 179 EUR.
Ich selbst werde am 23. September 2026 als Dozent auch dabei sein.
Melden Sie sich gleich jetzt an auf der Webseite der VdV-Akademie!
|
|
|
|
|
|
Auch das noch
Irren erlaubt – was der knifflige AVV-Fall mit Karl Popper gemeinsam hat
|
|
|
Karl Popper,
Philosoph und Erkenntnistheoretiker, etwa um 1980
©
Wikimedia Commons
|
Der im Jahr 1902 in Wien geborene Karl Popper war einer der führenden Denker des 20. Jahrhunderts und Begründer u.a. des "
Kritischen Rationalismus
". Mit dieser Theorie näherte sich Popper einer Antwort auf die Frage, was wir Menschen über die Welt wirklich wissen können. Popper vertrat die Auffassung, dass Erkenntnis dadurch entsteht, dass wir Annahmen und Hypothesen über die Welt stets kritisch hinterfragen und dem Versuch aussetzen sollen, sie zu falsifizieren, sie zu widerlegen. Der Kritische Rationalismus empfiehlt daher sozusagen Versuch und Irrtum als vernünftige Methode zum Erkenntnisgewinn.
Das ist tatsächlich das, – Achtung Überleitung – was wir im kniffligen AVV-Fall des Monats machen; Die Teilnehmer kommen von Güterbahnen, Wagenhalter oder Werkstätten und bringen ihre unterschiedliche Sichtweisen und Erfahrungswelten in die Diskussion ein. Thesen zur AVV-konformen Lösung des kniffligen Falls werden aufgestellt, und hinterfragt - halten Sie einer kritischen Prüfung stand?
In unserem Format entscheidet nicht die lauteste Stimme oder die höchste Hierarchiestufe eines der Teilnehmer, sondern das beste Argument. Kritik der Teilnehmer trägt damit zur gemeinsamen Erkenntnis bei. Im Ergebnis erhalten wir am Ende der Diskussion in der Regel alle ein tieferes Verständnis der Zusammenhänge und die aus Sicht der Teilnehmer überzeugendste Antwort darauf, wie dieser Fall AVV-konform zu lösen ist.
Wer bereit ist, seinen Standpunkt kritisch prüfen zu lassen, reduziert das Risiko von Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen. Frei nach Popper: Nicht die Gewissheit bringt uns weiter, sondern die Bereitschaft, aus möglichen Irrtümern zu lernen. Also – schreiten wir voran mit neuen kniffligen AVV-Fällen!
|
|
|
|
|
|
|
|
AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH, Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt Solothurn | CHE-260.248.148
Herausgeber-Beirat des AVV-Newsletters
Der AVV-Newsletter wird von einem unabhängigen Herausgeber-Beirat begleitet. Mitglieder: Erik Evtimov · Roland Rieder · Dennis Tesch
+++
Sie haben diese E-Mail an tina.nuebling@bahnverstand.ch erhalten, weil Sie sich für den Newsletter angemeldet haben. Sie können ihn hier
abbestellen
Diesen Newsletter weiterempfehlen? Hier der Link zur
Anmeldung
.
Wechseln Sie zur Premiumausgabe, werden Sie Mitglied in der
Liga der AVV-Experten
.
Ihre Kontaktdaten ändern sich oder Sie möchten auswählen, zu welchen Themen Sie E-Mails von BahnVerstand erhalten? Hier Ihre
Kontaktdaten oder Ihre Abo-Präferenzen aktualisieren.
Was passiert mit Ihren Daten? Mehr zum Thema
Datenschutz
|
|
|
|
|
|
|
|