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Gratisausgabe
16. Dezember 2024
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Guten Tag Christoph Gabrisch
willkommen zur Gratisausgabe des AVV-Newsletters von BahnVerstand. In der heutigen – inhaltlich gekürzten – Ausgabe lesen Sie:
- Interview mit Dani Danner von Widmer Rails Services: "Wir Schweizer Bahnen müssen jetzt eine Entscheidung treffen!"
- Der Schweizer Nationalrat spricht sich am 10. Dezember 2024 gegen die Ausweitung der Gefährdungshaftung auf Wagenhalter aus.
- Alle Jahre wieder - was sich im AVV zum 1.1.2025 ändert - und was nicht...
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. Die Mitgliedschaft erstreckt sie über ein Jahr (365 Tage ab Kauf) und kostet 730 Schweizer Franken netto.
Nun wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre. Die nächste Ausgabe ist für den 13. Januar 2025 geplant. Kommen Sie gut durch die neue Woche, eine schöne Adventszeit und dann frohe Weihnachten wünscht Ihnen
Ihr
Christoph Gabrisch - BahnVerstand
Ihre Kommentare zu dieser Ausgabe erreichen mich unter
info@bahnverstand.ch
.
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Dani Danner "Wir Schweizer Bahnen müssen bald eine Entscheidung treffen!"
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Anlässlich des Basler Tags der AVV-Praxis 2024 informierte
Dani Danner, Safety Manager der WRS Widmer Rail Services AG
, aus der Sicht einer Schweizer Güterbahn, was derzeit die Herausforderungen im Zusammenspiel der AVV-Akteure sind. Und wie die Lösungen aussehen können! Dani Danner gab mir Ende November 2024 beim Treffen des Vereins "Harmonisierte Betriebsvorschriften" ein Interview. Ich finde es auch deshalb lesenwert, weil er in Lösungen denkt und nicht nur die Schwierigkeiten erklärt. Prädikat: Lehrreich!
Dani, Du hast in Deinem Vortrag die aktuellen Beziehungen zwischen Wagenhaltern, Wagenvermietern und Traktionären als überkomplex bezeichnet. Was ist der Kern vom Kern dieser Kompexität?
Dani Danner: Der Kern sind die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von uns Güterbahnen, die wir übernehmen sollen aufgrund der heutigen EU Eisenbahnverordnungen einerseits und aufgrund des Allgemeinen Wagenverwendungsvertrags - AVV andererseits. Laut EU Recht verantworten wir Güterbahnen "nur" in Anführungszeichen den sicheren Zugbetrieb und die Wagenhalter verantworten den sicheren Zustand ihrer Fahrzeuge. Laut AVV übernehmen die Güterbahnen privatrechtlich, also gewissermassen freiwillig Aufgaben aus der Verantwortung der Wagenhalter /ECM, ohne dass diese Übernahme der Aufgaben aus dem Verantwortungsbereich der Wagenhalter sauber beschrieben sind im AVV. Und ohne, dass klar ist, wer am Ende verantwortlich ist für den technischen Zustand eines Güterwagens.
Ich verstehe, jetzt aber mal der Reihe nach: Was genau regeln die EU-Verordnungen?
Die CSM-SMS Verordnung 762/2018 definiert Anforderungen an einen sicheren und zuverlässigen Zugbetrieb der Güterbahnen. Die ECM Verordnung 798/2019 definiert Anforderungen an- und Verantwortung von einer ECM für den sicheren Zustand und Betrieb der Fahrzeuge. Soweit so klar. Jetzt kommt der AVV ins Spiel und die Dinge werden weniger klar. Nehmen wir zum Beispiel ein Schadenprotokoll für eine Flachstelle auf der Radlauffläche - Was aus Sicht der EU-Verordnungen nur eine technische Zustands-Information ist von der Güterbahn an die ECM, bedeutet im AVV zusätzlich die Haftungsübernahme der Güterbahn für diesen Schaden, es sei denn die Güterbahn kann beweisen, dass Sie kein Verschulden trifft. Und auch der Folgeprozess nach Feststellen des Schadens unterscheidet sich erheblich: ...
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+++ dies lesen nur Mitglieder der
Liga der AVV Experten
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Das BAV hat angekündigt, sollte der Sektor sich in der Frage Zusammenwirken von AVV und EU Verordnungen nicht bewegen, ab 2026 in der Sicherheitsüberwachung die Einhaltung der EU-Verordnungen peinlich genau zu kontrollieren, und beispielsweise nicht mehr zu akzeptieren, wenn eine AVV-Bahn anstelle des ECM III die Wiederinbetriebnahme erstellt. Wie bereitet Ihr Euch darauf vor?
Wenn wir als Branche keine rechtskonforme Verbindung zwischen privatrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen schaffen, werden die Behörden die Vorgaben strenger umsetzen. Hieran lassen die Schweizer Sicherheitsbehörden keine Zweifel aufkommen. Das könnte bedeuten, dass wir Güterbahnen z.B. nur noch auf Basis des Instandhaltungslevel 1 aktiv werden am Wagen, die höheren Instandhaltungslevel konsequent auf die ECM zuordnen. Ich sehe das mit gewisser Sorge, ich stelle mir vor, dass wir damit in ganz Europa perspektivisch den administrativen Abwicklungsaufwand und die Kosten im Sektor erhöhen werden.
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Vielen Dank, Dani, für dieses inspirierende Interview.
Vielen Dank auch von meiner Seite! Das Thema geht uns alle im Sektor an und ich freue mich, diese wichtigen Themen teilen zu können, erst über die Tagung in Basel und jetzt über dieses Interview.
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Nai hämmer gsait!
Schweizer Nationalrat lehnt die "Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons" ab
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Die erste Kammer des Schweizer Parlaments, der Nationalrat hat am 10. Dezember 2024 mit 91 Nein-Stimmen (bei 89 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen) einen Vorstoss zur Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwagen knapp abgelehnt. Den Vorstoss - in der Schweiz "Motion" genannt, hatte die parlamentarische Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) im August 2024 eingebracht.
Das Schweizer Parlament legt seine Arbeit und die Behandlung von politischen Dossiers im Internet weitgehend offen. Schon die Motion 24.3823 "
Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons
" ist für jedermann im Internet abrufbar. Die Motion hatte drei Klärungen angestrebt:
- Einführen einer Gefährdungshaftung für Wagenhalter
- Einführen einer Versicherungspflicht für Wagenhalter plus Festlegung der Deckungssumme
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Einwirken auf die internationale Eisenbahngesetzgebung, insbesondere in der OTIF für die Umsetzung einer "
gerechteren Risikoverteilung zwischen Wagenhaltern und Eisenbahnverkehrsunternehmen
".
Als Begründung heisst es in der Motion u.a. "..
Das geltende Haftungsrecht bietet nicht allen beteiligten Parteien Anreize, zu einer erhöhten Sicherheit des Schienengüterverkehrs beizutragen.
"
In der Nationalratssitzung am 10.12.2024 nun gab es vor der Abstimmung sieben Debattenbeiträge (Voten) der Parlamentarier. Darunter auch das Votum von Bundesrat Albert Rösti, dem Schweizer "Verkehrsminister". Jeder Debattenbeitrag kann auf der Webseite des Schweizer Parlaments
in Textform nachgelesen werden
oder jeweils als Videoaufzeichnung nachgeschaut werden. Texte und Videos vermitteln einen Eindruck von einer bemerkenswert sachlich geführten Debatte von fachkundigen Parlamentariern.
@Alle Nicht-Schweizer Leser vom AVV-Newsletter
: Bitte machen Sie mir einen Gefallen und schauen Sie sich jetzt den kurzen
Debattenbeitrag von Bundesrat Albert Rösti
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Inhaltlich lässt sich die Debatte wie folgt zusammenfassen:
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+++ hier lesen nur Mitglieder der
Liga der AVV Experten
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Die Meinung von BahnVerstand:
Die aufmerksamen Leser der Premium-Ausgabe dieses Newsletters haben in der dreiteiligen Kolumne von
Professor Freise
"
Soll der Wagenhalter aus Gefährdung haften?
" erfahren, dass gute juristische Argumente dagegen sprechen, die Lastenverteilung bei Unfallfolgen mit dem Instrument der Gefährdungshaftung korrigieren zu wollen. (Unter anderem würde die Änderung neue Unsicherheiten für die Ansprüche zwischen den Eisenbahnbeteiligten mit sich bringen. Auch brächte die geänderte Gefährdungshaftung für sich genommen keinen Sicherheitsgewinn).
Nun muss dies nicht das Ende der Diskussion sein; ....
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+++ hier lesen nur Mitglieder der
Liga der AVV Experten
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Was ändert im AVV ab 1.1.2025?
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Alle Jahre wieder treten zum 1. Januar Änderungen des AVV für das neue Kalenderjahr in Kraft. Das AVV Büro legt jeweils Anfang Juli die für das Folgejahr geplanten Änderungen allen Unterzeichnern zur Abstimmung vor. AVV-Interessierte finden die laufenden Änderungsanträge immer auch auf einer eigenen Seite unter dem Reiter "
Aktuelle Änderungen
")
Für das Jahr 2025 haben die mittlerweile über 800 AVV-Unterzeichner
34 Änderungsanträgen
zugestimmt.
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28 Anträge betreffen die
Anlage 10 AVV
und hier insbesondere die
Einführung zusätzlicher Arbeitsmodule
. Die Module strukturieren die Inhalte der Anlage 10 in neuer Form und beschreiben sämtliche Arbeitsschritte, die bei einer bestimmten AVV-Reparatur durchzuführen sind. Durch die Modularisierung wissen alle Beteiligten (auch der Wagenhalter / ECM), was im Falle einer Unterwegsreparatur konkret am Güterwagen zu tun ist. Die Modularisierung verbessert somit die Transparenz über das Reparaturgeschehen, was im Zuge der steigenden Informationsbedürfnisse der Entities in Charge of Maintenance - ECM dringend geboten ist.
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Drei Anträge betreffen die
Anlage 9 AVV
, es gibt zwei neue Schadcodes und die Präzisierung,
wann und wie
im Rahmen der technischen Überwachung
gemessen wird
. So heißt es im neu eingefügten Punkt 3.2.8: "
Im Betrieb festgestellte Schäden und Mängel (Dimension der Länge, Tiefe oder Breite) werden in Millimetern (mm) gemessen. Werte >0 und <1 mm werden festgestellt, aber nicht gemessen
".
Regelmässige Leser des AVV-Newsletters wissen jedoch, dass der Leiter der Arbeitsgruppe Anlage 9 AVV umfangreiche Änderungen, eine Reform an Haupt und Gliedern der Anlage für 2026 ins Auge gefasst hat. Ich will Sie in diesem Newsletter hierüber auf dem Laufenden halten.
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Ein Antrag betraf eine
Verfahrensfrage des AVV
; die Unterzeichner haben ab 2025
nur noch zwei statt drei Monate Zeit
, um zu Änderungsanträgen Stellung zu nehmen. Außerdem wurde das Inkrafttreten von Änderungen zum 1. Januar des Folgejahres zum neuen Grundsatz erklärt. Die bisherige Regelung, wonach nicht einstimmig angenommene Änderungen des AVV erst am 1. April des Folgejahres in Kraft treten, wurde ersatzlos gestrichen.
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Nicht geschafft hat es der Antrag von
SBB Cargo International
für eine neue Haftungszuordnung in Anlage 12 bei Schäden an Radsätzen, wenn nur ein Wagen im Zugverband betroffen ist und keine Anzeichen für einen Gewaltschaden erkennbar sind. Wie ich erfahren habe, haben Bahnen diesen Antrag abgelehnt, die sonst beim Thema Erstattung von Radsatzschäden einen roten Kopf bekommen. Der Grund: der vorgelegte Antrag erschien ihnen nicht praktikabel, weil die erforderlich Nachweisführung für "nur ein Wagen" und "kein Anzeichen auf Gewaltschaden" neue Probleme in der Umsetzung und damit für die Akzeptanz erwarten liess.
Die Vertragsversion 2025 ist seit Mitte Dezember 2024 auf der
GCU Webseite abrufbar
.
Wenn Sie jetzt beim Lesen denken:
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ich habe eine Weile schon nicht mehr alle AVV Änderungen mitbekommen
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ich glaube, bei meinen Kollegen ist es ähnlich,
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eigentlich sollten wir fitter werden im AVV-Thema, damit wir die kommenden grossen AVV-Anpassungen an die EU-Verordnungen bei uns im Unternehmen auch werden umsetzen können
-
ich glaube, ich und meine Kollegen könnten im AVV-Thema ganz gut wieder eine Schulung brauchen,
dann überlegen Sie jetzt kurz, welcher AVV-Experte Ihnen für eine solche Schulung einfällt...
...
... und dann melden Sie sich bei mir! Ich biete AVV-Schulungen inhouse oder online an. Auf Deutsch oder "in English". Teil jeder Schulung ist die Anwendung des theoretischen AVV-Wissens auf praktische Fälle - und zwar auf Ihre eigenen Fälle. Mein Versprechen an Sie: Ich löse jeden Fall! Das passende Format für Ihr Unternehmen finden wir im Gespräch heraus. Klicken Sie auf den Button und wir kommen ins Gespräch!
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Die AVV-Schulungen von BahnVerstand sind leider teuer, aber sehr nützlich. Und fragen kostet nichts!
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Auch das noch - Geschenk Tipp
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Unter dem etwas reißerischen Titel "12 Gesetze der Dummheit" verbergen sich kluge Erkenntnisse des deutschen Neurowissenschaftlers
Henning Beck
. Was mir persönlich an dem Buch gefällt, ist Becks
optimistische Grundhaltung.
Ein Kernsatz von ihm lautet, dass unsere Fähigkeit, Probleme zu lösen, viel größer ist, als wir denken.
Schön ist zum Beispiel Becks Beobachtung, dass in einer Talkshow immer die Pessimisten als die Klügsten in der Runde wahrgenommen werden. Eben weil sie rational alle Aspekte einer Problemlage / Krise beschreiben können. Während der Optimist in der Talkshow oft als "naiv" oder "unvernünftig" dasteht. Der Optimist muss nämlich davon ausgehen, dass in der Zukunft etwas zur Lösung des Problems passieren wird, was wir heute noch nicht wissen.
Wo die Zuversicht für die Zukunft herkommen soll? Aus dem Blick in die Vergangenheit, Die Menschheit hat - mal abgesehen von Kriegen und Umweltverschmutzung - doch über Jahrtausende bewiesen, dass sie kluge Lösungen findet, wenn es darauf ankommt. (Das glauben Sie nicht? Dann überlegen Sie mal, in welches Zeitalter Sie mit einer Zeitmaschine mit Einfach-Ticket reisen würden; die meisten erkennen, dass das hier und heute in Summe die besten Bedingungen bietet). Auf unsere Erfolge im Problemlösen können wir auch in Zukunft vertrauen!
Becks Credo lautet:
seien wir zuversichtlich,
haben wir Vertrauen in unsere Fähigkeiten und den Mut zu improvisieren und auch einmal zu scheitern. Am Ende finden wir die Lösung! Also - wer über Weihnachten und die Zeit zwischen den Jahren auf zuversichtliche Gedanken kommen will - dem sei diese Extraportion Zuversicht in Buchform empfohlen.
Ich wünsche Ihnen einen zuversichtlichen Start in das Jahr 2025!
Ihr
Christoph Gabrisch - BahnVerstand
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AVV-Newsletter
ISSN 3042-464X
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Christoph Gabrisch
BahnVerstand GmbH
Engelbergstrasse 24, 4600 Olten
info@bahnverstand.ch
Handelsregisteramt des Kantons Solothurn | CHE-260.248.148
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